Darum gehts
- Deutsche Recyclinghöfe im Landkreis Lörrach überwachen Schweizer Autos
- Weniger als 2 Prozent der Fahrten gelten als unberechtigt, nun werden aber genaue Zahlen erhoben
- Missetäter werden vorerst aufgeklärt, doch auch Geldbussen sind möglich
«Ihre Abfälle – unsere Aufgabe», begrüsst die Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach ihre Kunden freundlich auf ihrer Website. Geht es allerdings um Schweizer Abfalltouristen, ist es mit der Freundlichkeit vorbei. Da manche Schweizer ihre Einkaufstour nach Deutschland gleich mit einer Entsorgungsfahrt verbinden, werden zwei grenznahe Recyclinghöfe in Rheinfelden und Lörrach künftig genauer überwacht, wie die «Badische Zeitung» berichtet.
In Rheinfelden-Herten scannen Kameras bereits Kontrollschilder, um die Herkunft zu klären. In Lörrach-Hagen werden die Autonummern ab 1. September systematisch erfasst. Damit wollen die Deutschen Schweizer Abfallsündern auf die Schliche kommen. Der Abfalltourismus ist illegal, denn auch Recyclingmaterial gilt rechtlich als Abfall.
Unter 2 Prozent
Allerdings kann die Anlage nur zwischen deutschen und ausländischen Kennzeichen unterscheiden, nicht aber einzelne Autos identifizieren. Und nicht jedes Auto mit Schweizer Kennzeichen entsorgt seinen Abfall illegal. Ein deutscher Grenzgänger, der mit einem Schweizer Firmenwagen unterwegs ist, darf seinen Abfall in seiner Heimat entsorgen.
«Die unzulässige Nutzung unserer grenznahen Recyclingzentren und -höfe vor allem durch Schweizer wird immer wieder emotional diskutiert», erklärt Johannes Steffan von der Abfallwirtschaft gegenüber der Zeitung. Er geht zwar davon aus, dass der Wert der unberechtigten Fahrten unter 2 Prozent liegt. Mit der Überwachung wolle man nun aber eine klare Zahlenbasis schaffen.
Abfallsünder aufgepasst
Und Abfallsünder müssen sich darauf gefasst machen, dass sie von den Entsorgern auf die Problematik angesprochen werden. «Anlieferer mit Kfz-Kennzeichen, die nicht aus dem Landkreis Lörrach sind, werden vom Recyclinghofpersonal in Stichproben immer wieder angesprochen und zur Berechtigung zur Nutzung der Anlage befragt», ergänzte Anna Sebastian, Mediensprecherin der Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach, gegenüber CH Media. «Dabei wurden bereits regelmässig Personen identifiziert, die nicht zur Nutzung der Entsorgungsanlagen berechtigt waren.»
Vorerst will es die Abfallwirtschaft bei der Aufklärung belassen. Gemäss Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises sind für Missetäter auch Geldbussen möglich.