Darum gehts
- Nationalrat will Lex Koller verschärfen, um Immobilienkäufen aus dem Ausland Grenzen zu setzen
- Motion von Thomas Aeschi mit 123 zu 54 Stimmen angenommen
- Bundesrat Beat Jans plant ebenfalls Verschärfungen
Egal, ob man eine Wohnung kaufen oder nur mieten will, die Preise kennen seit 20 Jahren praktisch nur eine Richtung: nach oben. Eine bezahlbare Wohnung ist vielerorts kaum noch zu finden, und ein Eigenheim können sich immer weniger leisten.
Der Leidensdruck ist mittlerweile so gross, dass sich im Nationalrat eine unheilige Allianz zusammengefunden hat: SVP, SP und Grüne wollen die sogenannte Lex Koller verschärfen und den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wieder einschränken bzw. die Bewilligungspflicht ausweiten. Konkret sollen die seit 1985 erfolgten Lockerungen rückgängig gemacht werden. Der Nationalrat hat am Dienstag eine entsprechende Motion von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (47) mit 123 zu 54 Stimmen gutgeheissen.
Der Vorstoss spreche wichtige Entwicklungen an, bei denen er durchaus mit Aeschi einig sei, so Beat Jans (62) in der Debatte. Denn auch der SP-Bundesrat will auf die Bremse treten, allerdings etwas weniger stark. Spätestens Anfang nächstes Jahr will er die Botschaft zur bundesrätlichen Verschärfungsvorlage präsentieren, mit welcher generell Immobilien wieder vermehrt der ansässigen Bevölkerung vorbehalten werden sollen. Drittstaatenangehörige von ausserhalb der EU und Efta sollen künftig für den Kauf einer Hauptwohnung eine Bewilligung benötigen, so sein Vorschlag in der Vernehmlassung.
Auch für den Erwerb von Geschäftsimmobilien sollen strengere Regeln gelten, um reine Kapitalanlagen zu verhindern. Käufer dürfen diese deswegen nicht mehr kaufen, wenn sie diese vermieten oder verpachten wollen. Auch ausländische Investitionen in Immobiliengesellschaften und Fonds würden eingeschränkt. Ansetzen will Jans auch bei den Ferienwohnungen, deren Bewilligungskontingent von maximal 1500 auf neu 750 halbiert werden soll.
Kniffe und Ausnahmen
Die Immobilienlobby wie auch die Tourismusbranche laufen Sturm gegen die Pläne. Doch ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Lex Koller allerlei Kniffe und Ausnahmen zulässt, die Personen im Ausland trotzdem Immobilienkäufe ermöglichen.
Prominentes Beispiel ist das Tourismusresort Andermatt. 2006 nahm der Bundesrat das Projekt des ägyptischen Unternehmers Samih Sawiris (69) aus staatspolitischen Überlegungen bis Ende 2030 von der Bewilligungspflicht aus – und verlängerte diese Sonderregelung später bis 2040. Ausländische Investoren dürfen in der Ferienanlage darum bewilligungsfrei Wohnungen und Häuser kaufen und verkaufen.
Für Knatsch sorgte auch das Luxusresort auf dem Bürgenstock im Kanton Nidwalden. Zwar erhielt dieses keine Sondergenehmigung wie Andermatt. Trotzdem können Ausländer dort Wohnungen kaufen. Der Trick dabei: Da sie eine Servicepauschale für gewisse Dienstleistungen berappen, wird die Anlage quasi als Geschäftsimmobilie betrachtet – was mehr Spielraum ermöglicht.
Behörden drücken Auge zu
Manchmal sind es auch lokale Behörden, welche die Lex Koller besonders weit auslegen und das Gesetz zugunsten gutbetuchter Ausländer zurechtbiegen. Das zeigen Beispiele, die Blick in den letzten Jahren aufgedeckt hat. In Gstaad BE etwa konnte ein Russe ein grösseres Grundstück kaufen als erlaubt, indem ihm ein «Mehrbedarf» angerechnet wurde. Ebenso in Grindelwald BE, wo ein neuseeländischer Banker von der laschen Gesetzesauslegung profitierte.
Trotzdem bleibt offen, ob es zu Verschärfungen der Lex Koller kommt, «um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern», wie es das Gesetz zum Ziel hat. FDP, Mitte und GLP stellten sich im Nationalrat zwar vergeblich dagegen, im Ständerat hingegen haben die drei Parteien die Oberhand. Für diesen Fall hat SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (64) bereits eine neue Volksinitiative angekündigt, mit der sie den «Ausverkauf unseres Zuhauses» stoppen will.