Streit in der FDP
Wie viel Regulierung braucht künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz ist in der Schweiz nicht reguliert. Nun gibt es einen Vorstoss von FDP-Ständerätin Petra Gössi. Er ist aber umstritten. Eine Parteikollegin Gössis schiesst dagegen.
Publiziert: 20:58 Uhr
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Muss ChatGPT für die Inhalte, die sie zum Training nutzt, bezahlen?
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • FDP-Ständerätin fordert stärkere Regulierung künstlicher Intelligenz in der Schweiz
  • Widerstand wächst, Zürcher Regierungsrätin Walker Späh ist gegen KI-Regulierung
  • Petra Gössi will Journalisten und Künstler schützen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Das Kochrezept für den Zmittag? ChatGPT weiss es. Die Beschwerde an den Vermieter? ChatGPT schreibt sie dir. Dem Kind die Mathe-Aufgaben erklären? ChatGPT erledigt es. Künstliche Intelligenz (KI) kann in vielen Bereichen des Alltags angewendet werden.

Doch sie hat auch ihre Schattenseiten. So ist beispielsweise unklar, woher KI ihr Wissen hat – und ob jene, die das bereitstellen, dafür auch Geld bekommen. Denn um die KI-Modelle zu trainieren, braucht es Texte als Grundlage.

FDP-Ständerätin Petra Gössi (49) will KI nun stärker regulieren. Sie verlangt in einem Vorstoss, dass Journalisten und Künstler ihr Einverständnis geben müssen, damit KI ihre Inhalte nutzen kann. Auch sollen Schweizer Gerichte entscheiden können, wenn KI-Inhalte in der Schweiz angeboten werden.

Die Schweiz sei reich an Innovationskraft. Diese müsse aber geschützt werden, «wenn sie in Zukunft nicht abnehmen und an Werthaltigkeit verlieren soll», sagte Gössi während der Ständeratsdebatte. «Heute haben wir die Situation, dass KI-Dienste geschützte Inhalte ohne Erlaubnis oder Vergütung nutzen, um eigene Produkte anbieten zu können.» Sie ist überzeugt, dass die Zeit drängt. «Es ist eine existenzielle Frage.»

Widerstand aus der eigenen Partei

Bislang war Gössi erfolgreich. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme, auch der Ständerat stimmte zu. Doch jetzt wächst der Widerstand. Noch diese Woche soll die zuständige Kommission des Nationalrats darüber befinden. Jetzt machen die Gegner mobil. Blick weiss: Auch die Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späh (67) gehört zu den Gegnern des Vorstosses und stellt sich damit gegen ihre FDP-Parteikollegin. Walker Späh intervenierte mit einem Schreiben gar bei den Zürcher Parlamentariern, um eine KI-Regulierung zu verhindern. Und brachte dort auch Argumente der grossen Konzerne wie Google vor.

Gegenüber Blick sagt ihr Departement: Das Lobbyieren sei im Interesse des Kantons Zürich. «Denn der Kanton hat sich zu einem der global bedeutendsten KI-Hubs entwickelt. Die Motion würden diese ausgezeichnete Position im internationalen Standortwettbewerb erheblich zu beeinträchtigen drohen.» Müssten alle Urheber ihr Einverständnis geben, wäre «praktisch die Entwicklung und das Training von KI-Modellen verunmöglicht». Walker-Späh sähe gerne ein drittes Modell umgesetzt, das sowohl Urheberrechte schützt als auch die Weiterentwicklung von KI zulasse. Weniger stark als die Techkonzerne gewichtet die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin die Interessen der örtlichen Medienbranche: Diese würden mit Gössis Vorstoss zu stark gewichtet, schreibt sie.

Das Ausland ist weiter

Die Schweiz ist sehr zurückhaltend bei der Regulierung neuer Technologien. Zuletzt hatte der Bundesrat die Regulierung von Facebook und Co. zurückgestellt – man will offenbar US-Präsident Donald Trump (79) nicht verärgern. Anders ist es im Ausland: Im März klagten französische Autoren gegen Meta, den Facebook-, Instagram- und Whatsapp-Mutterkonzern. Das Konglomerat nutze urheberrechtsgeschützte Inhalte zur KI-Schulung – ohne Genehmigung. Das Vorgehen sei wirtschaftlicher «Parasitismus». Im Juni folgten Klagen von Hollywood-Giganten wie Disney und Universal, die dem KI-Unternehmen Midjourney Piraterie vorwerfen.

Ebenfalls im Juni gab es vor einem amerikanischen Gericht aber einen Rückschlag für die Künstler: Ein Bundesgericht entschied in einem vorläufigen Zwischenurteil im Sinne von Meta – das Unternehmen hatte Millionen von Büchern und Forschungsarbeiten heruntergeladen. Das endgültige Urteil steht aber noch aus. Gut möglich, dass die Kläger ihre Argumente nachbessern können.

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