Darum gehts
- Bund muss Auftragsvergaben offenlegen, ein Auftrag bleibt geheim
- Bundesamt für Zivilluftfahrt sagt nichts zu Rechtsverfahren mit Mitarbeitern
- Kostendach für Auftrag von 50'000 auf 150'000 Franken erhöht
Der Bund muss offenlegen, wofür er unser Steuergeld ausgibt. Ab 50'000 Franken sind die Behörden verpflichtet, ihre Aufträge publik zu machen. An wen fliesst das Geld? Allein im Jahr 2024 veröffentlichte die Bundesverwaltung Angaben zu über 9000 Verträgen. Mal geht es um Hunderte Millionen für Rüstungsgüter, mal um grosse IT-Projekte, mal auch nur um neues Büromaterial oder Putzmittel. Doch bei genau einem Mandat herrscht eisernes Schweigen!
Bei einem Auftrag des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) im Departement von SVP-Bundesrat Albert Rösti (58) bleibt fast alles im Dunkeln. Kein Name, kein Zweck, keine Hintergründe. Es bleibt beim nüchternen Eintrag, den das Bundesamt veröffentlichte: «Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Fachbereich». Und das Preisschild: bis zu 150'000 Franken. Das ist ungewöhnlich. Denn normalerweise wird zumindest der Auftragnehmer genannt und der Zweck näher beschrieben. Was steckt hinter diesem Auftrag?
Viel Geld für Anwaltskosten
Klar ist: Ursprünglich ging das Bazl im Jahr 2022 von einem Kostendach von 50'000 Franken aus. 2024 legte es nach: weitere 100'000 Franken. Insgesamt also bis zu 150'000 Franken Steuergeld.
Warum diese Geheimniskrämerei? Das Bazl stützt sich auf eine gesetzliche Ausnahmeklausel. Auf Blick-Nachfrage bringt es zumindest etwas Licht ins Dunkel. Der Auftrag stehe «im Zusammenhang mit laufenden Rechtsverfahren, bei welchen das Amt für Bazl-Mitarbeiter im Rahmen der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers die Anwaltskosten übernimmt, da die Verfahren ihre amtliche Tätigkeit betreffen».
Worum es in diesem Fall geht, in wie viele Verfahren die Beamten verwickelt sind oder seit wann diese laufen, bleibt offen. Das Amt sagt dazu nichts – auch nicht in zusammengefasster Form. Ebenso wenig nennt es die Anwaltskanzleien, die mit Staatsgeldern bezahlt werden. «Weitergehende Angaben können wir Ihnen dazu nicht machen», erklärt ein Sprecher.
Und warum musste das Kostendach verdreifacht werden – von 50'000 auf 150'000 Franken? Verantwortlich dafür seien «mögliche zusätzliche Kosten, welche zu Beginn des Verfahrens nur schwer abgeschätzt werden konnten».
Die Grenzen der Information
Das Bazl ist die Aufsichtsbehörde für die zivile Luftfahrt. Es ist zuständig für die Sicherheit im Flugverkehr, die Zulassung von Flugzeugen und Personal, die Überwachung von Airlines sowie für Luftraumfragen und Flughäfen. Zudem setzt das Amt internationale Vorgaben um und vertritt die Schweiz in entsprechenden Gremien. Das Bazl ist dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation unterstellt, es beschäftigt rund 350 Personen.
Man sei einer offenen und transparenten Information verpflichtet, schreibt das Bazl über sich selbst. «Der Bürger und die Bürgerin haben das Recht, zu wissen, was mit den Steuerfranken passiert.» Aber dort, wo die Sicherheit des Landes betroffen sein könnte oder laufende Verfahren berührt würden, habe die Informationspflicht ihre Grenzen.