Darum gehts
- Bundesrat lehnt Mitte-Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung bei Ehepaaren ab
- Ehepaare erhalten maximal 150 Prozent der AHV-Höchstrente einer alleinstehenden Person
- AHV-Plafond-Abschaffung würde finanzielle Mehrbelastung bedeuten
Die Mitte bläst gleich mit zwei Volksinitiativen zum Angriff gegen die «Diskriminierung der Ehe». Am frühen Freitagnachmittag erläuterte Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61, FDP) bereits das Nein zur Abschaffung der Heiratsstrafe.
Danach war Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (61, SP) am Zug: Sie erklärte an einer Medienkonferenz, weshalb der Bundesrat auch die Rentenplafonierung bei Ehepaaren nicht aufheben will.
Ehepaare erhalten heute tiefere AHV-Maximalbeiträge
Denn sind zwei Pensionierte verheiratet, erhalten sie heute unter Umständen weniger AHV-Rente als zwei unverheiratete Partner. Die Rentenplafonierung sieht für Ehepaare nämlich höchstens 150 Prozent des Maximalbetrags einer alleinstehenden Person vor. Heisst: Verheiratete mit einem zusammengerechneten Jahreseinkommen über 90'720 Franken werden aus der Sicht der Mitte-Partei benachteiligt.
Der Bundesrat sieht dem nicht so: Seiner Ansicht nach sind Eheleute in der AHV gut abgesichert. Verschiedene Massnahmen würden die Nachteile der Rentenplafonierung ausgleichen, teilt die Landesregierung mit. So stünden Ehepaaren gewisse AHV- und IV-Leistungen zu, auf die etwa Konkubinatspaare keinen Anspruch hätten. Baume-Schneider erwähnte vor den Medien etwa die Witwenrente.
AHV-Mehrbelastung sei nicht tragbar
Zudem würde die Abschaffung des AHV-Plafonds nach der 13. Rente eine weitere Mehrbelastung bedeuten. Die Initiative würde zu AHV-Mehrausgaben von rund 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030 und rund 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2035 führen. «Die Finanzierung ist bereits angespannt», so Baume-Schneider. Es müssten entweder die Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuer erhöht werden.
Damit müsste die Gesamtbevölkerung die zusätzlichen Kosten tragen – und damit auch Personen mit tiefem Einkommen, Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene. Deren Rente würde durch die Initiative aber nicht verbessert – obwohl sie laut Bundesrat am stärksten von Armut bedroht sind.
Schlussendlich müssten Bund und Parlament bei der AHV «auf das Ganze schauen», sagte Baume-Schneider. Sie tönte damit die geplante AHV-Reform an. Auch wenn die Initiative «schon eine gewisse Sympathie» in der Bevölkerung habe, verzichtet der Bundesrat daher auf einen Gegenvorschlag. Ob dies das Parlament auch so sieht, wird sich zeigen.