In den vergangenen Wochen sorgte eine Liebesaffäre zwischen Bundesrichterin Beatrice van de Graaf (55, SVP) und Bundesrichter Yves Donzallaz (64, parteilos) für Schlagzeilen. «Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verstossen grundsätzlich gegen die geltenden Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht», hielt das Gesamtgericht des Bundesgerichts nach einer ausserordentlichen Sitzung in einer Medienmitteilung fest. Ein Expertengremium soll den Fall nun untersuchen.
Publik gemacht hat die Geschichte der «Weltwoche»-Autor Christoph Mörgeli (65). Nun berichtet er über einen weiteren Fall am Bundesgericht, bei dem die internen Vorschriften nicht befolgt werden. Im Zentrum steht der Bundesrichter Thomas Stadelmann (68, Mitte).
Obwohl das vom Gesamtgericht verabschiedete Grundsatzpapier «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht» explizit eine persönliche Präsenz am Gericht vorschreibt, arbeitet Stadelmann laut der «Weltwoche» höchst selten an seinem Arbeitsplatz am Gericht. Dies habe gerichtsintern bereits für grössere Diskussionen gesorgt und auch Kritik ausgelöst.
«Medizinische Gründe seit der Corona-Pandemie»
Auf Anfrage der Publikation nimmt das Bundesgericht zur Abwesenheit von Stadelmann Stellung. «Er nimmt seine Aufgaben in der Rechtsprechung vollständig wahr. Herr Bundesrichter Stadelmann arbeitet aus medizinischen Gründen seit der Corona-Pandemie vorwiegend von zu Hause aus. Er ist durchgängig im Austausch mit den anderen Mitgliedern seiner Abteilung sowie mit den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern und ist jederzeit ohne weiteres per Telefon oder Videokonferenz erreichbar. An internen Sitzungen seiner Abteilung und an öffentlichen Beratungen nimmt er mit entsprechenden Schutzmassnahmen teil.»
Die Verwaltungskommission sei seit der Corona-Pandemie über die Arbeitsweise von Bundesrichter Stadelmann informiert und sei diesbezüglich mit Stadelmann und dem Präsidium seiner Abteilung in Kontakt. Seine vollwertige Mitwirkung in der Rechtsprechung sei gewährleistet. Stadelmann amtet am Bundesgericht in Luzern als Mitglied der Dritten öffentlich-rechtlichen Kammer.
Stadelmann äusserte sich zur Liebesaffäre
Stadelmann hatte sich kürzlich gegenüber CH Media zur Liebesaffäre am Bundesgericht geäussert. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte über eine gerichtsexterne Aufsichtsbehörde sagte er, dass ein reines Disziplinarorgan nicht ausreiche. Um die richterliche Unabhängigkeit zu stärken, schlug er vor, Bundesrichter künftig für eine einmalige, feste Amtszeit – beispielsweise von 15 Jahren – zu wählen. Damit fiele die Notwendigkeit weg, sich alle sechs Jahre den Parteien für eine Wiederwahl empfehlen zu müssen, was den impliziten politischen Druck auf die Rechtsprechung senken würde.
Im Gegenzug zu diesen verlängerten, nicht erneuerbaren Amtszeiten plädierte Stadelmann für die Installation eines klaren Disziplinarverfahrens. Dieses soll über abgestufte Massnahmen bis hin zur Abberufung verfügen, wobei den Betroffenen eine Rekursmöglichkeit offenstehen würde.
Stadelmann scheidet laut CH Media Ende Jahr altershalber aus dem Gremium aus.