Ständeräte zeigen sich knallhart
Lebenslange Witwenrente soll weg

Die lebenslange Witwenrente steht vor dem Aus. Künftig sollen Verwitwete maximal nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhalten. Das hat nun auch die ständerätliche Sozialkommission beschlossen.
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Die lebenslange Witwenrente soll fallen. Das hat die ständerätliche Sozialkommission entschieden.
Foto: CHRISTOF SCHUERPF

Darum gehts

  • Ständerätliche Sozialkommission will lebenslange Witwenrente streichen
  • Hinterlassenenrente soll zivilstandsunabhängig ausbezahlt werden
  • Entscheid zu Ehepaar-Plafond steht noch aus
Ruedi Studer, Ringier
Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Der Nationalrat schnürte letztes Jahr bei der AHV ein umstrittenes Paket: Witwenrenten werden gekappt, Alterskinderrenten gestrichen und Ehepaarenten für Neupensionierte erhöht. In der Gesamtabstimmung setzte sich damals der Rechtsblock aus FDP, SVP und GLP mit 102 zu 95 Stimmen gegen eine Mitte-Links-Allianz durch.

Seit einem Jahr liegt das Geschäft nun beim Ständerat. Die Sache ist komplex, so dass sich die zuständige Sozialkommission viel Zeit für ihre Abklärungen lässt.

Neu zivilstandsunabhängige Renten

Erste Entscheidungen sind nun aber gefallen, wie die Kommission am Donnerstag mitgeteilt hat. Einig ist die kleine Kammer mit dem Nationalrat dabei in einem wichtigen Grundsatz: Die lebenslangen Witwenrenten sollen fallen. Künftig sollen Verwitwete maximal nur noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhalten.

Davon sollen neu auch unverheiratete Personen profitieren, womit eine zivilstandsunabhängige Regelung eingeführt werden soll. «Neu soll ein Elternteil eine Rente erhalten, wenn der andere Elternteil stirbt und die gemeinsamen Kinder jünger als 25 Jahre alt sind», schreibt die Kommission dazu. «Diese Rente für den hinterlassenen Elternteil wird ausgerichtet, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist oder der Elternteil eine AHV-Rente bezieht.»

Härtere Gangart

In einigen Punkten schlägt die Ständeratskommission eine härtere Gangart an. Verwitwet ein Elternteil vor dem Pensionsalter und sind die Kinder schon 25 Jahre oder älter, soll während einer Übergangsfrist von zwei Jahren eine Rente ausbezahlt werden – der Nationalrat sah drei Jahre vor.

Für alle jetzigen Witwen und Witwer ab 55 Jahren mit unterhaltspflichtigen Kindern soll der Besitzstand gelten. Bereits ab 50 Jahren sogar, sofern sie Ergänzungsleistungen beziehen. Dagegen sollen die laufenden Renten für unter 55-Jährige eingestellt werden, sobald das jüngste Kind 25 Jahre alt ist, frühestens aber nach zwei Jahren. Damit würden auch die Renten für kinderlose Witwen gestrichen. Mittelfristig sollen damit jährlich bis zu 660 Millionen Franken eingespart werden.

Noch kein Entscheid zu Ehepaarrenten

Der Nationalrat hat in seiner Vorlage auch gleich den Zwist um die Abschaffung des sogenannten Ehepaar-Plafonds geregelt und damit einen indirekten Gegenvorschlag zur AHV-Initiative der Mitte gezimmert, welche die Deckelung der Ehepaarenten abschaffen will. Er kam der Forderung dabei nur halbwegs entgegen. Die Deckelung von heute 150 Prozent soll fallen – aber nur für neu pensionierte Ehepaare. Jetzige Rentner-Ehepaare haben das Nachsehen.

Noch ist offen, wie sich die Ständeratskommission dazu stellt. Auch die Frage der Abschaffung der Kinderrenten hat sie noch nicht angepackt. Die entsprechenden Beratungen will die Kommission erst an ihrer nächsten Sitzung im November fortsetzen. Ob die Vorlage damit bereits in der Wintersession traktandiert werden kann, ist aber eher fraglich.

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