Jans will Kantonen mehr Spielraum geben
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Bei Sozialhilfe:Jans will Kantonen mehr Spielraum geben

Ukraine-Status wird verlängert
Jans bietet Kantonen Ausnahmeregelung, um Sozialkosten zu dämpfen

Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S sollen auch nach März 2027 in der Schweiz bleiben können. Gleichzeitig prüft die Landesregierung eine einschneidende Änderung: Wehrpflichtige Männer könnten bald vom Status ausgeschlossen werden.
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Was passiert mit Geflüchteten aus der Ukraine nach März 2027?
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete soll über März 2027 hinaus gelten
  • Bundesrat erwägt Ausschluss wehrfähiger ukrainischer Männer, orientiert sich an EU-Diskussionen
  • Kantone sollen ab 2027 Sozialhilfe für Schutzstatus S-Empfänger selbst bestimmen können

Vor einigen Jahren hat das kaum jemand kommen sehen: In der Ukraine tobt der Krieg noch immer, eine Möglichkeit für Frieden scheint derzeit nicht in Sicht. Das betrifft auch Geflüchtete in der Schweiz – deshalb soll der Schutzstatus S auch über den März 2027 hinaus fortgeführt werden. «Der Krieg dauert aber an. Frieden ist nicht in Sicht», sagte Bundesrat Beat Jans (61). 

Der endgültige Entscheid dazu werde im Sommer fallen. Am Freitag hat die Landesregierung vorerst die Konsultation zum Konzept für die Zukunft des Schutzstatus S eröffnet. Kantone, Kommunalverbände, Sozialpartner und weitere Akteure können nun Stellung nehmen. 

Viele Ukrainerinnen und Ukrainer seien seit bald fünf Jahren in der Schweiz, sprechen eine Sprache, gingen hier zur Schule und hätten sich integriert. «Fast 50 Prozent haben einen Job gefunden», sagt Jans. 

Werden Männer im wehrfähigen Alter ausgeschlossen?

Es sei wichtig, was auf europäischer Ebene passiert, betont Jans. Bis im Herbst soll die EU entscheiden, wie es mit dem Schutzstatus geht. «Unsere europäischen Partner überlegen zurzeit eine Verlängerung des Schutzstatus.» «Gleichzeitig denke man über auch über Einschränkungen für Männer im wehrpflichtigen Alter nach.» Der Bund wolle nationale Alleingänge vermeiden, so Jans. Darum zieht auch Bundesrat in Erwägung, diese Gruppe künftig vom Schutzstatus S auszuschliessen. 

Die Schweiz habe sich bisher beim Schutzstatus S eng mit der EU abgestimmt und wolle das auch weiterhin tun. Das solle insbesondere die Sekundärmigration zwischen den europäischen Ländern verhindern. 

Das Konzept «Zukunft Status S» dient als planerischer Leitfaden für Bund und Kantone. Damit bereite man sich auf drei mögliche Szenarien vor: erstens auf eine Weiterführung des Schutzstatus, zweitens auf eine vollständige Aufhebung im Fall eines stabilen Waffenstillstands und drittens auf einen Ausstieg aus dem Schutzstatus trotz anhaltendem Konflikt. 

  • Der Schutzstatus bleibt: Das erste Szenario sieht vor, dass der Schutzstatus für die Ukrainerinnen und Ukrainer bleibt, weil der Krieg weiterhin fortgesetzt wird. Zwischen den Herkunftsländern wird weiterhin unterschieden. Die grösste Herausforderung dabei: Nach fünf Jahren in der Schweiz gibt es eine Aufenthaltsbewilligung. Dieser Übergang dürfe die Verwaltung nicht überfordern.
  • Aufhebung des Schutzstatus: Gibt es einen längeren Waffenstillstand oder dauerhaften Frieden, kann der Schutzstatus aufgehoben werden. Das Konzept sieht eine Übergangsfrist von sechs bis zwölf Monaten vor. 500 Franken Rückkehrhilfe pro Person soll es dazu geben. Wichtig sei die enge Zusammenarbeit mit der EU und der Ukraine, damit die Rückkehrer wiedereingegliedert werden können.
  • Aufhebung des Schutzstatus – trotz Krieg: Die SVP fordert schon länger, dass der Schutzstatus ganz gestrichen werden soll, obwohl der Krieg noch läuft. Im Konzept – das von einer Fachgruppe verfasst wurde – sieht aber kaum Vorteile. «Eine Aufhebung des Schutzstatus S bei anhaltendem Konflikt würde nach heutigem Stand das Asylsystem ohne erkennbare Vorteile überlasten und massive Unsicherheiten bei den Betroffenen mit sich bringen.» Eine Aufhebung müsste in mehreren Phasen erfolgen – zuerst gibt es keinen Schutzstatus mehr für Neuankommende. Diese dürften dann aber ein Asylgesuch stellen. Im zweiten Schritt käme dann die Aufhebung für Personen, die schon in der Schweiz sind.

Egal, welches Szenario eintritt: Der Bundesrat dürfte sich eng am Vorgehen der EU orientieren. 

Kantone erhalten mehr Macht bei der Sozialhilfe

Eine wichtige Änderung ab März 2027 hat der Bundesrat schon jetzt beschlossen: Der Bundesrat will den Kantonen mehr Spielraum bei der Sozialhilfe geben. Die Frage ist politisch brisant: Nach fünf Jahren erhalten Personen mit Schutzstatus S eine Aufenthaltsbewilligung B, die an den Status S gekoppelt ist. Damit erhalten sie eigentlich gleich viel Sozialhilfe wie Schweizer Bürger. Es geht um Hunderte Millionen Franken, die im kommenden März, fünf Jahre nach Kriegsbeginn, auf Kantone und Gemeinden zukommen. «Es kann nicht sein, dass der Bund die Ansätze definiert und die Kantone bezahlen», sagte der Obwalder Regierungsrat Christoph Amstad (52). 

Doch nun kommt Jans den Kantonen entgegen. Künftig sollen sie selbst entscheiden, wie viel Sozialhilfe Personen mit Status S erhalten. Die rechtlichen Grundlagen dafür werden im Herbst 2026 in die Vernehmlassung geschickt. Einen kantonalen Flickenteppich drohe aber nicht, so Amstad. «Ich gehe davon aus, dass die meisten Kantone die Asylansätze nehmen.» Dieser sei nämlich gleich wie bei der vorläufigen Aufnahme. «Wir wollen hier keine Ungleichheiten.»

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