Nach Liebesaffäre
Die gefährliche Lücke am Bundesgericht

Trotz einer verheimlichten Affäre wollen zwei Bundesrichter im Amt bleiben. Bei Firmen wäre das nicht möglich, sagen Juristen.
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Die Geschichte sorgt für Wirbel: Bundesrichter Yves Donzallaz ...
Foto: Keystone

Darum gehts

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Zoé Baches
Bilanz

Laurent Freixe, CEO des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé, musste Anfang September 2025 sein Büro von einem Tag auf den anderen räumen. Der Grund: Er hatte eine romantische Beziehung zu einer ihm direkt unterstellten Mitarbeiterin geführt und diese verheimlicht – ein klarer Verstoss gegen den Nestlé-Verhaltenskodex.

Das Gleiche war Guy Lachapelle im Juni 2021 passiert. Der Präsident der Bankengruppe Raiffeisen erklärte zuerst, seine aussereheliche Beziehung sei «rein privat» gewesen, dann wurde bekannt, dass er seiner Geliebten geschäftliche Informationen weitergeleitet hatte, die er selbst als vertraulich bezeichnete. Auch Lachapelle musste gehen.

Artikel aus der «Handelszeitung»

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Ohne Regeln droht Chaos

Beide Fälle zeigen, wie rasch und konsequent Firmen mit funktionierenden Corporate-Governance-Prozessen handeln, wenn interne Regeln nicht befolgt werden. Auch und gerade, wenn Führungskräfte involviert sind. Geschieht das nicht, hat das schwerwiegende Folgen. Herrscht auf der Chefetage eine Laissez-faire-Kultur, verändert das die Kultur des ganzen Unternehmens.

Seit dem 30. April blickt die Firmenwelt mit wachsendem Erstaunen auf die aussergewöhnlichen Vorgänge am obersten Gericht des Landes. Die «Weltwoche» hat da bekannt gemacht, dass Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz eine amouröse Beziehung geführt und diese verheimlicht hatten.

Bundesrichterin Béatrice van de Graaf will von einem Rücktritt nichts wissen.
Foto: © 2013 Béatrice Devènes

Damit verstiessen die beiden wohl gegen das Bundesgerichtsgesetz (BGG), Artikel 8, das anführt, dass Bundesrichter untereinander keine dauernde Lebensgemeinschaft führen dürfen. Verletzt wurde auch der interne Kodex «Gepflogenheiten», welche Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verbietet.

Betroffener Richter weist Kritik zurück

Allerdings wurden bisher keinerlei personelle Konsequenzen gezogen: Die beiden Betroffenen sind weiter in Amt und Würden. Am Dienstag führte Bundesrichter Donzallaz dann im «Tages-Anzeiger» aus, warum sich die Beziehung «im Rahmen des Gesetzes» bewegt habe, der Fall klar «politisch» motiviert sei und dass er sogar für eine nächste Amtszeit kandidieren wolle.

Fehler will Donzallaz keine gemacht haben, er fügte einzig an, dass er «sehr naiv» gewesen sei und im Nachhinein anders handeln würde. Was genau er anders machen würde, sagt er nicht. Das Interview hat er ohne Absprache mit dem Bundesgericht gegeben.

Donzallaz argumentierte, dass auch Richter ein Recht auf ein Privatleben hätten. «Es gab keine Rechtsgrundlage, welche die Offenlegung unserer Beziehung geboten hätte. Aus kollegialer Sicht hätten wir sie angesprochen, wenn wir Zweifel an der Legalität der Beziehung gehabt hätten. Aber wir hatten keine.»

Eine Lebensgemeinschaft setze voraus, so Donzallaz weiter, dass man einen «gemeinsamen Wohnsitz und einen gemeinsamen Alltag» teile. Das sei nie der Fall gewesen. Zwar habe er van de Graaf einen Wohnungsschlüssel gegeben, aber sie übernachtete «vielleicht an zwei Wochenenden pro Monat bei mir».

Irritierende Aussagen von Donzallaz

Stark irritierend dann seine Antwort rund um die Verletzung des internen Kodex «Gepflogenheiten»: «Diese Gepflogenheiten zeichnen ein Idealbild, das wir anstreben sollten, haben aber keine bindende Wirkung.»

Man stelle sich vor, ein Firmenchef würde sagen, dass die internen Governance-Regeln nur ein Idealbild zeichnen, aber keine bindende Wirkung haben. Ein mit den Umständen vertrauter Rechtsexperte meint: «Es dürfte offensichtlich sein: Wenn zwei Bundesrichter miteinander das Bett teilen, wird zumindest der Anschein erweckt, dass sich diese auch über Fälle, die sie betreuen, austauschen könnten.»

Ihm wurde eine verschwiegene Affäre zum Verhängnis: Der frühere Nestlé-Chef Laurent Freixe.
Foto: keystone-sda.ch

Nun hat das Bundesgericht im Gegensatz zu einer Firma keine rechtliche Handhabe, gegenüber einem Bundesrichter irgendwelche Massnahmen durchzusetzen. Als einziges Instrument stehe das Gespräch zur Verfügung, schreibt der Rechtsexperte. Mit diesem könnten der Gerichtspräsident und andere Bundesrichter Druck ausüben, damit sich die beiden einsichtig zeigen. Das hat hier offensichtlich aber nicht funktioniert.

