Darum gehts
- In Schwyz braucht man oft eine Bewilligung für private Feiern in gemieteten Räumen
- Politiker kritisieren hohe Gebühren und übertriebene Bürokratie bei kleinen Anlässen
- Bewilligungen kosten 20 bis 200 Franken, teils mehr als die Raummiete
Für das Familienfest braucht es Bier, Würste, gute Laune – und manchmal auch grünes Licht vom Staat. So etwa im Kanton Schwyz: Wer hier für eine private Feier das Säli der Gemeinde oder das Pfadiheim mietet, benötigt unter Umständen eine gastgewerbliche Bewilligung. Selbst dann, wenn niemand Eintritt zahlt. Und die Gäste Essen und Getränke selbst mitbringen. Dagegen wehrt sich nun eine bemerkenswert breite Allianz mit Politikern von links bis rechts.
«Wir wollen unnötige Hürden für kleine Anlässe im privaten Rahmen aufheben», sagt Grünen-Kantonsrat Andreas Imbaumgarten (35) zu Blick. Er hat einen Vorstoss eingereicht. Mitunterzeichnet haben ihn Politiker von SP, GLP, FDP und SVP. Das Thema reicht über Schwyz hinaus. Denn andere Kantone kennen ähnliche Regeln: Sobald – auch private – Veranstaltungen in gemieteten Räumen stattfinden, Alkohol ausgeschenkt wird oder Musik läuft, greifen vielerorts Vorschriften des Gastgewerbes.
Ein Fall von übertriebener Regulierung?
Imbaumgarten und seine Mitstreiter wollen das Schwyzer Gastgewerbegesetz lockern. Konkret geht es um den Passus, wonach bereits das «entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten» für Essen und Getränke als gastgewerbliche Tätigkeit gelten kann.
Die Politiker illustrieren das mit einem Beispiel aus dem Alltag: Ein pensionierter Familienvater mietet für ein Fest ein Jungwachtlokal, die Gäste bringen Kuchen und Salate mit, Getränke werden geliefert. Weil für den Raum eine Miete anfällt, wird eine Bewilligung nötig.
Imbaumgarten selbst präsidiert einen Verein, der kulturelle Anlässe organisiert. «Sobald wir bei einer kleinen Veranstaltung einen Apéro anbieten, braucht es eine Bewilligung – allein wegen des Apéros.» Für ihn ist das ein Fall von übertriebener Regulierung. Besonders störend finden er und seine Mitstreiter auch die «willkürlichen Gebühren»: Je nach Gemeinde kosten Anlassbewilligungen in Schwyz zwischen 20 und 200 Franken – und somit nicht selten mehr als die Raummiete.
Regierung will davon nichts wissen
Die Kantonsregierung weist die Kritik zurück. In ihrer kürzlich vorgelegten Stellungnahme verweist sie auf Sicherheitsrisiken, die auch bei privaten Feiern auftreten könnten. Im Bewilligungsverfahren werde etwa geklärt, ob Brandschutz, Fluchtwege, Parkplätze oder die maximale Belegungszahl ausreichend berücksichtigt seien. Zudem müsse festgelegt werden, wer für Ruhe, Ordnung und Sicherheit verantwortlich sei.
Der Prozess diene deshalb nicht der Schikane, sondern als «Hilfestellung zum Risikomanagement» – gerade für Vereine und Freiwillige. Die Regierung will die heutige Regelung darum beibehalten.
Auch in anderen Kantonen laufen Diskussionen über die Bürokratie bei Veranstaltungen. In Basel-Stadt überwies das Kantonsparlament nach dem Eurovision Song Contest (ESC) 2025 einen Mitte-Vorstoss an die Regierung. Die Parlamentarier fordern, den «ESC-Groove» der Verwaltung mitzunehmen: Der Grossanlass habe gezeigt, wie schnell Behörden plötzlich Prozesse beschleunigen und Bewilligungen erteilen könnten.
Das betreffe auch Veranstaltungen, erklärte Mitte-Präsident Franz-Xaver Leonhardt (56) nach dem ESC gegenüber «Telebasel». Gerade bei kleineren, temporären Anlässen bestünden heute oft unnötige Hürden – teils seien sogar Baugesuche nötig. Ob die Regierung hier Handlungsbedarf sieht, wird sich bald zeigen.
Auch in anderen Kantonen laufen Diskussionen über die Bürokratie bei Veranstaltungen. In Basel-Stadt überwies das Kantonsparlament nach dem Eurovision Song Contest (ESC) 2025 einen Mitte-Vorstoss an die Regierung. Die Parlamentarier fordern, den «ESC-Groove» der Verwaltung mitzunehmen: Der Grossanlass habe gezeigt, wie schnell Behörden plötzlich Prozesse beschleunigen und Bewilligungen erteilen könnten.
Das betreffe auch Veranstaltungen, erklärte Mitte-Präsident Franz-Xaver Leonhardt (56) nach dem ESC gegenüber «Telebasel». Gerade bei kleineren, temporären Anlässen bestünden heute oft unnötige Hürden – teils seien sogar Baugesuche nötig. Ob die Regierung hier Handlungsbedarf sieht, wird sich bald zeigen.
«Sicherheit hat immer oberste Priorität», sagt Imbaumgarten. «Aber wenn man selbst für private Anlässe eine Bewilligung braucht, nur weil man noch ein paar Nüssli und Bier auftischt, ist das kaum im Sinne des ursprünglichen Gesetzeszwecks.» Das Gastgewerbegesetz sei vielmehr für klassische Gastrobetriebe und grössere öffentliche Anlässe gedacht.
Imbaumgarten möchte seinen Vorstoss in ein Postulat umwandeln, damit die Regierung das Anliegen mit ihren Sicherheitsbedenken in Einklang bringen kann. Er zeigt sich überzeugt: «Der Staat sollte unterscheiden können zwischen einem grossen Festbetrieb und einem privaten Geburtstagsfest in einem Säli.» Das Geschäft kommt Ende Juni ins Schwyzer Parlament.