In der Affäre um eine Liebesbeziehung am Bundesgericht zwischen Bundesrichterin Beatrice van de Graaf (55) und Bundesrichter Yves Donzallaz (64) kommt Bewegung. «Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verstossen grundsätzlich gegen die geltenden Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht», hält das Gesamtgericht des Bundesgerichts nach einer ausserordentlichen Sitzung in einer Medienmitteilung fest.
Um die Unabhängigkeit der Richter zu gewährleisten, gilt nämlich, dass diese «von jeglichen Verhaltensweisen absehen, die das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie das Ansehen des Gerichts in Frage stellen könnten». Ebenso, dass Bundesrichter «auch im Innenverhältnis zu ihren Kollegen und Kolleginnen ihre Unabhängigkeit, insbesondere in der eigenen Abteilung oder im jeweiligen Spruchkörper wehren».
Bericht soll Ende Juni vorliegen
Wie sich diese Vorgaben auf den konkreten Fall auswirken, lässt das Gesamtgericht aber noch offen. Stattdessen soll ein speziell eingesetztes Expertengremium bestehend aus der Genfer Rechtsprofessorin Maya Hertig sowie dem früheren Waadtländer Kantonsgerichtspräsidenten Jean-François Meylan den Sachverhalt untersuchen.
Über die Einordnung und das weitere Vorgehen will das Gesamtgericht entscheiden, sobald der unabhängige Expertenbericht vorliegt. Dieser wird Ende Juni erwartet.
«Letztlich entscheidet das Parlament über die Wahl einer Richterin oder eines Richters ans Bundesgericht», schreibr das Gesamtgericht zum Schluss. Die Gesamterneuerungswahlen durch die Vereinigte Bundesversammlung finden im Herbst dieses Jahres statt.
«Weltwoche»-Artikel sorgt für Wirbel
Auslöser des Wirbels war ein Artikel der «Weltwoche». Das Bundesgericht bestätigte daraufhin, dass zwischen van de Graaf und Donzallaz während «einer gewissen Dauer» eine Beziehung bestanden habe. Gemäss den Angaben der beiden begann diese erst nach ihrer gemeinsamen Tätigkeit in der Verwaltungskommission des Bundesgerichts in den Jahren 2023 und 2024. Laut Gericht war die Beziehung zudem bereits beendet, bevor der Artikel der «Weltwoche» erschien.
Der Fall sorgt für Diskussionen, weil für Bundesrichter strenge Unvereinbarkeitsregeln gelten. Ehepartner oder Personen in einer «dauernden Lebensgemeinschaft» dürfen nicht gleichzeitig am Bundesgericht tätig sein. Offen ist derzeit insbesondere, wie die Beziehung juristisch einzuordnen ist. Allerdings ist klar: Die Regeln gelten selbst dann, wenn die Richter in unterschiedlichen Abteilungen arbeiten. Man will jede Form von Abhängigkeit oder Befangenheit ausschliessen.
Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall durch eine Recherche der «NZZ»: Das Gericht hatte zunächst erklärt, van de Graaf und Donzallaz hätten «nie gemeinsam ein Urteil gefällt» und seien nie mit demselben Fall befasst gewesen. Laut der Zeitung wirkten jedoch beide 2025 an einem sogenannten Koordinationsurteil mit. Das Gericht bestritt einen Widerspruch: Bei solchen Koordinationsverfahren gehe es nur um abstrakte Rechtsfragen, nicht um die gemeinsame Beurteilung eines Falls.