Darum gehts
- Am 29. November entscheidet das Stimmvolk über die AHV-Zusatzfinanzierung
- Der ordentliche Mehrwertsteuersatz soll von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen
- Sinkt der AHV-Fonds zu stark ab, müssen Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen – notfalls per Notrecht
Wie steht es um die AHV? Im Abstimmungskampf um die Finanzierung der 13. Rente ist die Finanzlage des Sozialwerks ein heiss diskutiertes Thema. Immerhin geht es um 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich, welche mit der «Dreizehnten» aus der AHV-Kasse finanziert werden müssen.
Klar ist: Die höhere Mehrwertsteuer deckt mit 1,5 Milliarden Franken nur einen Teil der Zusatzkosten. Gegen 1 Milliarde Franken zusätzlich kommen aus der Bundeskasse. Gut die Hälfte der neuen Kosten bleibt aber ungedeckt, wodurch die AHV rasch ins Minus rutscht.
Dank der Anlageerträge schreibt sie bis 2030 zwar meist noch schwarze Zahlen, wie die jüngsten AHV-Finanzperspektiven zeigen. Doch ab 2031 rechnet der Bund mit einem Betriebsdefizit von teils über 2 Milliarden Franken pro Jahr. Der AHV-Fonds sinkt damit kontinuierlich von aktuell rund 60 Milliarden Franken bis auf rund 40 Milliarden Franken im Jahr 2040.
Ohne Mehrwertsteuerzustupf geht es mit dem AHV-Fonds noch rascher bergab. Werden keine Gegenmassnahmen ergriffen, fehlen der AHV unter dem Strich jährlich bis zu 4 Milliarden Franken. Der AHV-Fonds würde bis 2040 auf unter 20 Milliarden fallen – in einem schlimmeren Szenario wäre der Topf sogar schon 2037 leer!
Was, wenn das Geld fehlt?
Die Mehrwertsteuererhöhung steht gemäss erster GFS-Trendumfrage auf der Kippe. Droht der AHV also die Pleite? Fliessen plötzlich keine Renten mehr? Die Antwort ist klar: Nein. Sie darf nämlich nicht!
Das bestätigt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gegenüber Blick: «Die Bundesverfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament, dafür zu sorgen, dass die AHV ihre Aufgabe dauerhaft erfüllen, sprich, die Renten auszahlen kann», erklärt Sprecher Harald Sohns. Sei dies nicht mehr gewährleistet, müssten Bundesrat und Parlament die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Finanzierung sicherzustellen. Er macht klar: «Eine ‹Pleite› wäre somit nicht zulässig.»
Sohns verweist auch auf eine wichtige Gesetzesbestimmung, wonach der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter 100 Prozent einer AHV-Jahresausgabe sinken darf. «Der AHV-Ausgleichsfonds erfüllt die Funktion eines ‹Puffers›», so der BSV-Sprecher. «Dank des Fonds kann die AHV auch wirtschaftlich schwierige Phasen überbrücken und die Renten auszahlen – und er verschafft der Politik die Zeit, die sie braucht, um die finanzielle Stabilität der AHV wiederherzustellen.»
Notfalls mit Notrecht
Bundesrat und Parlament müssen also dafür sorgen, dass die AHV gar nie ernsthaft in die Bredouille gerät. Schaffen sie das nicht, bleibt als letzter Ausweg nur eins: «Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass der Bundesrat im äussersten Fall auf Notrecht zurückgreifen müsste, falls das Parlament sich nicht auf Massnahmen einigen kann, um die Finanzierung sicherzustellen», sagt Sohns.
Dann könnte die Landesregierung beispielsweise aus der Bundeskasse Gelder für die AHV freimachen. Theoretisch könnte sie auch die Mehrwertsteuer oder das Rentenalter erhöhen. Oder gar die Renten kürzen. Mit Notrecht wäre für Zündstoff gesorgt.
Doch bevor es so weit kommt, wird sich das Parlament schon bald über neue Lösungsvorschläge beugen. Noch dieses Jahr wird SP-Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (62) dem Parlament ihre AHV-Reform 2030 zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 unterbreiten. Zudem plant der Bundesrat Einsparungen bei den Witwenrenten.
Für Diskussionsstoff ist also auch nach der Abstimmung vom 29. November über die AHV-Zusatzfinanzierung gesorgt.