Die Fälle stapeln sich
Bundesverwaltungsgericht erhält heftige Klatsche wegen Asylpendenzen

Das Bundesgericht rügt die Richterkollegen in St. Gallen: Es kritisiert «strukturelle Mängel» beim Bundesverwaltungsgericht, weil über 140 Asylverfahren seit mehr als vier Jahren blockiert sind. Nun wird ein konkreter Abbauplan gefordert.
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Das Bundesverwaltungsgericht kassiert eine Rüge vom Bundesgericht.
Foto: Keystone

Darum gehts

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  • Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen kritisiert wegen 8547 anhängiger Fälle 2025
  • 144 Asylfälle blieben über 50 Monate unbearbeitet, trotz neuer Richterstellen
  • 97 % der Asylentscheide bestätigt, Kantone durch lange Verfahren belastet
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen stapeln sich die Fälle. Per Ende vergangenes Jahr stiegen die Pendenzen um fast 30 Prozent auf 8547 Fälle, wie es im letzten Geschäftsbericht hiess. Kopfschmerzen bereiten vor allem Asylfälle: Viele Entscheide des Staatssekretariats für Migration (SEM) werden angefochten und landen dann beim Bundesverwaltungsgericht. Dort bleiben sie oft lange liegen, gesetzliche Fristen werden nicht eingehalten. 

Dafür kassiert das Bundesverwaltungsgericht nun eine Rüge vom Bundesgericht. Per Ende November 2025 seien insgesamt 144 Beschwerden aus dem Asylbereich seit mehr als 50 Monaten hängig gewesen, heisst es im Urteil. Das zeige «strukturelle Mängel am Gericht» auf, auch wenn bereits verschiedene Massnahmen ergriffen worden seien. Das Gericht hat 2025 etwa fünf neue Richter und 2026 eine weitere Person angestellt, wie das Verwaltungsgericht kürzlich auf Blick-Anfrage schrieb.

Beschwerde wegen «überlanger Verfahrensdauer»

Konkret kritisiert das Bundesgericht eine ungenügende Priorisierung der Altfälle, das Fehlen einer wirksamen Behandlungsstrategie sowie eine unzureichende Steuerung der personellen und organisatorischen Ressourcen. Die Schwere der Verzögerung werde durch den Umstand verschärft, dass es sich um Asylverfahren handle, deren Ausgang für die Betroffenen von massgeblicher Bedeutung sei. 

Ausgelöst wurde die Untersuchung durch zwei Betroffene, die im Herbst 2021 Beschwerde gegen ihre Asylentscheide eingereicht hatten. Da das Bundesverwaltungsgericht bis Ende des vergangenen Jahres noch immer kein Urteil gefällt hatte, reichten die Parteien Aufsichtsanzeige wegen überlanger Verfahrensdauer ein.

Das Bundesgericht nimmt das Bundesverwaltungsgericht jetzt in die Pflicht: Das Gericht in St. Gallen muss eine klare Strategie sowie ein Pendenzenmanagement vorlegen. Das soll einen klaren Zeitplan für den Abbau der Altfälle beinhalten. 

«Das ist stossend, besonders bei Asylverfahren»

Die Pendenzenberge in St. Gallen waren schon Thema im Bundeshaus. SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann (58, SO) forderte etwa mehr Aufsicht. «Jeder Bürger muss Fristen einhalten, sonst droht Ungemach», sagte er. «Beim Bundesverwaltungsgericht werden sie einfach umgangen. Das ist stossend, besonders bei Asylverfahren.»

Im Bundeshaus sprachen viele vom Bundesverwaltungsgericht als Blackbox. Kritiker monierten eine verkrustete Betriebskultur. Die Richter agierten wie «Könige» und liessen sich ungern dreinreden. Viele sahen die Lösung in einer besseren Organisation des Gerichts – auch SVP-Mann Wyssmann. Er schlug vor, Asylfälle flexibler auf weniger belastete Abteilungen zu verteilen. «Diese Flexibilität darf man von Richtern erwarten.»

Die langen Verfahren belasten auch die Kantone. Sie müssen erstinstanzlich abgewiesene Asylsuchende länger unterbringen. Trotz sinkender Gesuchszahlen entspannt sich die Lage nicht. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (67, parteilos) kritisierte kürzlich: «Wenn ich einen Weihnachtswunsch hätte, dann den, dass sich das Bundesparlament das Bundesverwaltungsgericht vorknöpft.» 

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