Bundesrat Beat Jans knallhart
Schutzstatus für wehrpflichtige Ukrainer wird eingeschränkt

Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S sollen sicher bis März 2028 in der Schweiz bleiben können. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine einschneidende Änderung beschlossen: Wehrpflichtige Männer werden künftig unter gewissen Bedingungen vom Status ausgeschlossen.
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Für über 73'000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer gilt derzeit der Schutzstatus S.
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Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Über 73'000 Ukrainer haben derzeit Schutzstatus S in der Schweiz
  • Wehrpflichtige Ukrainer sind künftig vom Schutzstatus ausgeschlossen, es gibt aber Ausnahmen
  • Schutzstatus wird vorläufig nicht aufgehoben
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Zahl der ukrainischen Geflüchteten in der Schweiz steht auf einem neuen Höchststand. Für rund 73'600 Personen gilt der Schutzstatus S aktuell. In den letzten Monaten hat die Zahl langsam, aber stetig zugenommen. Damit könnte bald Schluss sein. SP-Bundesrat Beat Jans (62) plant nämlich eine gewichtige Einschränkung beim Schutzstatus: Männer im wehrdienstpflichtigen Alter werden künftig davon ausgeschlossen. Nur unter gewissen Bedingungen erhalten sie den Schutzstatus. «Unterstehen Personen in der Ukraine militärischen Pflichten, so wird ihnen der Schutzstatus S nur gewährt, wenn sie diese Pflichten einhalten», heisst es in der neuen Allgemeinverfügung des Bundes dazu.

Diese Regelung gilt nur für neue Anträge – und zwar ab dem 20. August 2026. Wer bereits über den Schutzstatus verfügt, für diesen gilt er weiterhin. Jans orientiert sich dabei an den Entscheiden der EU. Diese hat jüngst ebenfalls beschlossen, den vorübergehenden Schutz nur jenen Männern zu gewähren, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen. Auch in der EU gilt diese Regelung nur für Neuankömmlinge.

«Die Einschränkung betrifft insbesondere ukrainische Personen im wehrdienstpflichtigen Alter, Personen auf der Reservistenliste und Personen, die sich freiwillig den Streitkräften angeschlossen haben», schreibt das Justizdepartement in einer Mitteilung. Es liege im Interesse der Schweiz, die Praxis an jene der EU anzupassen. «Somit wird der Schutzstatus S nur noch Personen gewährt, die ihre allfälligen militärischen Pflichten in der Ukraine einhalten.»

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In der Praxis bedeutet das, dass Vertriebene aus der Ukraine nachweisen müssen, ihren militärischen Verpflichtungen nachzukommen, um vorübergehenden Schutz zu erhalten. So könnten sie etwa einen Reisepass mit dem Ausreisestempel der ukrainischen Behörden vorlegen, der belegt, dass sie die Ukraine legal verlassen und ihre militärischen Verpflichtungen erfüllt haben. Eine andere Möglichkeit wäre die Vorlage eines analogen oder digitalen Dokuments, das entweder eine Freistellung von militärischen Verpflichtungen oder deren Einhaltung bestätigt.

Schutzstatus bis März 2028 verlängert

Es sei wichtig, was auf europäischer Ebene passiert, hatte Jans noch vor den Sommerferien erklärt. Der Bund wolle nationale Alleingänge vermeiden, erklärte er damals. Der Bund hat sich bisher beim Schutzstatus S eng mit der EU abgestimmt und will dies auch weiterhin tun. Diese enge Abstimmung soll insbesondere Sekundärmigration zwischen europäischen Ländern verhindern.

Die EU hat den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis 4. März 2028 verlängert. Nun zieht auch der Bund nach: «Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2028 aufgehoben», schreibt das Justizdepartement in einer Mitteilung. Verlängert wird auch das Programm S, mit welchem Geflüchtete mit Integrationsmassnahmen unterstützt werden.

Eine wichtige Änderung ab März 2027 hat der Bundesrat vorher schon beschlossen: Die Kantone sollen mehr Spielraum bei der Sozialhilfe erhalten. Nächstes Jahr erhalten die ersten Schutzsuchenden eine Aufenthaltsbewilligung B, wodurch sie eigentlich gleich viel Sozialhilfe wie Schweizer Bürger erhalten würden. Künftig sollen die Kantone aber selbst entscheiden, wie viel Sozialhilfe Personen mit Status S erhalten. Die rechtlichen Grundlagen dafür werden im Herbst in die Vernehmlassung geschickt.

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