Darum gehts
- Amtschef für Feuerwesen im Wallis auch Mitinhaber einer Brandschutzfirma
- Kanton bewilligte Tätigkeit, trotz potenzieller Interessenskonflikte
- Kritiker sehen Glaubwürdigkeit des Kantons gefährdet und fordern Korrektur
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat im Wallis viel Behördenversagen ans Licht gebracht. Von fehlenden Kontrollen bis hin zu harzigen Ermittlungen. Nun bringt der «Walliser Bote» einen weiteren Fall auf den Tisch, durch den er die Glaubwürdigkeit des Kantons gefährdet sieht.
Es geht um eine personelle Verquickung, welche die Zeitung als «höchst brisante Konstellation» beurteilt. Konkret geht es um den kantonalen Amtschef für Feuerwesen, der gleichzeitig als Mitinhaber einer Firma fungiert, die auch Brandschutzkonzepte anbietet. Ein Familienunternehmen mit seinen drei Kindern, an welchem er zu 25 Prozent beteiligt ist.
Das Amt für Feuerwesen ist für die Überwachung und Koordination der Brandschutzkontrollen verantwortlich. Ebenso unterstützt es die Gemeinden in Brandschutzfragen. Dass der Amtsleiter mit einer Firma in derselben Branche tätig ist, die er beaufsichtigen muss, erscheint da heikel. Da stellt sich die Frage nach Interessenkonflikten.
Vom Kanton bewilligt
Rechtlich ist aber alles sauber. Demnach hat der Kanton die Tätigkeit bewilligt. «Der Geschäftsführer ist sein Sohn, der über die erforderliche Ausbildung als Brandschutzspezialist verfügt», wird die zuständige Stelle zitiert. Der betroffene Amtsleiter sei auch nicht in die operative Leitung eingebunden. Zudem würden nur 20 Prozent des Geschäftsumsatzes auf verschiedene Beratungsleistungen wie Brandschutzkonzepte fallen. Interessenkonflikte habe man bisher keine geortet, heisst es seitens des Kantons.
Dass der Kanton die Verquickung zulasse, sei trotzdem «schwer vermittelbar», kommt der «Walliser Bote» in einem Kommentar zum Schluss. Damit rücke auch das System in den Fokus, das dies ermögliche. «Es ist unverständlich, dass das Personalgesetz des Kantons Wallis solche Ausnahmen explizit zulässt», hält die Zeitung fest. Und macht deutlich: «Hier muss korrigiert werden. Solche Konstellationen dürfen in sensiblen Aufsichtsbereichen wie dem Brandschutz nicht mehr möglich sein.»