Darum gehts
- SVP-Verkehrsminister Albert Rösti muss eine Durchfahrtsabgabe planen
- Abgabe soll Lenkungscharakter haben
- Nach Ständerat gibt nun auch Nationalrat grünes Licht
Neue Hausaufgabe für SVP-Verkehrsminister Albert Rösti (58): Das Parlament verdonnert ihn zur Schaffung eine Transitabgabe! Wer nur von Grenze zu Grenze – ohne wesentlichen Aufenthalt im Inland – durch die Schweiz fährt, soll künftig mehr bezahlen.
Letztes Jahr hat die kleine Kammer einen entsprechenden Vorstoss von Ständerat Marco Chiesa (51, TI) mit 44 zu 0 Stimmen angenommen. Im Nationalrat hat der Vorstoss nun ebenfalls locker eine Mehrheit geschafft. Mit satten 173 zu 13 Stimmen gibt nun auch die grosse Kammer grünes Licht.
Abgabe mit Lenkungscharakter
«Die Durchfahrtsabgabe soll einen Lenkungscharakter haben, das heisst, dass sich die Höhe der Abgabe nach der Verkehrsdichte sowie nach der Tageszeit und dem Wochentag richtet», erklärte Mitte-Nationalrat Simon Stadler (37, UR) in der Debatte. «Das Ziel ist es, die Spitzenbelastung auf den Nationalstrassen durch den Transitverkehr zu reduzieren.»
Das Problem habe sich in den Berggebieten in den vergangenen zehn Jahren massiv verschärft, unterstrich er. «Es kommt praktisch jedes Wochenende zu einer Verkehrsüberlastung, vom Frühling bis zum Herbst.» 90 Prozent der Stautage auf den Nord-Süd-Achsen würden in die Zeit zwischen Ostern und Oktober fallen.
Die Einnahmen sollen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds fliessen. Bei einer Gebühr von beispielsweise 21 Franken für eine Durchfahrt würden so jährlich über 110 Millionen Franken in den Fonds fliessen, rechnete Stadler vor.
Nur GLP dagegen
Gegen die neue Transitgebühr wehrte sich einzig die GLP. Die Motion entspringe einem seltsamen Verständnis von nachbarschaftlichem Zusammenleben, monierte GLP-Nationalrätin Barbara Schaffner (57, ZH). Sie ziele faktisch darauf ab, den ausländischen Transitverkehr durch die Schweiz gezielt zu belasten.
«Gerade in einer Zeit, in der die Schweiz ihre Beziehungen zu Europa mit den Bilateralen III zu stabilisieren und weiterzuentwickeln versucht, ist das kein zielführender Weg», befand sie. «Auch wenn eine mögliche Lösung offenbar durch das Landverkehrsabkommen nicht explizit ausgeschlossen ist.»
Ihrer Partei schwebt eine andere Lösung vor: «Anstatt ein kompliziertes Spezialregime für den Transitverkehr zu schaffen, sollten wir den nächsten Schritt gehen und zu einem allgemeinen Mobility Pricing in Form einer einheitlichen, distanzabhängigen und LSVA-ähnlichen Strassennutzungsgebühr für alle übergehen», so Schaffner.
EU-kompatible Lösung
Mit ihrer Nein-Haltung stand die GLP fast alleine da. Einzig zwei Freisinnige gesellten sich mit ihrem Nein dazu.
Konkret erhält Rösti nun den Auftrag, eine Vorlage zu erarbeiten, «die die Einführung einer Durchfahrtsabgabe für motorisierte Fahrzeuge vorsieht, die die Schweiz auf dem Strassenweg von einem Nachbarstaat in einen anderen durchqueren und keinen völkerrechtlichen Anspruch auf entsprechende Rechte haben», wie es in Chiesas Vorstoss heisst.
Vorbehalten bleiben damit die Verpflichtungen der Schweiz aus dem Landverkehrs- und dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Sprich: Für die Transitgebühr soll eine mit den bilateralen Verträgen kompatible Lösung her.
Rösti warnte vergeblich
Rösti zeigte in der Debatte zwar Verständnis für die Motion, machte aber auf kritische Punkte aufmerksam. «Die Umsetzung einer solchen Durchfahrtsabgabe wäre administrativ sicher intensiv und würde Geld kosten», warnte er. «Voraussetzung wäre eine lückenlose Überwachung sämtlicher Grenzübergänge. Das wäre möglich, aber auch relativ komplex.» Auch die rechtliche Umsetzung sei eine Herausforderung, so Rösti.
Zudem erinnerte er daran, dass der Bundesrat zur Verbesserung der Situation im Nord-Süd-Verkehr bereits verschiedene Massnahmen ergriffen hat – «wie beispielsweise die grossräumige Realisierung von Geschwindigkeitsharmonisierungsanlagen, die Verlängerung und Dosierung von Autobahnausfahrten sowie die Umsetzung gemeinsamer Verkehrskonzepte mit den betroffenen Kantonen».
Diese Argumente vermochten den Nationalrat aber nicht umzustimmen. Damit muss Rösti nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.