Welle von Bleibegesuchen führt zu viel Aufwand
Wegen Ukrainern müssen Kantone bis zu 160 Vollzeitstellen schaffen

Ab nächstem Jahr können Geflüchtete aus der Ukraine ein Härtefallgesuch für einen permanenten B-Ausweis stellen. Für die Kantone bedeutet dies einen grossen Mehraufwand, wie Blick erfahren hat: Sie stellen nun vorübergehend zusätzliches Personal ein.
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Ab dem nächsten Jahr sind viele Ukrainer und Ukrainerinnen seit fünf Jahren in der Schweiz.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2027 verlängert
  • 46'000 Ukrainer erreichen 2027 die Aufenthaltsgrenze von fünf Jahren
  • 80 bis 160 zusätzliche Vollzeitstellen für Gesuchsprüfungen nötig
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert bereits länger als der Erste Weltkrieg – und ein Ende ist nicht in Sicht. Das betrifft auch Geflüchtete in der Schweiz. Deshalb soll der Schutzstatus S über den März 2027 hinaus fortgeführt werden. Dies gab der Bundesrat um Justizminister Beat Jans (61, SP) vergangene Woche bekannt

Die Marke ist politisch brisant. Im Laufe des nächsten Jahres werden viele Ukrainerinnen und Ukrainer die Marke von fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz erreichen – und damit die Chance auf ein permanentes Bleiberecht erhalten.

Mit Härtefallgesuch zur B-Bewilligung

Das Schweizer Gesetz sieht vor, dass Schutzbedürftige nach fünf Jahren eine an den Schutzstatus S gebundene Aufenthaltsbewilligung B erhalten können. Diese erlischt, sobald der Status S aufgehoben wird. Allerdings steht den Betroffenen damit auch ein anderer Weg offen: das sogenannte Härtefallgesuch für eine permanente B-Bewilligung.

Ein solcher Härtefall greift, wenn eine Wegweisung oder die Verweigerung einer Bewilligung aufgrund einer persönlichen Situation als unverhältnismässig erscheint. Die Regelung steht auch vorläufig Aufgenommenen nach fünf Jahren offen. Es gelten strenge Voraussetzungen: Neben der Fünf-Jahres-Frist müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller gut integriert sein.

Kantone müssen Personal aufstocken

Die Kantone stellen sich für 2027 auf eine regelrechte Welle von Anträgen ein. Der Pool an möglichen Gesuchstellern ist gross: Im Verlaufe des Jahres knacken 46'000 Schutzbedürftige die Fünf-Jahres-Marke. Wer die Kriterien für einen Härtefall erfüllt, hat reelle Chancen auf den dauerhaften Verbleib.

Was heisst das konkret? Gegenüber Blick nennen die Migrationsbehörden erstmals konkretere Zahlen. Eine Schätzung der allenfalls eintreffenden Härtefallgesuche sei zwar schwierig, schreibt die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden auf Anfrage.

Klar ist jedoch: Ein Grossteil der Gesuche dürfte 2027 eintreffen, ihre Prüfung wird bei den kantonalen Migrationsbehörden einen Ressourcenbedarf auslösen. «Entsprechende Schätzungen der Migrationsvereinigung für die kantonalen Migrationsbehörden bewegen sich zwischen 80 und 160 zusätzlichen Vollzeitstellen, welche temporär benötigt würden.» 

Es besteht auch ein gewisses Risiko, dass Gesuche eingereicht werden, welche die Kriterien nicht erfüllen. Klare Checklisten und Formulare sollen dem vorbeugen. 

Aufwand nur schwer abschätzbar

In den Kantonen rüstet man sich derzeit für den Mehraufwand. «Für die Prüfung der Gesuche wird zusätzliches Personal nötig sein», heisst es auf Anfrage etwa beim Kanton Bern. «Wir sind aktuell daran, den konkreten Bedarf zu ermitteln.» 2027 werden sich voraussichtlich rund 5300 Schutzbedürftige länger als fünf Jahre im Kanton Bern aufhalten. Es sei kaum abschätzbar, wie viele davon ein Härtefallgesuch stellen werden. 

Aus Luzern heisst es, dass der Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 derzeit in Erarbeitung sei – zu allfälligen Stellen könne man deshalb keine Aussagen machen. «Die Thematik rund um den Schutzstatus S und Härtefallgesuche ist uns jedoch präsent.»

Gemäss Schätzungen von St. Gallen sind im Kanton etwa 5 bis 10 Vollzeitstellen für die Bewältigung der Gesuche nötig – allerdings sei nicht davon auszugehen, dass alle Ukrainer und Ukrainerinnen bei der ersten Gelegenheit ein Gesuch stellen würden. Weil das kantonale Parlament entschieden habe, bis ins Jahr 2030 keine neuen Stellen mehr zu bewilligen, müssten die Gesuche mit dem bestehenden Personal bewältigt werden – es werde wahrscheinlich zu Verzögerungen bei der Abarbeitung kommen. 

Unabhängig von der Sozialhilfe: Sprachniveau A1

Um diese Einzelfallprüfungen möglichst effizient bearbeiten zu können, erstellt die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) sogenannte Regelvermutungen. Das bedeutet: Für bestimmte Fallkonstellationen wird vorab definiert, ob von einem Härtefall ausgegangen werden kann. Die Gruppe der Personen mit Schutzstatus S eigne sich aufgrund ihrer Homogenität gut dafür – die meisten haben zum Beispiel einen ähnlichen Einreisezeitpunkt und die gleiche Integrationsförderung durch das Programm S erhalten. 

Die kantonale Vereinigung und das SEM haben bereits klare Kriterien für eine solche Regelvermutung definiert: Wer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, seit mindestens einem Jahr unabhängig von der Sozialhilfe ist, nicht straffällig wurde und die sprachlichen Mindestanforderungen erfüllt – mindestens Niveau A1 mündlich – gilt grundsätzlich als fortgeschritten integriert.

In diesen Fällen wird ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vermutet, der eine permanente Bewilligung begründet. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls erfolgt aber dennoch in jedem Fall.

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