Passagierrechte verletzt
SP-Molina fordert höhere Bussen für die Swiss

Die Swiss streicht einen Flug nach Barcelona – aber weigert sich, den Flugpreis zu erstatten. Nun muss die Airline drei Bussen bezahlen.
Publiziert: 02:09 Uhr
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Drei Personen aus der Schweiz wollten nach Barcelona fliegen – doch die Swiss strich den Flug kurzfristig.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Swiss muss Bussen zahlen wegen Verletzung von Passagierrechten
  • Bazl kann Airlines bei Verstössen gegen Fluggastrechte büssen
  • Swiss erhielt drei Bussen von insgesamt 3000 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Raphael RauchBundeshausredaktor

In der Schweiz gilt die EU-Fluggastrechteverordnung. Das bedeutet: Passagiere haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird. Die Höhe der Entschädigung beträgt bis zu 600 Euro. Ausserdem müssen die Airlines Kosten für Verpflegung und Hotel übernehmen.

Doch immer wieder kommt es vor, dass Airlines Passagiere mit Entschuldigungen vom Kundendienst abspeisen und nicht zahlen wollen. In solchen Fällen können die Passagiere Anzeige beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) erstatten, das Bundesrat Albert Rösti (57) untersteht. Das Bazl leitet dann ein Verwaltungsstrafverfahren ein und kann die Airlines büssen.

Recherchen von Blick zeigen: Das Bazl hat die Swiss in den letzten Wochen gleich drei Mal gebüsst – die Swiss muss insgesamt 3000 Franken Busse zahlen. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

Flug annulliert – aber nicht erstattet

Was ist passiert? Am 24. Juli 2023 musste die Swiss einen Flug nach Barcelona annullieren. Die Swiss führt dies auf «Einschränkungen im Flugverkehr durch die Flugsicherung» zurück. Drei Passagiere wollten daraufhin von der Swiss ihr Geld zurück, erhielten jedoch nur den Betrag für Steuern und Gebühren – nicht aber den vollen Ticketpreis. «Offenbar ist es hier zu einem Systemfehler gekommen», teilt die Swiss mit. «Wir bedauern den entstandenen Mehraufwand und die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen entstanden sind, sehr.»

Für das Bazl steht fest: Die Swiss hätte den Betrag sofort zurückerstatten müssen und nicht erst nach mehrmaliger Aufforderung durch die Passagiere. Da die Swiss wiederholt Passagierrechte verletzt hat, brummte das Bazl der Swiss die Bussen auf.

SP-Nationalrat fordert höhere Bussen

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Die Swiss feierte zuletzt hohe Gewinne im dreistelligen Millionenbereich. Nationalrat Fabian Molina (35, SP) wundert sich daher über die milden Bussen. Von Bundesrat Rösti wollte er in der Fragestunde des Parlaments wissen: «Wären höhere Bussen nicht möglich und wirkungsvoller, wenn Passagierrechte verletzt werden?»

Tatsächlich könnte das Bazl sogar Bussen in Höhe von bis zu 20’000 Franken ausstellen. Doch Rösti teilte Molina mit: «Die Höhe von Bussen wird anhand der Schwere der Widerhandlung und des Verschuldens bemessen.» Im Klartext: Die Swiss hat Passagierrechte verletzt – aber nicht derart gravierend, dass der Verkehrsminister so richtig durchgreifen wollte.

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