Fedpol sind die Hände gebunden
Iraker darf trotz Terror-Aktivität in der Schweiz bleiben
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) über die Ausweisung eines 2014 wegen Terrorismus verurteilten Irakers entscheiden muss. Das Fedpol darf den Vollzug der Ausweisung bei vorläufiger Aufnahme nicht anordnen.
13.11.2025, 11:20 Uhr