Darum gehts
- Neue Brot-Deklarationspflicht seit 2025 sorgt für Verwirrung bei Döner und Dürüm
- Döner-Brot braucht Herkunftsangabe, Dürüm-Fladenbrot in Gerichten jedoch nicht
- Ziel war es, mehr Transparent für Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen
Es gehört zu den beliebtesten Fast-Food-Gerichten der Schweiz. Und vor jedem Kebab steht dieselbe Frage: Döner oder Dürüm? In der Tasche oder im Fladen? Doch die Brot-Frage endet nicht beim Geschmack. Sie führt mitten hinein in einen Paragrafen-Irrsinn.
Die Behörden haben eine Grenze zwischen Döner und Dürüm gezogen. Je nach Brot und Verkaufsform gelten andere Vorschriften für die Deklaration – mit skurrilen Folgen. Denn: Beim Döner muss die Herkunft des Brots strikt deklariert werden, beim Dürüm hingegen nicht. Obwohl ausgerechnet sein Fladenbrot nicht selten einen langen Weg aus dem Ausland hinter sich hat.
«Da haben die in Bern gar nichts überlegt»
Der Betreiber eines Kebab-Imbisses im Solothurnischen sagt zu Blick: «Da haben die in Bern gar nichts überlegt.» Seinen Namen möchte der Mann nicht in der Zeitung lesen, er wolle nicht die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich ziehen.
Über das Erlebte muss er schmunzeln. Begonnen hat alles mit dem Besuch des Lebensmittelinspektors: Bei der Kontrolle beanstandete dieser, dass der Betrieb die neuen Vorschriften zur Brotdeklaration noch nicht umgesetzt hatte.
Sein Dönerbrot backt der Imbiss-Betreiber mit Schweizer Rohstoffen selbst. Die Herkunft angeben? Noch so gerne.
Anders beim Dürüm: Die Fladenbrote importiert er, meist aus der Türkei oder aus Polen. «Die bekommen das einfach besser hin», sagt der Imbissbetreiber. Er ging davon aus, dass er die Herkunft der Fladen ebenfalls anschreiben muss. «Auch wenn ich das nicht unbedingt allen unter die Nase reiben will.»
Doch als sich der Gastwirt genauer informierte, staunte er. Wird das Fladenbrot als solches verkauft, muss die Herkunft zwar deklariert werden. Wird es aber mit Fleisch, Salat und Sauce zu einem Dürüm verarbeitet, ist die Herkunftsdeklaration plötzlich nicht mehr nötig. Wie kommt denn das?
Und dann ist da ein Döner-Dürüm-Graben
Klar ist: Seit 2025 gibt es bei der Deklaration von Brot und anderen Backwaren kein Pardon mehr. Was bei Fleisch längst selbstverständlich ist, gilt seither auch hier. Gastbetriebe und Läden müssen das Produktionsland im Offenverkauf gut sichtbar anschreiben. Blosses Aufbacken in der Schweiz reicht nicht. Entscheidend ist, wo das Brot seine «charakteristischen Eigenschaften» erhält.
So wollte es das Parlament. Wegen der zunehmenden Einfuhr von Backwaren aus dem Ausland sollte die Herkunft für die Konsumenten besser nachvollziehbar werden.
Die Vorschriften gehen weit: Deklariert werden müssen etwa auch Brote, die im Restaurant-Körbli in Scheiben aufgetischt oder für Sandwiches verwendet werden. Ebenso Burger-Buns, Gipfeli, Pizzen oder Canapés. Die kantonalen Lebensmittelinspektoren kontrollieren, ob die neuen Regeln eingehalten werden. Fehlt die Brotdeklaration, müssen Betriebe nachbessern.
Aber bei Döner und Dürüm wird es kurios. Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bestätigt die Rechtslage gegenüber Blick. Der Grund liegt in der juristischen Definition.
Das Taschenbrot für den Döner gilt rechtlich als Brot. Deshalb muss das Produktionsland schriftlich angegeben werden. Das für den Dürüm verwendete Fladenbrot gilt hingegen nicht als Brot im Sinne der Vorschriften – «da es weder Backhefe noch Sauerteig enthält», wie das Bundesamt festhält. Als Bestandteil eines fertigen Gerichts entfällt die schriftliche Herkunftsangabe. Wird das Fladenbrot als eigenständiges Produkt verkauft, gilt es aber als Feinbackware. Dann muss seine Herkunft ebenfalls deklariert werden.
Das sagen die Behörden
Ist eine solche Unterscheidung nicht ziemlich praxisfern? «Die Abgrenzung der zahlreichen Brot- und Backwarensorten ist rechtlich effektiv nicht ganz einfach umzusetzen, weshalb es zu vereinzelten Ausnahmen in der Praxis kommt», räumt das Bundesamt ein.
Am Grundsatz hält es jedoch fest. Die neue Deklarationspflicht schaffe mehr Transparenz über die Herkunft. «Dies war das erklärte Ziel.» Insgesamt werde die Information der Konsumenten klar gestärkt, schliesslich habe man im Offenverkauf zuvor keine schriftlichen Herkunftshinweise für Brot anbringen müssen.
In der Praxis handhaben es nun nicht wenige Imbissbetriebe pragmatisch: Sie geben die Herkunft ihrer Dürüm-Fladen freiwillig an – es wäre ja doch recht komisch, nur einen Teil der Brote anzuschreiben.