Darum gehts
- Rioja erlaubt ab 2026 leichtere Weine mit geringeren Alkoholgrenzen
- Weissweine ab 9 Volumenprozent und Rotweine ab 10 Volumenprozent Alkohol möglich
- Produzenten dürfen dem Wein zudem bis zu 20 Prozent Alkohol im Keller entziehen – ohne Deklaration auf dem Etikett
Die Rioja reagiert auf veränderte Konsumgewohnheiten und die steigende Nachfrage nach leichteren Weinen.
Mit dem Jahrgang 2026 kommt ein neuer Weintyp auf den Markt, der die bisherige Alkohol-Mindestgrenze um über 10 Prozent unterschreiten darf. Das berichtete die Zeitung «La Rioja».
Neue Leichtigkeit
Die Regelung gilt für generische Weine der DOCa Rioja sowie für Regional- und Ortsweine. Weine mit den Reifelabels Crianza, Reserva, Gran Reserva oder Viñedos Singulares (Einzellagenweine) sind davon ausgenommen.
Demnach dürfen künftig Weissweine mit 9 Volumenprozent (statt 10,5) und Rotweine mit 10 Volumenprozent (statt 11,5) produziert werden.
Um die leichteren Weine zu kennzeichnen, können die Produzenten «Vendimia temprana» – frühe Ernte – auf die Etiketten schreiben, sofern Rotweine bei maximal 12 Volumenprozent und Weiss- sowie Roséweine bei höchstens 11 Volumenprozent liegen.
Rechnerei bei der Lese
Bei Rotweinen ist das allerdings nicht so einfach: Die roten Sorten (Tempranillo, Garnacha, Mazuelo, Graciano, Maturana tinta) müssen weiterhin mit einem potenziellen Alkoholgehalt von 11 Volumenprozent geerntet werden.
Der potenzielle Alkohol wird anhand des Zuckergehalts in den Trauben berechnet.
20 Prozent weniger Alkohol durch Kellertechnik
Damit nicht genug. Neu dürfen die Weine auch teilweise entalkoholisiert werden, ohne dies auf dem Etikett deklarieren zu müssen. Das Verfahren ist von der OIV (Internationale Organisation für Rebe und Wein) auch für Weine aus kontrollierten Herkunftsregionen zugelassen.
Produzenten können ihren Weinen maximal 20 Prozent Alkohol entziehen, wobei die neu geltenden Alkohol-Mindestgrenzen einzuhalten sind. Der Eingriff muss 15 Tage vorher bei der Rioja-Kontrollbehörde gemeldet werden, samt Analysen, Beschreibung der Korrekturmassnahmen und des zukünftigen Alkoholgehalts des Weines. Komplett entalkoholisierte Weine sind in der DOCa Rioja nicht erlaubt.