Darum gehts
- Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt
- Finanzierung unklar: 4 bis 5 Milliarden CHF jährlich nötig
- Ständerätliche Sozialkommission nimmt weitere Abklärungen vor
Im Dezember wird die 13. AHV-Rente erstmals ausgezahlt. Deren Finanzierung ist aber weiterhin ungelöst. Aktuell ist die ständerätliche Sozialkommission am Drücker, doch die kommt nicht so richtig vom Fleck. Der AHV-Knorz bleibt damit weiterhin ungelöst.
Das hat einen handfesten Grund: Die Ständeräte wollen den AHV-Komplex in einem Gesamtkonzept lösen. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der «Dreizehnten», sondern auch um eine Anpassung der Witwenrenten sowie eine Erhöhung der Ehepaarrenten.
Milliardenpoker im Bundeshaus
Ein Milliardenpoker! Alleine die 13. AHV-Rente schlägt mit 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich zu Buche. Eine allfällige die Abschaffung des sogenannten Ehepaar-Plafonds, den die Mitte mit einer Volksinitiative verlangt, kostet gut 4 Milliarden Franken zusätzlich. Einsparungen beim Abbau der Witwen- und Alterskinderrenten sind da fast schon Peanuts.
Klar ist, die Mitte-links-Mehrheit in der ständerätliche Sozialkommission drängt weiterhin auf eine Mischlösung aus zusätzlichen Lohnbeiträgen und höherer Mehrwertsteuer. Angedacht ist ein zweistufiges Modell, mit welchem die 13. AHV-Rente und höhere Ehepaarrenten finanziert werden sollen.
Allerdings dürfte an den ursprünglich geplanten Beitragssätzen noch etwas nach unten geschraubt werden, da die AHV-Finanzperspektiven mittlerweile wieder rosiger sind. So hat die Kommission zum Misch-Konzept der Verwaltung neue Prüfaufträge in Auftrag gegeben.
Neue Abklärungen zu Witwenrenten
Gleichzeitig diskutiert die Ständeratskommission einen möglichen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative für höhere Ehepaarrenten. Diesen hat der Nationalrat mit einer Abschaffung der lebenslangen Witwenrenten und der Streichung der Alterskinderrenten verknüpft. Die ständerätliche Sozialkommission hat die Verwaltung auch hier mit zusätzlichen Abklärungen beauftragt, um verschiedenen Varianten mit einer Anpassung der zivilstandsabhängigen Elemente beurteilen zu können.
Zudem möchte sie eine Alternative zur Übergangsrente bei Verwitwung prüfen. Statt einer auf drei Jahre befristeten Rente mit Härtefalllösung mittels Ergänzungsleistungen soll eine bedarfsgerechte Hinterlassenenrente analysiert werden für Personen, die über 50 Jahre alt sind und keine unter 25-jährigen Kinder mehr haben, wenn der andere Elternteil stirbt.
Showdown im Februar
Noch sind keine konkreten Entscheide gefallen, doch an ihrer nächsten Sitzung Mitte Februar wird sich die Kommission erneut mit dem AHV-Komplex befassen. Dann sollte es zum Showdown kommen.
«Ein grosser Diskussionsblock ist bereits reserviert. Unser Ziel ist, dass der Ständerat in der Frühlingssession über unsere Vorschläge entscheiden kann», sagt Kommissionspräsident und SVP-Ständerat Hannes German (69). «Insbesondere bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente erwartet das Stimmvolk konkrete Lösungsvorschläge, da dürfen wir nicht länger zuwarten.»
Germann rechnet mit einer Ausmarchung zwischen einer Mischvariante und der vom Nationalrat vorgeschlagenen befristeten Mehrwertsteuererhöhung. «Es wird knapp», so seine Prognose.
AHV-Reform 2030 am Horizont
Auch FDP-Ständerat Josef Dittli (68, UR) drückt aufs Tempo: «Wir müssen bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente vorwärtsmachen, damit der der Bundesrat eine klare Ausgangslage für seine grosse AHV-Reform hat.»
Darauf hofft besonders SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (62). Voraussichtlich im April will sie nämlich die AHV-Reform 2030 in die Vernehmlassung geben. Ob und welche Zusatzfinanzierung es dabei braucht, hängt von den Parlamentsentscheiden ab. Ist die Finanzfrage geklärt, will sie den Fokus nämlich darauf legen, die Seniorinnen und Senioren mit verschiedenen Anreizen freiwillig länger im Erwerbsleben zu halten.