«Aura der Unantastbarkeit»
So geht es am Bundesgericht zu und her

Das Bundesgericht urteilt über die wichtigsten Fälle des Landes – doch über die internen Vorgänge wird kaum gesprochen. Nun werfen eine Liebesaffäre und Kritik ums Homeoffice ein seltenes Schlaglicht auf die Welt der höchsten Schweizer Richter.
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Das Bundesgericht urteilt über die wichtigsten Fälle des Landes.
Foto: OBS/BUNDESGERICHT/SWISSSTAFFING

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Liebesaffäre und Homeoffice-Vorwürfe belasten das Bundesgericht in Lausanne
  • Affäre verstösst gegen interne Gepflogenheiten, Expertenbericht bis Juni erwartet
  • 40 Bundesrichter, darunter 68-Jähriger, arbeiten teils überwiegend im Homeoffice
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Eine breite Treppe, die zum repräsentativen Gebäude führt, vier Säulen, über denen die Justitia thront. Das ist das Bundesgericht in Lausanne. Über seine Urteile wird regelmässig berichtet. Über die Vorgänge hinter den Kulissen dagegen kaum. 

Dabei ist das oberste Gericht ebenso ein Verfassungsorgan wie der Bundesrat oder das Parlament. Wie die Bundesräte sind auch die Richter Magistratspersonen. Dennoch könnte wohl kaum ein Schweizer spontan eines der 40 Mitglieder nennen. 

Seit einigen Wochen sorgt das Bundesgericht jedoch für Schlagzeilen. Eine Liebesaffäre zwischen den Bundesrichtern Beatrice van de Graaf (55, SVP) und Yves Donzallaz (64, parteilos) wurde bekannt. Das höchste Schweizer Gericht lässt den Fall nun durch ein externes Expertengremium untersuchen, da eine solche Liaison «gegen die geltenden Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht» verstosse.

Publik gemacht hat die Geschichte der «Weltwoche»-Autor Christoph Mörgeli (65). Diese Woche legte er nach und berichtete über Bundesrichter Thomas Stadelmann (68, Mitte), der überwiegend im Homeoffice arbeitet – obwohl interne Richtlinien persönliche Präsenz am Gericht verlangen. 

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Beide Fälle sind zwar ganz unterschiedlich gelagert. Was sie jedoch verbindet: Sie verstossen gegen die «Gepflogenheiten», einem Papier des Gesamtgerichts. Was sagt das über die Arbeitskultur am obersten Gericht der Schweiz? 

«Wir Richter waren Einzelkämpfer»

Das Bundesgericht kennt keine klassische Hierarchie. Es gibt keinen «Chef», der Anweisungen erteilt. Die Richter sind unabhängig und einander gleichgestellt. «Jede Abteilung hat einen Präsidenten, und die Verwaltungskommission hat zusammen mit dem Gesamtgerichtspräsidenten die Führungsaufgaben für den Betrieb wahrzunehmen», sagt alt Bundesrichter Hans Wiprächtiger (83, SP) im Gespräch mit Blick. Sie haben aber keine klassische Disziplinaraufsicht. 

Wiprächtiger amtete von 1990 bis Ende 2011 als Bundesrichter. «Zu meiner Zeit waren die Richterinnen und Richter eher Einzelkämpfer.» Schon damals habe er gefunden, man solle mehr miteinander sprechen und nicht so distanziert zueinander sein. Auch weil man einander gar nicht so gut kenne, rede keiner dem anderen rein, so der Luzerner. Dazu erzählte man sich eine Anekdote: «Früher, wenn sich ein Richter einen Bleistift von einem anderen Richter ausgeliehen hat, hat ihn später der Weibel zurückgebracht.» Diese Kultur bringe man vielleicht bis heute nicht richtig raus.

Ein ehemaliger Gerichtsschreiber beschrieb die Arbeitsweise ähnlich: «Die Richter arbeiten häufig zurückgezogen mit Akten und Dossiers in ihren Einzelbüros.» Man pflege eine noble Zurückhaltung – wenn Probleme auftauchten, gebe es niemanden, der automatisch eingreife. Der Insider mutmasst: Sollten andere Bundesrichter vom persönlichen Verhältnis zwischen van de Graaf und Donzallaz gewusst haben, sei in dieser Kultur gut vorstellbar, dass man die Angelegenheit eher nicht weiter thematisiert hat.

