Darum gehts
Der Schweizer Fiskus hat klare Vorlieben. Von einer Person, die für ihr Geld arbeitet, nimmt er gern. Wenn die Person ihr Geld hingegen teilweise geschenkt bekommt, lässt er seine Finger davon. Zumindest, wenn es sich um Erbschaften handelt.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Das betrifft nicht nur Superreiche, sondern auch den Mittelstand. Für diesen gilt erst recht: Sich sein Geld zu erarbeiten, kostet Hunderttausende Franken. Es sich schenken zu lassen, ist deutlich günstiger. Das zeigt der Beobachter anhand zweier Beispiele.
Beispiel 1: ein gesichertes Rentnerleben
Person A und Person B sind beide 65 Jahre alt und haben in ihrem Leben insgesamt 4 Millionen Franken eingenommen. Bei Person A stammt das ganze Geld aus 40 Jahren Erwerbstätigkeit. Person B hat weniger gearbeitet und weniger verdient (3 Millionen Franken in 40 Jahren), dafür kurz vor der Pensionierung 1 Million Franken von den Eltern geerbt.
Wenn man als Beispiel den Steuersatz in der Stadt St. Gallen nimmt, einem Ort mit einer im schweizweiten Vergleich mittleren Steuerbelastung, ist der Unterschied zwischen «Arbeiterin» A und «Erbe» B immens: Auf die insgesamt gleichen Einkünfte (4 Millionen in 40 Jahren) hat Person A insgesamt 620’000 Franken Steuern gezahlt, wenn man annimmt, dass sie in dieser Zeit rund 500’000 Franken auf die Seite legen konnte (Vermögenssteuer).
Person B hingegen zahlte gerade mal 365’000 Franken. Mehr als eine Viertelmillion weniger. Rechnet man noch die Lohnabzüge für AHV, IV, ALV und Unfallversicherung dazu, beträgt die Differenz sogar knapp 366’000 Franken.
Das Beispiel ist stark vereinfacht. Dennoch: «Es zeigt, wie stark Erben in der Schweiz steuerlich bevorzugt werden», sagt Marius Brülhart, Ökonom an der Universität Lausanne. Michele Salvi, Ökonom beim liberalen Thinktank Avenir Suisse, spricht von einem Steuersystem, das «Arbeit bestraft statt belohnt».
Immer mehr Einkommen stammen aus Erbschaften
Erbschaften werden immer wichtiger für die Einkünfte, die Menschen in der Schweiz in ihrem Leben erzielen. 2025 wurden gemäss Schätzungen von Marius Brülhart erstmals über 100 Milliarden Franken vererbt – das entspricht fast 12 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Im Jahr 2000 waren es noch knapp 7 Prozent.
Die Steuerbelastung hat sich in die exakt entgegengesetzte Richtung entwickelt. Die Steuern auf Löhne sind seit Anfang Jahrtausend zwar ungefähr gleich geblieben, aber die Abgaben gingen in die Höhe. Steuern auf Vermögen und Erbschaften haben die Kantonsparlamente hingegen gesenkt. Von den eigenen Eltern geerbtes Geld ist mittlerweile sogar in fast allen Kantonen steuerfrei. Wie sich das auf Schweizer Mittelstandshaushalte auswirkt, zeigt ein zweites Beispiel.
Beispiel 2: der Traum vom Eigenheim
Person A und Person B träumen beide davon, ein Haus zu kaufen. Person A arbeitet viel, macht schnell Karriere und verdient gut. Bis 40 hat sie im Schnitt 150’000 Franken pro Jahr verdient und konnte 500’000 Franken Eigenkapital ansparen.
Person B arbeitet und verdient weniger und erzielt in derselben Zeit einen Durchschnittslohn von 80’000 Franken. Sie spart nichts, erhält aber von den Eltern einen Erbvorbezug von 500’000 Franken als Eigenkapital für den Hauskauf.
