Darum gehts
- Christian Hegner beendet Amtszeit als Bazl-Direktor
- Ju-52-Absturz 2018: 20 Tote, Bazl entschuldigte sich und erliess striktere Vorschriften
- Flughafen Zürich: Südstarts an 18 bis 20 Tagen jährlich, weniger Verspätungen erwartet
Der Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) mag keine Gespräche im Sitzen. Kurz vor seiner Pensionierung empfängt Christian Hegner zum Interview an seinem Stehpult. «Stehen ist gesünder und macht die Gespräche kürzer», sagt er und lacht. Auf dem Tisch liegt ein Würfel mit Spielregeln; Beispiel: «Wir verzichten auf sitzungsfremde Aktivitäten.» Dazu Hegner: «Ich mag schnelle, effiziente Sitzungen. Das geht nur, wenn sich alle aufs Thema konzentrieren und nicht andere Sachen am PC oder Smartphone machen.»
Herr Hegner, die Schweiz hat den USA verboten, zwei Aufklärungsflugzeuge über die Schweiz fliegen zu lassen. Was war die Reaktion der USA?
Christian Hegner: Die USA haben unseren Entscheid akzeptiert.
Hat es seitdem weitere Anfragen geben?
Ja. Die USA wollten am Mittwoch über die Schweiz fliegen – wegen der zu knappen Frist sind wir darauf nicht eingetreten. Am Freitag gab es einen weiteren Überflug. Wir haben ihn genehmigt, weil er keinen Bezug zum Iran-Krieg hat.
Ganz praktisch: Wie melden die USA Flüge über die Schweiz bei Ihnen an – und wie sagen Sie zu oder ab?
Bei uns treffen die Überfluggesuche online ein. Wir erteilen Bewilligungen oder lehnen sie ab. Über Fälle von erheblicher politischer Tragweite befindet der Bundesrat unter Wahrung der Neutralität. Ausgeschlossen sind aktuell insbesondere Staatsflüge, die im Krieg zwischen den USA, Israel und dem Iran eine militärische Unterstützung durch die Schweiz darstellen würden. Ausgenommen sind Flüge für humanitäre und medizinische Zwecke einschliesslich des Transports von Verwundeten.
Ein Tiefpunkt Ihrer Amtszeit war der Absturz der Ju-52 im Jahr 2018. Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Schneckentempo. Auch gegen Sie?
Ich habe davon keine Kenntnis. Andere Bazl-Mitarbeitende wurden angehört. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Mehr kann ich deshalb dazu leider nicht sagen.
Sie lassen sich bei der Aufarbeitung des Ju-52-Unglücks von externen Anwälten beraten, was den Steuerzahler 150'000 Franken kostet.
Es handelt sich um eine Maximalsumme, von der wir bislang nur einen Teil in Anspruch genommen haben. Als Arbeitgeber haben wir eine Fürsorgepflicht. Deshalb stellen wir unseren Mitarbeitenden für den Bedarfsfall einen Anwalt zur Seite. Es geht dabei um deren amtliche Tätigkeit, nicht um etwas Privates.
Die Unfalluntersuchung wirft dem Bazl vor, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Bei dem Unglück kamen 20 Menschen ums Leben. Konnten Sie damals noch in den Spiegel schauen?
Rückblickend ist uns in gewissen Bereichen einiges entgangen. Aber es ist nicht ganz einfach, historische Flugzeuge zu kontrollieren. Die liefern keine Daten wie moderne Flieger. Es gab zwar Kontrollen – aber wenn wir mitflogen, verhielten sich die Piloten regelkonform. Wir haben damals alle Angehörigen aufrichtig um Entschuldigung gebeten, und ich tue das auch heute noch.
Hatten Sie der damaligen Bundesrätin Simonetta Sommaruga Ihren Rücktritt angeboten?
Die ganze Sache ging mir persönlich sehr nahe. Es war wirklich ein tragisches Ereignis. Ein Rücktritt wäre aber nicht zielführend gewesen. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen und die Defizite zu korrigieren. Das haben wir getan.
Was läuft heute besser als früher?
Die Regeln für die historische Fliegerei sind strikter. Wir haben den kommerziellen Betrieb verboten, die Zahl der Passagiere eingeschränkt und die Wartungsvorgaben verschärft. Andere Länder orientieren sich an unseren Vorgaben und haben ihre Oldtimer ebenfalls stärker an die Kandare genommen.
Ende 2024 starb ein 23-jähriger Flugbegleiter der Swiss nach einem Feuer in der Kabine. Die Untersuchungen laufen noch – was können Sie uns dazu bereits heute sagen?