Gerade wegen dieser Arbeitskultur – von der Wiprächtiger hofft, dass sie immer mehr verschwindet – findet er es höchst bedenklich, dass man Bundesrichter Stadelmann die Arbeit im Homeoffice gewährt hat. «Das ist unverständlich. Richter und auch Gerichtsschreiber sind ein Team und müssen möglichst viel da sein. Es braucht den Austausch und das Leben miteinander.»

«Hausinterne Regeln sind wirklich wichtig»

Blick hat mit weiteren alt Bundesrichtern gesprochen, welche die aktuellen Entwicklungen verfolgen. «Es gibt keinen Chef. Darum sind die hausinternen Regeln wirklich wichtig», sagt einer. «Sie durchzusetzen, wäre die Aufgabe der Verwaltungskommission.»

Ein anderer trennt die Fälle «Liebesaffäre» und «Homeoffice» klar: «Natürlich ist Abwesenheit nicht ideal – das Gericht ist kein Betrieb, sondern ein Forum. Aber Stadelmann hat seinen Job gemacht.» Die Liebesbeziehung hingegen verurteilt er scharf: «So etwas darf nicht passieren.» 

Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit

Die Vorfälle werfen auch ein Schlaglicht auf die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesgerichts. Für Wiprächtiger war es stets ein Anliegen, das Gericht nach aussen zu öffnen. Diesen Kampf habe er während seiner Zeit am Gericht nicht gewinnen können – und die jetzigen Schwierigkeiten zeigten ihm, dass sich noch immer nicht viel verändert habe. 

Nach Bekanntwerden der «sogenannten Liebesaffäre» habe das Gericht ungeschickt reagiert, so Wiprächtiger. Seiner Meinung nach verstösst das Verhalten gegen keine gesetzlichen Bestimmungen. Van de Graaf erhielt vorübergehend keine neuen Fälle, während Donzallaz weiterarbeitete. Wiprächtiger fragt sich: «Wo bleibt hier die Gleichbehandlung der Geschlechter?» Man hätte eine koordinierte Lösung finden müssen und auch proaktiver kommunizieren – etwa durch ein Interview des Gerichtspräsidenten. 

«Es entspricht der alten Tradition, dass man zögerlich nach aussen geht», so Wiprächtiger. «Diese Aura der Unantastbarkeit wird hochgehalten. Wichtiger wäre es aber, das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Bürgerinnen und Bürger zu behalten.» Man sei den Medien gegenüber reserviert und übersehe den grossen Gewinn, den ein mit Vertrauen getragener Kontakt sowohl der Öffentlichkeit als auch dem Gericht bringen könne. Es würde die Möglichkeit bieten, sowohl «die insgesamt gute Rechtsprechung», als auch die Schwierigkeiten am Gericht aufzuzeigen. 

Expertenbericht bis Ende Juni erwartet

Ob die Liebesaffäre personelle Konsequenzen hat, wird sich erst noch zeigen. Der Expertenbericht wird Ende Juni erwartet. Bald dürfte die Gerichtskommission des Parlaments erfahren, ob sich Donzallaz und van de Graaf im Herbst zur Wiederwahl stellen. 

Donzallaz fand versteckte Kamera in der Hecke

Es gibt auch neue Entwicklungen: Laut «Tages-Anzeiger» entdeckte Bundesrichter Yves Donzallaz (64) wenige Wochen vor dem «Weltwoche»-Artikel eine automatische Kamera in einer Hecke auf seinem Grundstück. Er erstattete Strafanzeige bei der Walliser Polizei. Im «Weltwoche»-Bericht ist von «Bildbeweisen» die Rede – womit sich die Frage stellt, ob diese von der besagten Kamera stammen und wie Mörgeli an sie gelangt ist.

Es gibt auch neue Entwicklungen: Laut «Tages-Anzeiger» entdeckte Bundesrichter Yves Donzallaz (64) wenige Wochen vor dem «Weltwoche»-Artikel eine automatische Kamera in einer Hecke auf seinem Grundstück. Er erstattete Strafanzeige bei der Walliser Polizei. Im «Weltwoche»-Bericht ist von «Bildbeweisen» die Rede – womit sich die Frage stellt, ob diese von der besagten Kamera stammen und wie Mörgeli an sie gelangt ist.

Bundesrichter Stadelmann scheidet Ende Jahr altersbedingt aus dem Amt. Das Bundesgericht erklärte zu seiner Abwesenheit, er nehme seine Aufgaben in der Rechtsprechung vollständig wahr. «Herr Bundesrichter Stadelmann arbeitet aus medizinischen Gründen seit der Corona-Pandemie vorwiegend von zu Hause aus.»

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