Darum gehts
- Wohnungsnot in Tourismusgebieten belastet Hotelgewerbe und verschärft Fachkräftemangel
- Hotels dürfen künftig bewilligungsfrei Grunstücke für Personalwohnungen kaufen, dank Lex-Koller-Anpassung
- Vor drei Jahren stimmten beide Kammern einer entsprechenden Motion zu
In den Schweizer Tourismusgemeinden sind die Wohnungen knapp. Das macht besonders dem Hotelgewerbe zu schaffen: Der Lohn ist häufig nicht mehr das wichtigste Kriterium bei Bewerbungsgesprächen. «Die wichtigere Frage ist oft, ob es eine Wohngelegenheit gibt», sagte Thomas Egger (58) vergangenes Jahr zu Blick. Der Walliser ist Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete.
Besonders betroffen sind Mitarbeitende von Hotels und Bergbahnen, allen voran Saisonangestellte. Weil sie oft keine Wohnung finden, verschärft dies den Fachkräftemangel weiter.
«Liberalisierung ist zu begrüssen»
Jetzt will der Bundesrat um Justizminister Beat Jans (62, SP) eingreifen. Für ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Schweiz gelten nämlich strenge Bedingungen für den Kauf von Immobilien. Künftig sollen Hotels für ihre Personalwohnungen jedoch Sonderrechte erhalten: Sie sollen Grundstücke für Personalhäuser bewilligungsfrei erwerben können.
Der Auftrag geht zurück auf eine Motion des Bündner FDP-Ständerats Martin Schmid (57). Beide Kammern haben dem Vorstoss vor rund drei Jahren zugestimmt. Für dessen Umsetzung passt der Bundesrat nun die sogenannte Lex Koller an. Während die Zeichen eigentlich auf Verschärfung stehen, sieht der Bundesrat auch diese gewichtige Ausnahme für Hotels vor.
Viele Rückmeldungen sind positiv. «Diese Liberalisierung ist zu begrüssen, weil sie ein reales und in touristischen Gebieten drängendes Problem löst», schreibt etwa der Immobilienverband SVIT in seiner Vernehmlassungsantwort. Auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) bekundet ihre Unterstützung: Es sei «völlig absurd», dass Hotels im Besitz von Personen im Ausland nach geltendem Recht keine Angestelltenwohnungen erstellen dürften. Entsprechend sei es «unverständlich», dass sich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement von Jans für die Umsetzung der Motion drei Jahre Zeit genommen habe.
Gemeinden greifen in den Markt ein
Mittlerweile haben viele Gemeinden nach eigenen Lösungen gesucht, um die Wohnungsnot zu lindern. Ein prominentes Beispiel ist Zermatt VS: Dort müssen Hoteliers vor Erteilung der Baugenehmigung genügend Wohnraum für Angestellte nachweisen.
Durch die Einschränkungen der Lex Koller konnten bisher jedoch faktisch nur inländische Hotelbetriebe eigene Angestelltenwohnungen bauen, so die SAB. Es liege auf der Hand, diese Möglichkeit nun auch für Hotels im Besitz von Personen aus dem Ausland zu schaffen.
Andere Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau. Obergoms VS hat Militärbaracken zu Zimmern für Angestellte umfunktioniert, während Unterseen BE die temporäre Vermietung von Erstwohnungen über Plattformen wie Airbnb eingeschränkt hat.
Kritik an Verschärfung
Die Sonderregelung hat der Bundesrat im Rahmen einer grösseren Revision der Lex Koller vorgenommen. Deren eigentliche Stossrichtung ist jedoch eine andere: Das Gesetz soll mit einer Reihe weiterer Massnahmen verschärft werden.
Neu sollen etwa Angehörige von Staaten ausserhalb der EU und EFTA (sogenannte Drittstaatsangehörige) selbst beim Kauf von Hauptwohnungen eine Bewilligung einholen müssen. Während dieser strengere Kurs von wirtschaftsnahen Verbänden und Parteien kritisch beurteilt wird, begrüssen SVP und SP die Vorlage insgesamt.