Wenn man anschaut, wie viel Steuern und Abgaben beide Personen auf dem Weg dahin gezahlt haben, zeigt sich: Bei Person A, die sich alles selber erarbeitet, sind es über 300’000 Franken mehr als bei Person B, der Erbin. Arbeiten ist also der deutlich teurere Weg zum Eigenheim als der Gewinn in der Geburtslotterie.
Wer erbt, arbeitet weniger
«Vom Gerechtigkeitsempfinden her ist das stossend», sagt Ökonom Marius Brülhart. Es gibt zudem rein ökonomische Gründe, die dafürsprechen, Erbschaften stärker und Arbeit weniger zu besteuern. So haben Brülhart und weitere Forschende der Universität Lausanne nachgewiesen, dass sich Erbschaften negativ auf den Anreiz zum Arbeiten auswirken. Wer erbt oder auf ein baldiges Erbe hoffen darf, geht in der Tendenz früher in Pension, reduziert das Pensum oder stellt seine beruflichen Ambitionen zurück.
Dass der Schweizer Fiskus künftig wesentlich mehr von Erben und weniger von Arbeiterinnen nimmt, hält der Ökonom aber für unrealistisch. Erstens machen Erbschaften nur 12 Prozent des BIP aus, Einkünfte aus Arbeitslöhnen hingegen über 60 Prozent. Heisst: Höhere Erträge aus Erbschaftssteuern könnten Ausfälle bei den Einkommenssteuern nur bedingt kompensieren.
Zweitens hätten Steuern auf Mittelstandserbschaften politisch einen schweren Stand, so Brülhart. Nichterben mögen die elterlichen Geldgeschenke als ungerecht empfinden, sie sorgen mitunter aber dafür, dass sich nicht nur Gutverdiener ein Eigenheim leisten können, wie das vorherige Beispiel zeigt. «Kleinere Erbschaften wirken in der Gesellschaft eher ausgleichend, weil sie auch an Leute mit wenig eigenem Einkommen gehen.»
Wer bezahlt den Ausbau der AHV?
In der Politik geht der Trend momentan in die Richtung, Arbeit noch stärker zu besteuern. Zum Beispiel bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente. Der Ständerat will unter der Führung der Mitte-links-Politiker sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Lohnabgaben erhöhen. Die Lohnabgaben deshalb, weil so Gutverdiener einen überproportionalen Anteil stemmen müssten. So würde aber wiederum Arbeit besteuert, also würden Arbeitnehmer am meisten von allen zur Kasse zitiert.
Brülhart fände stattdessen eine Nachlasssteuer erwägenswert: 5 bis 10 Prozent mit einer Freigrenze von 2 Millionen Franken. «So würden durch die Geburtslotterie reich gewordene Rentner ihre bedürftigen Altersgenossen unterstützen. Und die arbeitende Bevölkerung bliebe weitgehend verschont.» Denn die meisten Erben sind heute bereits selbst im Rentenalter oder kurz davor. Und das reichste Prozent der Bevölkerung hortet über 45 Prozent der Vermögenswerte in der Schweiz.
Auch Michele Salvi von Avenir Suisse hält es aus ökonomischer Sicht für sinnvoll, den arbeitenden Mittelstand steuerlich zu entlasten. Eine zusätzliche nationale Erbschaftssteuer aber sieht er kritisch. «Das mag auf den ersten Blick leistungsgerecht wirken, aber auf dieses Geld hat der Staat schon über die Einkommens- und die Vermögenssteuer zugegriffen.»
Er kritisiert am Steuersystem vor allem die hohe Progression, die spätestens ab einem höheren Mittelstandseinkommen stark greift. So zahlt eine Person sofort viel mehr Steuern, wenn sie nach einer Beförderung 12’000 statt 10’000 Franken im Monat verdient. Auch wer 7000 statt 6000 Franken Lohn erhält, liefert deutlich mehr ab und verliert zudem eventuelle Krankenkassensubventionen und Kitabeiträge.
