Totaler Förder-Flop im Baselland
Millionen-Fonds für Wohnungsbau liegt bereit – fast niemand nutzt ihn

Viele suchen verzweifelt eine bezahlbare Wohnung. Doch im Kanton Baselland bleibt ein 40 Millionen Franken schwerer Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus seit Jahren praktisch ungenutzt. Jetzt machen Politiker von links bis rechts Druck.
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Als Baselland 2024 das Wohnbauförderungsgesetz beschloss, waren die Erwartungen hoch.
Foto: Blick-Archiv

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Gesetz zur Wohnbauförderung in Baselland nicht umgesetzt – trotz 40-Millionen-Franken-Topf
  • Hauptprobleme: Finanzhaushaltsverordnung blockiert Baurechtsverträge, Vermögensgrenzen zu tief
  • Nur 13 Gesuche seit 2024, geringe Nachfrage trotz Infoveranstaltungen
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Riccarda CampellRedaktorin Politik

Das Geld ist da. Die Nachfrage auch. Und doch herrscht Stillstand.

2024 wurde im Kanton Baselland ein Gesetz zur Wohnbauförderung verabschiedet. «Das war damals ein historischer Moment», sagt SP-Landrat Adil Koller (32) zu Blick. Es sei besonders, dass ein konservativ geprägter Kanton Land kaufen will, um es im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben.

«Regierung hat das Gesetz nicht umgesetzt»

Das Gesetz verfolgt drei Ziele: Wohneigentum für den Mittelstand erschwinglich halten, den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken und ältere Menschen beim Umbau ihrer Wohnungen unterstützen. Finanziert werden die Massnahmen über den Wohnbauförderfonds. Dieser ist mit rund 40 Millionen Franken ausgestattet. 

Doch die Förderung kommt nicht vom Fleck: «Die Regierung hat das Gesetz einfach nicht umgesetzt, obwohl das Parlament es einstimmig beschlossen hat», sagt Koller. Gleichzeitig verschärft sich die Wohnsituation. «In der Agglomeration findet man kaum noch bezahlbare Wohnungen.» Und das, obwohl das Fördergeld bereitliegt.

Das wollen Koller und FDP-Landrätin Christine Frey (59) ändern. Soeben reichten sie zwei Vorstösse ein. Ihr Vorwurf: Das Gesetz scheitere an den Rahmenbedingungen. Genau hingeschaut haben auch die Lokalmedien – die «Basler Zeitung» recherchierte zu den Wirren rund um den Fonds.

Hohe gesetzliche Hürden und kaum Nachfrage

«Der entscheidende Blockierungsgrund liegt im Baurecht», geben Koller und Frey zu bedenken. Die Finanzhaushaltsverordnung verhindere, dass der Kanton mit gemeinnützigen Wohnbauträgern wirtschaftlich tragfähige Baurechtsverträge abschliessen könne. Der Regierungsrat müsse die Verordnung deshalb überarbeiten.

Doch damit nicht genug. Auch das Gesetz selbst enthalte Hürden. Wer einen Förderbeitrag beantragen will, muss heute einen «spezifischen Bedarf» nachweisen. Zudem seien die Vermögensgrenzen so tief angesetzt, dass viele Interessierte gar nicht erst infrage kämen.

Die Zahlen, die im Vorstoss aufgezeigt werden, machen das Problem deutlich: 2024 gingen lediglich sechs Gesuche ein, 2025 deren sieben. Trotz Informationsveranstaltungen blieb die Nachfrage verschwindend klein. Für Koller und Frey ist das ein Hinweis darauf, dass nicht nur die gesetzlichen Hürden zu hoch sind, sondern auch die Kommunikation ihr Zielpublikum verfehlt.

Hinzu kommt: Viele Interessierte, die sich beraten lassen, stehen kurz vor dem Eintritt ins Altersheim. Damit verfehle das Gesetz seinen eigentlichen Zweck. Denn eigentlich soll es Menschen ermöglichen, länger selbständig in den eigenen vier Wänden zu leben.

Deshalb verlangen die beiden Kantonsräte mehrere Anpassungen. Besonderes Augenmerk legen Koller und Frey auf altersgerechte Umbauten. Sie wollen damit mehr Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erreichen, bevor ein Umzug ins Altersheim nötig wird. Ihr Anliegen stösst im Landrat auf breite Zustimmung: Politikerinnen und Politiker von links bis rechts haben den Vorstoss mitunterzeichnet.

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