Darum gehts
- Zwei Bundesrichter in Lausanne hatten eine Beziehung
- Die Verbindung könnte als «dauernde Lebensgemeinschaft» juristisch relevant werden
- Die Politik reagiert, ein Insider berichtet über die Kultur am Bundesgericht
Was sorgt am Bundesgericht derzeit für Wirbel?
Im Zentrum steht eine Liebesbeziehung zwischen zwei amtierenden Bundesrichtern in Lausanne: Beatrice van de Graaf (55, SVP) und Yves Donzallaz (64, parteilos). Der Fall gibt zu reden, weil für die Gerichtsmitglieder strenge Unvereinbarkeitsregeln gelten.
Publik gemacht hat die Geschichte Christoph Mörgeli (65). Der «Weltwoche»-Autor und frühere SVP-Nationalrat spricht von einer «erdrückenden Indizienlage». Er beschreibt etwa, die beiden hätten wiederholt Zeit am gleichen Ort verbracht, unter einem Dach übernachtet und Feiertage zusammen verbracht. Zudem seien sie in Lausanne auch schon Hand in Hand gesehen worden. Unabhängig bestätigt sind diese «Weltwoche»-Angaben bislang nicht.
Was man ebenfalls wissen sollte: Donzallaz steht seit Jahren unter Beschuss der SVP. Er wurde einst auf ihrem Ticket gewählt – fällte später jedoch Urteile, die der Partei nicht passten. Er zerstritt sich mit ihr und trat schliesslich aus.
Warum könnte die Liebesbeziehung heikel sein?
Brisant ist einerseits: Das Gesetz schreibt vor, dass Ehepartner, eingetragene Partner oder Personen in einer «dauernden Lebensgemeinschaft» nicht gleichzeitig am Bundesgericht tätig sein dürfen. Das gilt selbst dann, wenn sie in unterschiedlichen Abteilungen arbeiten. Man will jede Form von Abhängigkeit oder Befangenheit ausschliessen.
Entscheidend ist daher die juristische Einordnung der Beziehung. Offen ist insbesondere, ob sie als «dauernde Lebensgemeinschaft» gilt. Nach gängiger Auffassung muss eine solche Verbindung «intensiv» und «ausschliesslich» sein, wozu typischerweise etwa ein gemeinsamer Haushalt zählt. Andere Stimmen halten hingegen fest, dass die Dauer der Partnerschaft für diese Beurteilung weniger entscheidend ist.
Andererseits ist der Fall auch deshalb heikel: Sollten Vorschriften zur Gerichtsbesetzung verletzt worden sein, könnten Parteien unter Umständen eine Revision von Urteilen verlangen. Ob das hier tatsächlich zum Tragen kommt, hängt davon ab, ob eine unzulässige Konstellation vorlag.
Wie reagieren die Betroffenen und das Gericht?
Donzallaz und van de Graaf äusserten sich bisher nicht selbst. Das Bundesgericht nahm Stellung – und bestätigte zumindest: Die beiden Richter hätten gegenüber der Verwaltungskommission des Gerichts eingeräumt, dass zwischen ihnen «während einer gewissen Dauer» eine Beziehung bestanden habe. Laut ihren eigenen Angaben haben sie die Beziehung noch vor Erscheinen des «Weltwoche»-Artikels beendet. Weiter betont das Gericht: Die beiden gehörten nie derselben Abteilung an und hätten nie gemeinsam ein Urteil gefällt.
Allerdings waren beide 2023/2024 in der Verwaltungskommission. Wie das Gericht gegenüber dem «Tages-Anzeiger» weiter erklärte, begann die Beziehung gemäss ihren Angaben erst nach dieser gemeinsamen Tätigkeit.
Die Verwaltungskommission hat nach der Enthüllung Abklärungen eingeleitet. Zugleich will das Gericht den Fall zum Anlass nehmen, seine Regeln zu überprüfen. Konkret soll diskutiert werden, ob die bestehenden Gepflogenheiten um zusätzliche Vorgaben ergänzt werden.
Was macht diese Verwaltungskommission genau?
Die Verwaltungskommission ist so etwas wie das interne Führungsorgan des Bundesgerichts. Sie ist zuständig für organisatorische Fragen.
Haben Bundesrichter keine direkten Vorgesetzten, die eingreifen könnten?
Am Bundesgericht gibt es keine klassische Hierarchie mit einem «Chef», der Weisungen erteilt. Die Richter sind unabhängig und einander gleichgestellt. Zwar gibt es mit dem Gerichtspräsidium und der Verwaltungskommission Leitungsfunktionen für den Betrieb. Doch diese üben keine klassische disziplinarische Aufsicht aus.
Ein Kenner des Bundesgerichts, der dort selbst als Gerichtsschreiber tätig war, sagt zu Blick: «Die Richter haben ein Eigenleben – das ist quasi systembedingt.» Wenn Probleme auftauchten, gebe es niemanden, der automatisch eingreife. «Die Richter arbeiten häufig zurückgezogen mit Akten und Dossiers in ihren Einzelbüros. Man lässt sich ausserhalb der Urteilsfindung in Ruhe, pflegt eine noble Zurückhaltung und will keinen öffentlichen Wirbel erzeugen.»
Der Insider mutmasst: Sollten andere Bundesrichter vom persönlichen Verhältnis zwischen van de Graaf und Donzallaz gewusst haben, sei es in dieser Kultur gut vorstellbar, dass man die Angelegenheit eher nicht weiter thematisiert hat.
Wie reagiert die Politik?
Die Affäre löste in Bundesbern erste Reaktionen aus – besonders aus der SVP. Ihr Nationalrat Pascal Schmid (49, TG) etwa sagte gegenüber CH Media, vieles deute auf eine gesetzlich unzulässige Konstellation hin. Sollte sich das bestätigen, sei ein Rücktritt aus seiner Sicht zwingend. Er warnt zudem: Die Glaubwürdigkeit der Justiz leide massiv, wenn sich ausgerechnet Bundesrichter nicht an die eigenen Regeln hielten.
FDP-Ständerat Andrea Caroni (46, AR) sprach gegenüber dem «Tages-Anzeiger» von «happigen» Vorwürfen: «Es besteht der Verdacht, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt.» Er forderte eine gründliche Abklärung des Falls.
Klar ist: Die zuständige Subkommission der Geschäftsprüfungskommission dürfte die Causa auf ihre Traktandenliste nehmen. Ein formelles Verfahren zur Absetzung von Bundesrichtern gibt es nicht. Sie müssen sich aber regelmässig der Wiederwahl stellen. Ob Donzallaz und van de Graaf im Herbst erneut antreten wollen, ist nicht bekannt.