Im Zentrum stehen Atemschutzmasken – da hatte es schon zuvor Probleme gegeben. Mittlerweile hat die Swiss diese ausgetauscht. Wir sind der Frage nachgegangen, ob die Flugbegleiter richtig trainiert werden.
Ein Problem war, dass die Verpackung der Masken nur schwer zu öffnen ist. Die Swiss hat das nie trainiert – weil ein Exemplar mehrere Tausend Franken kostet und die Swiss zig Packungen wegwerfen müsste.
Die Swiss hat die Masken ausgetauscht, die neuen Atemschutzmasken sind einfacher zu handhaben. Ausserdem wurden die Trainings geändert: Die Flugbegleiter müssen möglichst realitätsnah trainiert werden – dazu zählen auch Stresssituationen.
Sie wollen künftig Südstarts am Zürcher Flughafen ermöglichen. Ihr Wohnort Meilen hätte dann plötzlich mehr Überflüge. Hat sich alt Bundesrat Christoph Blocher schon bei Ihnen beschwert – er wohnt im benachbarten Herrliberg?
Nein, Herr Blocher hat wahrscheinlich wie ich gut isolierte Fenster (lacht). Ein Südstart ist für die Goldküste tatsächlich weniger ein Problem, denn ein Südstart ist im Vergleich leiser als eine Südlandung. Bei einer Landung fliegen die Flugzeuge tiefer, es kommt Lärm vom Triebwerk, aber auch vom Fahrwerk und von den Landeklappen – und Landungen gibt es bereits heute.
Trotzdem wehren sich viele Zürcher Gemeinden gegen den Südstart.
Das kann ich nur zum Teil verstehen. Das Betriebsreglement des Flughafens sieht Südstarts nur bei Bise und am Tag vor. Das wird an 18 bis 20 Tagen im Jahr der Fall sein. Damit erfüllen wir eine Sicherheitsvorgabe der Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust. Kreuzungen von Flugzeugen am Boden und in der Luft fallen weg. Der Flughafen Zürich wird sicherer. Überhaupt profitieren auch die Menschen in Meilen.
Wie das?
Südstarts führen dazu, dass wir bei Bise weniger Verspätungen haben. Und weniger Verspätungen bedeuten weniger Flüge am Abend. Es ist besser, die Flieger fliegen tagsüber über die Goldküste als nach 20 Uhr.
Lärmgegner wollen die Nachtruhe ab 23 Uhr festschreiben lassen. Ist es von der Swiss wirklich zu viel verlangt, spätestens um 22.55 Uhr zu starten?
Wir erwarten von allen Airlines Pünktlichkeit und Starts vor 23 Uhr. Es kann aber Situationen geben, in denen eine Fluggesellschaft auf Anschluss-Passagiere warten muss. Oder es tritt ein technisches Problem auf, das noch schnell behoben werden muss. Dann sind Abflüge bis spätestens 23.30 Uhr möglich. Also nur bei ungeplanten Ereignissen. Sonst wird eine Busse fällig.
Ein Nachtruheverbot ab 23 Uhr würde die Swiss zwingen, ihre Abläufe zu verbessern und pünktlich zu starten.
Was ist bei starkem Schneefall oder einem Gewitter? Es kann immer wieder zu Verzögerungen kommen. Es ist wichtig, dass die Airlines ein Zeitfenster haben, um Verspätungen abzubauen.
Widerstand kommt auch aus Deutschland. Weshalb wurde der ausgehandelte Staatsvertrag zwischen Bern und Berlin nie unterschrieben?
Für die Schweiz war der Vertrag unterschriftsreif, aber Deutschland hat ihn auf Eis gelegt. Daher braucht es für die Änderung von Anflugrouten nach Zürich die Einwilligung Deutschlands. Dabei finden diese Überflüge bereits heute statt. Es werden lediglich die Navigationspunkte im süddeutschen Luftraum verschoben.
Was ändert sich dadurch für Süddeutschland?
£Für die Menschen in Waldshut und Umgebung ändert sich nichts! Wir ändern die Anflugrouten in über 3000 Metern Höhe. Davon bekommt die Bevölkerung am Boden nichts mit, da hören Sie keinen Fluglärm. Trotzdem haben die Menschen in Süddeutschland das Gefühl, wir wollten sie benachteiligen. Dabei werden die Mindestflughöhen der geltenden, deutschen Verordnung eingehalten.
Wie wird es da weitergehen?
Das Thema ist komplex und sehr emotional. Umso mehr braucht es Erklärungen und den Dialog mit unseren nördlichen Nachbarn.