Darum gehts
Renitente Hunde- und Katzenliebhaber bringen das Swiss-Personal immer wieder in die Bredouille. Sie pochen auf Tierliebe, ignorieren aber Vorschriften, die der Sicherheit, Hygiene und Rücksichtnahme auf andere Fluggäste dienen. Was für die einen harmloses Kraulen des Vierbeiners ist, bedeutet für andere Stress – etwa für Allergiker oder ängstliche Passagiere.
Ein aktueller Strafbescheid zeigt, wie schnell aus vermeintlicher Tierliebe ein teurer Regelverstoss werden kann. Am 20. Dezember 2024 sitzt ein Berliner im Flug von Zürich nach São Paulo (Brasilien). Mit an Bord: sein Hund. Grundsätzlich kein Problem – Swiss erlaubt kleine Hunde und Katzen bis acht Kilo Gewicht in der Kabine. Allerdings nur unter klaren Bedingungen: Das Tier muss in einer Transporttasche bleiben, die unter dem Vordersitz verstaut ist – sauber, ausbruchsicher und kratzfest. Freies Herumlaufen oder Kuscheln auf dem Schoss ist ausdrücklich verboten.
Berliner muss 791 Franken zahlen
Doch der Berliner setzt sich genau darüber hinweg. Unmittelbar nach dem Einsteigen nimmt er seinen Hund aus der Transportbox. Das Kabinenpersonal weist ihn darauf hin, dass das Tier während des gesamten Flugs in der Tasche bleiben muss. Später, während des Essens, kommt der Hund ein zweites Mal aus der Tasche. Ein weiteres, drittes Mal wird das Tier aus der Box genommen und gestreichelt. Mehrfach ignoriert der Passagier Anweisungen des Personals – am Ende steht ein Strafbescheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). Der Berliner muss 791 Franken zahlen. Die Swiss betont: «Natürlich darf der Hundebesitzer seinen Hund füttern und mit Wasser versorgen. Freies Herumlaufen des Hundes oder auch der Katze in der Kabine ist nicht erlaubt.»
Ein weiterer Vorfall ereignet sich auf einem Flug, den Helvetic im Auftrag von Swiss durchführt. Auf dem Flug von Zürich nach Bologna (I) weigert sich eine Italienerin, ihren Hund während des Flugs in der Transportbox zu lassen – trotz mehrfacher Aufforderung der Stewardess. Die Quittung folgt prompt: 400 Franken Busse. Das Bazl wirft der Frau vor, «wiederholt die Anweisungen des Kabinenpersonals missachtet» zu haben.
Tierischer Ärger nimmt zu
Die beiden Fälle zeigen, wie schmal der Grat zwischen Tierliebe und Regelbruch an Bord ist. Wer seinen Hund oder seine Katze im Flugzeug dabeihaben will, muss sich entscheiden: Entweder folgt das Tier den klaren Spielregeln im engen Raum einer Kabine – oder es reist besser im Frachtraum.
Nimmt der tierische Ärger über den Wolken zu? Ja, teilt das Bazl mit – die Fälle sind letztes Jahr um 46 Prozent gestiegen: «2024 wurden uns 80 Verstösse gegen die Transportpflicht von Tieren gemeldet, 2025 waren es 117.»
Ausnahmen für Blindenhunde
Die Swiss betont, dass es Ausnahmen gebe: sogenannte Service Animals, also Blinden- oder Assistenzhunde. «Diese unterliegen keinen Grössen- und Gewichtsbeschränkungen. Sie reisen gebührenfrei in der Kabine mit und müssen nicht in einem Transportbehälter untergebracht werden.» Für die sichere und störungsfreie Durchführung eines Flugs müsse der Hund so ausgebildet sein, dass er Herrchen oder Frauchen gehorcht und sich angemessen benimmt – also kein Bellen, Knurren oder Anspringen von Menschen.