Heikle Beziehung
Bundesgericht startet Untersuchung zu Richter-Liebesaffäre

Das Bundesgericht reagiert auf die Affäre um die Beziehung zweier Bundesrichter: Ein externes Expertengremium soll den Fall unabhängig untersuchen. Zudem findet nächste Woche eine ausserordentliche Sitzung aller Bundesrichter statt.
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Eine Liebesbeziehung gibt am Bundesgericht in Lausanne zu reden.
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Die Affäre um eine Liebesbeziehung am Bundesgericht zieht weitere Kreise: Das höchste Schweizer Gericht schaltet nun externe Experten ein. Wie das Bundesgericht am Donnerstagabend mitteilt, setzt die Verwaltungskommission ein unabhängiges Zweiergremium ein. Dieses soll den Sachverhalt rund um Bundesrichterin Beatrice van de Graaf (55) und Bundesrichter Yves Donzallaz (64) untersuchen.

Man wolle «zur raschen, unabhängigen und transparenten Klärung» des Falls beitragen, betont das Gericht in seiner Mitteilung. Das Untersuchungsgremium besteht aus der Genfer Rechtsprofessorin Maya Hertig sowie dem früheren Waadtländer Kantonsgerichtspräsidenten Jean-François Meylan.

Zudem findet am kommenden Mittwoch eine ausserordentliche Sitzung des Gesamtgerichts statt. Dabei soll unter anderem diskutiert werden, ob die internen Gepflogenheiten für Richter präzisiert werden müssen. Laut Bundesgericht geht es um klare Verhaltenserwartungen für den Fall, dass zwischen Gerichtsmitgliedern nach Amtsantritt eine nähere Beziehung entsteht.

«Weltwoche»-Artikel sorgt für Wirbel

Auslöser des Wirbels war ein Artikel der «Weltwoche». Das Bundesgericht bestätigte daraufhin, dass zwischen van de Graaf und Donzallaz während «einer gewissen Dauer» eine Beziehung bestanden habe. Gemäss den Angaben der beiden begann diese erst nach ihrer gemeinsamen Tätigkeit in der Verwaltungskommission des Bundesgerichts in den Jahren 2023 und 2024. Laut Gericht war die Beziehung zudem bereits beendet, bevor der Artikel der «Weltwoche» erschien.

Der Fall sorgt für Diskussionen, weil für Bundesrichter strenge Unvereinbarkeitsregeln gelten. Ehepartner oder Personen in einer «dauernden Lebensgemeinschaft» dürfen nicht gleichzeitig am Bundesgericht tätig sein. Offen ist derzeit insbesondere, wie die Beziehung juristisch einzuordnen ist. Allerdings ist klar: Die Regeln gelten selbst dann, wenn die Richter in unterschiedlichen Abteilungen arbeiten. Man will jede Form von Abhängigkeit oder Befangenheit ausschliessen.

Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall durch eine Recherche der «NZZ»: Das Gericht hatte zunächst erklärt, van de Graaf und Donzallaz hätten «nie gemeinsam ein Urteil gefällt» und seien nie mit demselben Fall befasst gewesen. Laut der Zeitung wirkten jedoch beide 2025 an einem sogenannten Koordinationsurteil mit. Das Gericht bestritt einen Widerspruch: Bei solchen Koordinationsverfahren gehe es nur um abstrakte Rechtsfragen, nicht um die gemeinsame Beurteilung eines Falls.

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