Busse wegen Vorfall am Flughafen
Zürcher Polizist wegen Drohnenflug gebüsst

Ein Kantonspolizist lässt ohne Bewilligung eine Drohne in der Nähe des Zürcher Flughafens fliegen. Nun muss er eine Busse von 321 Franken zahlen.
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Ein Drohnenpilot der Kantonspolizei Zürich muss 321 Franken Busse zahlen.
Foto: Kantonspolizei Zürich

Darum gehts

  • Drohnen-Angriffe alarmieren europäische Flughäfen, Schweizer Behörden reagieren sensibel
  • Zürcher Polizist flog Drohne ohne Bewilligung nahe Flughafen
  • Kantonspolizist erhielt 321 Franken Busse für unbewilligten Drohnenflug
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Europäische Flughäfen sind wegen Drohnen-Angriffen in erhöhter Alarmbereitschaft: Die Flugmanöver gelten als Teil der hybriden Kriegsführung, mit der Russland westliche Länder schwächen will. Entsprechend sensibel reagiert auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), wenn autonome Fluggeräte unangemeldet in der Nähe von Flughäfen unterwegs sind. Das Bazl ist dem Verkehrsdepartement von SVP-Bundesrat Albert Rösti (58) unterstellt.

Bei einem dieser Vorfälle im vergangenen Jahr war der Verantwortliche ausgerechnet ein professioneller Drohnenpilot der Zürcher Kantonspolizei. Am 6. August 2024 flog der Polizist (46) zwischen 17.05 und 17.29 Uhr eine 915 Gramm schwere Drohne ohne Bewilligung – und zwar von der Voisin-Strasse in Opfikon ZH aus, ganz in der Nähe des Glattparks. Nur: In der Nähe des Flughafens brauchen Drohnenflüge grundsätzlich eine Bewilligung.

Polizist muss Busse privat zahlen

Wegen «Widerhandlung gegen die Flugverbotszone ziviler oder militärischer Flugplätze» und wegen des «Fliegens über 120 Meter in einer aktiven Kontrollzone» muss der Kantonspolizist nun eine Busse von 321 Franken bezahlen. So geht es aus einem Strafbescheid hervor, den Blick einsehen konnte.

Die Kantonspolizei Zürich betont, dass der Polizist die Busse privat begleichen muss. «Ein solcher Flug ist im Rahmen eines Polizeieinsatzes gemäss geltenden Bestimmungen erlaubt», teilt die Polizei mit. Aus welchem Grund der Drohnenflug erfolgte, liess sie offen. «Allerdings blieb die vorgängige Anmeldung bei der zuständigen Stelle aus», was allerdings ein Einzelfall sei.

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