Darum gehts
- Bundesrat plant Verschärfung der Lex Koller für mehr Wohnraum in der Schweiz
- Diese betreffen Personen aus dem Ausland, die Grundstücke in der Schweiz erwerben wollen
- Diverse Parteien und Verbände üben Kritik an der Vorlage
Schweizerinnen und Schweizern soll mehr Wohnraum zur Verfügung stehen. Darum will der Bundesrat die Lex Koller verschärfen. Nun endete die Vernehmlassung dazu. Es gibt viel Kritik an der Verschärfung – insbesondere von wirtschaftsnahen Verbänden und Parteien. SP und SVP sprechen sich hingegen dafür aus.
Die Lex Koller beschränkt den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen aus dem Ausland. Der Bundesrat will einen ganzen Strauss an Verschärfungen – wegen der angespannten Lage am Wohnungsmarkt.
Diverse Verschärfungen vorgeschlagen
Neu sollen etwa Angehörige von Staaten ausserhalb der EU und EFTA (sogenannte Drittstaatsangehörige) beim Kauf von Hauptwohnungen eine Bewilligung einholen müssen. Bei einem Wegzug sollen sie die Immobilie innerhalb von zwei Jahren wieder verkaufen müssen.
Ferner möchte der Bundesrat künftig verhindern, dass Geschäftsimmobilien als reine Kapitalanlage genutzt werden. Auch der Verkauf von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Aparthotels an Personen aus dem Ausland soll eingeschränkt werden.
Zudem sollen sich diese unter anderem auch nicht mehr an Aktien von börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften beteiligen können.
«Börsen-Schlupfloch» gestopft
Die Reaktionen darauf sind sehr unterschiedlich. So begrüsst etwa die SVP «den Schutz des begrenzten Schweizer Bodens sowie Wohnraums vor ausländischer Spekulation». Aus ihrer Sicht gehen die vorgeschlagenen Verschärfungen aber nicht weit genug. Man müsse etwa auch bei EU-Bürgern inklusive Grenzgängern den Immobilienerwerb als Hauptwohnung einschränken können.
Auch die SP äussert sich positiv. Mit der Verschärfung bei den Aktien von Wohnimmobiliengesellschaften stopfe der Bundesrat ein «Börsen-Schlupfloch für Anleger im Ausland». Dies sei eine überfällige Verbesserung für Mietende und diejenigen, die Wohneigentum erwerben wollen, so SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (64). Man werde sich im Parlament dafür einsetzen, dass die Vorlage nicht verwässert werde.
«Die Vorlage verfehlt ihr Ziel»
Die FDP hingegen lehnt den Vorentwurf in der vorliegenden Form klar ab, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt. Die Vorlage enthalte breite und weitreichende Verschärfungen, ohne dass ein «hinreichender Nutzen für den Wohnungsmarkt ausgewiesen wäre». Die vorgeschlagenen Massnahmen schafften zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheiten und Investitionshemmnisse, ohne die «tatsächlichen Ursachen der Wohnungsknappheit» anzugehen.
Auch die Schweizerische Bankiervereinigung spricht sich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung aus. «Die Vorlage verfehlt ihr Ziel, Wohnkosten zu senken, und droht stattdessen, den Wirtschaftsstandort Schweiz und seine Investitionstätigkeit auf dem Immobilienmarkt zu beeinträchtigen.»
«Beitrag zur Zielerreichung» nachvollziehbar belegen
Der Schweizerische Gemeindeverband steht der Vorlage ebenfalls ablehnend gegenüber. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien «nicht geeignet, die Probleme im Wohnungsmarkt massgeblich zu ändern». Es bestehe sogar die Gefahr, dass sie diese noch verschärften. Der Verband bezieht sich dabei auf eine Regulierungsfolgeabschätzung des Bundesamts für Justiz.
Auch die Mitte-Partei lehnt die Vorlage ab. Sie bezweifelt, dass die Verschärfung der Lex Koller einen spürbaren Beitrag gegen die Wohnungsknappheit leisten würde. Stattdessen warnt sie vor mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und negativen Folgen für den Standort Schweiz. Die eigentlichen Ursachen der Wohnungsnot sieht sie in langwierigen Bewilligungsverfahren und restriktiven Bauvorschriften.
Die GLP sieht bei der Verschärfung noch «erheblichen Klärungsbedarf». Man sei offen dafür, die Massnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes vertieft zu prüfen, «sofern deren Beitrag zur Zielerreichung nachvollziehbar belegt wird». Die Partei fordert den Bundesrat auf, «die Vorlage mit einer Problemanalyse sowie den erwarteten Wirkungseffekten zu unterlegen» – etwa bezüglich der vorgeschlagenen Regeln für die Immobiliengesellschaften.