Bundesgericht hält nichts vom Firmenvergleich

Auf Anfrage schreibt die Pressestelle des Bundesgerichts, dass man dieses nicht mit einem Unternehmen vergleichen könne. «Es ist ein Verfassungsorgan, das sich aus Magistratspersonen zusammensetzt, die in keinem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen. Das ist notwendig, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Das Bundesgericht kann und darf nicht wie ein Unternehmen geführt werden.

In einem Unternehmen kann das zuständige Organ unter bestimmten Voraussetzungen selbst über eine allfällige Abberufung einer Führungsperson entscheiden. Wahlbehörde der Bundesrichterinnen und Bundesrichter hingegen ist ausschliesslich die Bundesversammlung; sie entscheidet über die Wahl oder Nichtwahl der Mitglieder des Bundesgerichts.»

Die Affäre hat trotzdem Folgen. So seien bereits zwei Revisionsgesuche wegen der fraglichen Beziehung eingegangen, bestätigt das Bundesgericht. Laut Donzallas begann die Beziehung am 17. April 2025 und endete am Wochenende des 5. April 2026 – gut 14 Tage vor Publikation des «Weltwoche»-Artikels. Offenbar arbeiteten die beiden nicht gemeinsam an Fällen.

Der Rechtsexperte erklärt, dass eine Revision dennoch so begründet werden könnte, dass Urteile, die von einem der beiden Richter während der Dauer der Beziehung gefällt wurden, gar nicht gültig sind. Denn laut Art. 8 BGG hätte zumindest einer der beiden ab dem Tag, an dem die Beziehung begann, seinen Job als Richter nicht mehr ausüben und damit gar keine Urteile mehr fällen dürfen. Eine Verletzung dieser Unvereinbarkeitsbestimmung könnte einen Revisionsgrund (gemäss Art. 121 lit. a BGG) darstellen, da «die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts (…) verletzt worden sind».

Urteile mit weitreichenden Folgen

Unabhängig davon, ob diese Argumentation funktioniert: Das Bundesgericht fällt letztinstanzliche Leiturteile mit weitreichender Wirkung für die Wirtschaft. Die Urteile des Gerichts beschäftigen Firmen auch in ihrem Alltag. Für Tobias Meili, Partner der Anwaltskanzlei Wenger Plattner und Spezialist für Corporate-Governance-Fragen, ist klar, dass Unternehmen darauf vertrauen müssen, dass sich die Richter, die so weitreichende Urteile fällen, am eigenen Arbeitsplatz vollständig korrekt verhalten.

«Im Kern geht es bei der Corporate Governance um Regeln zur Kompetenzabgrenzung zwischen verschiedenen Interessengruppen», so Meili. «Interessenkonflikte treten zwangsläufig auf, da sich die Interessen von Aktionären, Organvertretern, Kunden, Gläubigern, Mitarbeitern und so weiter von denen des Unternehmens unterscheiden können. Wichtig sind dementsprechend Regeln, wie damit umgegangen wird.»

Mit diesen Regeln soll das Vertrauen der relevanten Stakeholder in den korrekten und nachvollziehbaren Entscheidungsprozess geschützt werden. Dieses Vertrauen sei auch die Voraussetzung dafür, dass ein Bürger das Urteil eines Gerichts als legitim akzeptiere. «Beim Bundesgericht als oberste rechtssprechende Instanz des Landes, dessen Urteile oftmals Leitwirkung haben, besteht ein klares öffentliches Interesse, dass alle Normen eingehalten werden, welche die Integrität des Entscheidungsprozesses schützen. Ein leichtfertiger Umgang einzelner Akteure mit solchen Regeln ist geeignet, das Vertrauen in die Institution zu untergraben», sagt Tobias Meili.

Für ihn ist klar, dass die beiden sofort nach Beginn der Beziehung das Gespräch im Gericht hätten suchen und die Beziehung hätten offenlegen müssen. So hätte der Sachverhalt im Lichte von Art. 8 BGG geprüft und nötigenfalls hätten interne Massnahmen getroffen werden können.

Bundesrichter widerspricht sich selbst

Für Tobias Meili ist es schwer nachvollziehbar, dass ausgerechnet der erfahrene und langjährige Bundesrichter Donzallaz, der selbst zwei Jahre als Gerichtspräsident amtete, diesen Weg offenbar nicht in Betracht zog. Auch ein befragter Rechtsexperte kritisiert das Verhalten und verweist darauf, dass Donzallaz noch ganz anders argumentierte, als es ihn nicht selbst betraf: In einem Kommentar zum BGG thematisierte Donzallaz den Artikel 8 selbst.

Er führte damals aus, dass der Verweis auf die Dauer einer Lebensbeziehung, die zum Beispiel bei Scheidungsalimenten eine Rolle spiele, nicht angebracht sei. Bei Art. 8 BGG gehe es darum, «das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Richter zu schützen».

Handeln kann jetzt nur noch die Bundesversammlung. In der Herbstsession kommt es zur Gesamterneuerungswahl vor der Bundesversammlung. An dieser können jedem Richter Fragen gestellt werden. Treten Donzallaz und van de Graaf tatsächlich an, müssen sie sich auf harte Fragen gefasst machen. Zumindest in einem Punkt agiert das Bundesgericht gleich wie ein Unternehmen in der Krise: Ein externer Kommunikationsberater wurde an Bord geholt.

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