Darum gehts
- Ab März 2027 erhalten Ukrainer mit Schutzstatus S Aufenthaltsbewilligung B und Sozialhilfe.
- Sozialhilfe-Gleichstellung bringt Kantone unter Druck, Kosten könnten um 42 Prozent steigen.
- Bundesrat muss bis August Verordnungsänderung anstossen, Kantone fordern schnelle Umsetzung.
Das Leben der Ukrainer gleiche dem Film «Und täglich grüsst das Murmeltier». Mit diesem Vergleich eröffnete der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski (48) dieses Jahr seine Rede am Weltwirtschaftsforum in Davos. Die Möglichkeit für einen Frieden scheint seither nur noch weiter in die Ferne gerückt zu sein. Mit Folgen für die Geflüchteten in der Schweiz: Schon bald – ab März 2027 – werden die ersten von ihnen seit fünf Jahren hier sein.
Diese Marke ist politisch brisant: Nach fünf Jahren erhalten Personen mit Schutzstatus S eine Aufenthaltsbewilligung B, die an den Status S gekoppelt ist. Damit erhalten sie gleich viel Sozialhilfe wie Schweizer Bürger. Es geht um Hunderte Millionen Franken, die auf Kantone und Gemeinden zukommen.
Bund drückt aufs Gaspedal
Wie Blick publik machte, hat das Justizdepartement unter SP-Bundesrat Beat Jans (61) auf die Sorgen von Kantonen und Gemeinden reagiert. Aktuell werde geprüft, in der Sozialhilfe die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit B-Bewilligung und Schweizerinnen und Schweizern aufzuheben.
Nun kam es im Rahmen der Jahreskonferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zum Aufeinandertreffen zwischen den Kantonsvertretern und Migrationsminister Jans. Dort wurde der Druck erhöht.
Bis Ende August soll der Bundesrat spätestens eine Verordnungsänderung anstossen oder zumindest eine verbindliche Zusage machen, teilt die SODK mit. Dies habe man dem Bund sehr deutlich klargemacht, sagt ein Insider zu Blick – und die Botschaft sei auch angekommen. Jans habe angekündigt, dass man alles daran setzen werde, die Änderung bis zum 1. März 2027 umzusetzen.
«Es schwingt viel Unverständnis mit»
Der Unmut in einigen Kantonen bleibt dennoch gross. Die Worte sind scharf. «Wir werden Bundesrat Jans sehr genau auf die Finger schauen», sagt der Zuger Sozialdirektor Andreas Hostettler (58, FDP). «Bei uns schwingt viel Unverständnis mit.» Das Problem sei nicht vom Himmel gefallen – man wisse seit viereinhalb Jahren, dass dieser Zeitpunkt komme. «Jetzt muss man in letzter Minute für eine Notlösung sorgen.»
Kaum jemand sei davon ausgegangen, dass der Krieg so lange dauern würde, sagt ein weiterer Insider. Deshalb habe man dieses Szenario nicht in Betracht gezogen. Auch in vielen Kantonen sei das Thema noch nicht lange auf der Agenda gestanden, obwohl die Gesetzeslage eigentlich klar sei. Was viele Kantone aufgerüttelt hat: Eigentlich hätte der Bund die Sozialhilfekosten zur Hälfte getragen. Mit dem jüngsten Entlastungspaket kappte er diese Abgeltung jedoch nach fünf Jahren.
«Der Bund darf sich nicht aus der Finanzierung zurückziehen und den Kantonen gleichzeitig höhere Leistungen vorschreiben», kritisiert Hostettler. Stefan Ziegler (63), Leiter des Zuger Sozialamtes, rechnet vor: Die Erhöhung der Sozialhilfe würde 2027 zu Mehrkosten von rund einem Prozent führen. Ausschlaggebend sei aber der gleichzeitige Wegfall der Bundesbeiträge. So stiegen die Kosten von rund 21 Millionen Franken im Jahr 2026 auf rund 30 Millionen Franken im Jahr 2027 – das sei eine Erhöhung von 42 Prozent. «Besonders stark trifft dies Kantone und Gemeinden, die bereits unter Spardruck stehen», so Hostettler. «Sie müssten teils die Steuern erhöhen.»
Auf Anfrage schreibt das Staatssekretariat für Migration: Weil die Bundessubventionierung wegfalle, habe der Bund auch keine Legitimation mehr, den Kantonen hinsichtlich des Sozialhilfestandards für diese Personen Vorschriften zu machen. Das Entlastungspaket sei vom Parlament verabschiedet worden und trete am 1. Januar 2027 in Kraft, sofern kein Referendum ergriffen werde. «Aus diesem Grund bestand für das Justizdepartement keine Veranlassung, die erwähnte Verordnungsanpassung zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen.»
Brief an den Bundesrat
Um den Druck aufrechtzuerhalten, werde die SODK nun einen Brief an den Gesamtbundesrat schicken, so Hostettler. Zwar sagt auch er, dass das Versprechen von Jans eine grosse Erleichterung ausgelöst habe – er bleibt aber skeptisch: «Wir glauben erst an ein Resultat, wenn wir es sehen.»
Allerdings sind nun auch die Kantone im Zugzwang – sie müssen ihre Verordnungen oder Gesetze ebenfalls rechtzeitig anpassen, um den Personen mit Status S weiterhin die tieferen Sozialhilfebeträge auszuzahlen. In einigen Fällen ist das mit einer Verordnungsänderung rasch möglich, anderenorts braucht es wohl dringliche Gesetzesänderungen.