Flat Tax – und weniger Abzüge
Salvi macht sich für eine Flat Tax stark – einen einheitlichen Steuersatz oberhalb eines bestimmten Freibetrags. Ein Rechenbeispiel zeigt, was das bedeuten könnte: Bei einem Jahreseinkommen von 80’000 Franken werden die ersten 20’000 gar nicht besteuert. Die restlichen 60’000 zu 10 Prozent. Auf das gesamte Einkommen ergibt das einen Satz von 7,5 Prozent. Bei 150’000 Franken Lohn betrüge die Steuer in diesem System 8,7 Prozent.
Sollen hohe Erbschaftssummen besteuert werden, um neue Ausgaben für die AHV oder die Armee zu finanzieren? Wie konkret? Oder flüchten dann alle Reichen ins Ausland? Diskutiere mit in den Kommentaren.
Sollen hohe Erbschaftssummen besteuert werden, um neue Ausgaben für die AHV oder die Armee zu finanzieren? Wie konkret? Oder flüchten dann alle Reichen ins Ausland? Diskutiere mit in den Kommentaren.
Die fehlenden Einnahmen gegenüber dem heutigen progressiven Modell könnte man laut Salvi kompensieren, indem man die Steuerabzüge reduziert. Heute profitieren gut Verdienende überproportional von Abzügen für Fahrkosten, Haussanierungen, Schuldzinsen oder Einkäufe in die Pensionskasse. «Für all diese Abzüge gibt es Argumente, sie schaffen ökonomisch teilweise aber fragwürdige Anreize und sind oft Klientelpolitik», sagt Salvi. «Für mich muss der Ansatz sein: weniger Ausnahmen, dafür ein tieferer Satz.»
Weder Brülharts noch Salvis Ansatz scheint im Moment mehrheitsfähig. Die Diskussion um eine angemessene und gerechte Besteuerung von Arbeit und Erbschaften aber wird weitergehen. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass sich die Entwicklung in Zukunft abschwächt, sagt Marius Brülhart. Im Gegenteil. Aufgrund seiner Studien wagt der Ökonom die Prognose: In 40 Jahren entsprechen Erbschaften nicht 12, sondern 20 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung. Die Strafe für Arbeit dürfte dann noch deutlich höher ausfallen als die 366’000 Franken in unserer aktuellen Beispielrechnung.
Ja, das gibt es: Menschen, die einen Teil ihres Vermögens weggeben wollen. Der Beobachter geht diesem Phänomen in einem Schwerpunkt nach. Hier finden Sie alle Beiträge:
Ja, das gibt es: Menschen, die einen Teil ihres Vermögens weggeben wollen. Der Beobachter geht diesem Phänomen in einem Schwerpunkt nach. Hier finden Sie alle Beiträge:
- Vortrag von Marius Brülhart, 7. Oktober 2025, in Garmiswil FR: «Erbschaften und Steuern in der Schweiz»
- Studie von Marius Brülhart und anderen, Februar 2026: «Vermögen und Erbschaften in der Schweiz des 21. Jahrhunderts»
- Blog von Michele Salvi und Philippe Güttinger, Avenir Suisse, Oktober 2025: «Vererben in der Schweiz: Was vom Vermögen wirklich bleibt»
- «Neue Zürcher Zeitung» vom 21. Oktober 2025: «Juso-Volksinitiative: Die Erbschaftssteuer hat bei vielen Ökonomen einen besseren Ruf als andere Steuern»
- Zur Berechnung der Beispiele: Swisstaxcalculator der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Vortrag von Marius Brülhart, 7. Oktober 2025, in Garmiswil FR: «Erbschaften und Steuern in der Schweiz»
- Studie von Marius Brülhart und anderen, Februar 2026: «Vermögen und Erbschaften in der Schweiz des 21. Jahrhunderts»
- Blog von Michele Salvi und Philippe Güttinger, Avenir Suisse, Oktober 2025: «Vererben in der Schweiz: Was vom Vermögen wirklich bleibt»
- «Neue Zürcher Zeitung» vom 21. Oktober 2025: «Juso-Volksinitiative: Die Erbschaftssteuer hat bei vielen Ökonomen einen besseren Ruf als andere Steuern»
- Zur Berechnung der Beispiele: Swisstaxcalculator der Eidgenössischen Steuerverwaltung