Bundesrat hält an Entscheid fest
Armee bringt Rettungsdienste in Not

Seit Juni müssen Rettungssanitäter wieder Militärdienst leisten. Kritiker warnen: Der ohnehin akute Mangel an Fachkräften im Rettungswesen könnte sich dramatisch verschärfen. Der Bundesrat aber beharrt dennoch auf seinem Beschluss.
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Bisher waren Rettungssanitäter von der Dienstpflicht befreit. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Seit 1. Juni müssen Rettungssanitäter trotz Mangel wieder Militärdienst leisten
  • Neue Verordnung bedroht Rettungsdienste: Bis zu 75 weitere Sanitäter könnten fehlen
  • Schweiz fehlen schon 132 Sanitäter, Bundesrat hält trotzdem an Regelung fest
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Verteidigungsminister Martin Pfister (63) macht keine halben Sachen. Um die Armee wieder aufzurüsten, schnappt er sich alles, was er in die Finger bekommt – jeden Franken und jeden Mann. Seit dem 1. Juni müssen auch wieder Rettungssanitäter einrücken, die vorher von der Dienstpflicht befreit waren. Die neue Verordnung wurde in Kraft gesetzt, ohne vorher das Parlament, die Kantone oder die betroffenen Verbände zu informieren. Und trotz breitem Widerstand will der Bundesrat auch daran festhalten.

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«Zahlreiche Personen sind in der Zivilgesellschaft genauso unentbehrlich wie in der Armee», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen parteiübergreifenden Vorstoss aus dem Parlament. «Exzessive Dispensationen würden früher oder später das Ende einer funktionierenden und einsatzbereiten Schweizer Milizarmee bedeuten.»

Sanitäter-Mangel wird verschärft

Der Vorstoss stammt aus der Feder von SVP-Nationalrat Yvan Pahud (46). Darin fordern er und seine Mitstreiter den Bundesrat dazu auf, den Entscheid zurückzunehmen. Denn sie sehen die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste gefährdet – und damit auch die Sicherheit der Bevölkerung. «Im Bemühen darum, einen wichtigen Pfeiler der Sicherheit des Landes zu stärken, läuft man Gefahr, einen weiteren, nicht weniger unentbehrlichen Pfeiler zu schwächen», argumentiert der Waadtländer.

Auch der Dachverband für das medizinische Rettungswesen, der IVR, schlägt Alarm: «Der Schweiz fehlen bereits derzeit 132 Rettungssanitäter», wird IVR-Geschäftsführer Roman Burkart vom «Beobachter» zitiert. Rund ein Drittel der männlichen Rettungssanitäter sei unter 35 und so im dienstpflichtigen Alter. «Mit der neuen Verordnung werden deshalb geschätzt weitere 10 bis 15 Prozent wegfallen. Das sind zwischen 50 und 75 Vollzeitstellen.»

Die Auslastung unter den Rettungssanitätern sei schon heute gross, warnen die betroffenen Verbände. Absenzen zu ersetzen, sei bereits jetzt schwierig. Mit der neuen Verordnung werde sich der Sanitäter-Mangel weiter verschärfen, was für die medizinische Versorgung der Schweizer Bevölkerung höchst problematisch sei – nicht nur im Alltag, sondern gerade auch in Krisensituationen.

Bundesrat lässt sich nicht beeindrucken

In dieselbe Kerbe schlägt die Konferenz der Verbände professioneller Rettungsdienste: «Ich glaube nicht, dass wir zum Beispiel einen Herzstillstand nicht mehr werden versorgen können», sagt Präsident Romuald Cretin gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS. In anderen Situationen könnten die Auswirkungen aber durchaus spürbar werden. «Es ist klar, dass ein Rettungswagen, der für einen Eingriff wie eine Hüftfraktur entsandt wurde, zu einem dringenderen Notfall umgeleitet werden könnte.»

Der Bundesrat aber lässt sich davon nicht beeindrucken. Mit der neuen Verordnung habe er nur frühere Entscheide des Parlaments konkretisiert: «Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Militärdienstpflicht im Gesundheits- und Rettungsdienstwesen wurden im Sinne einer restriktiveren Anwendung angepasst.» So solle der Armeebestand für Schlüsselfunktionen gewährleistet werden. Zudem stärke dies die Gleichbehandlung zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.

Kritiker hingegen halten daran fest: Eine Kehrtwende des Bundesrats hätte kaum Auswirkungen auf den Armeebestand. Es soll schliesslich nur um 50 bis 75 Mann gehen. Für die bereits unterdotierten Sanitätsdienste aber habe die neue Verordnung schwerwiegende Folgen.

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