Fünf Kategorien
Polizisten sollen bei Fahndung wieder Hautfarben angeben

Sehr hell, hell, mittel, dunkel und sehr dunkel: So lauten die Kategorien, wie Polizisten das Hautfarben-Merkmal in ihrem Fahndungssystem angeben können. Ursprünglich sollte das gestrichen werden. Doch der Aufschrei war zu gross.
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Bei einer Fahndung kann künftig wieder die Hautfarbe im nationalen Fahndungssystem verwendet werden.
Foto: Pius Koller

Die Blick-Enthüllung sorgte in Bundesbern für mächtig Wirbel: Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) schafft die Hautfarbe ab – zumindest im nationalen Fahndungssystem Ripol. Schweizer Polizistinnen und Polizisten ist es derzeit nicht mehr möglich, das Merkmal zu Personenbeschreibungen hinzuzufügen. Doch Bundesrat Beat Jans (61) musste zurückkrebsen (Blick berichtete).

Jetzt ist klar, wie das neue Fahndungssystem aussehen soll. «Ab dem 1. Januar 2026 werden im Erfassungsfeld «Hautfarbe» im nationalen Fahndungssystem RIPOL zur fakultativen Erfassung der Hautfarbe weiterhin fünf Auswahloptionen von sehr hell, hell, über mittel bis dunkel und sehr dunkel zur Verfügung stehen», heisst es in einer Medienmitteilung. «Zugleich wird auf die praxisuntauglichen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet.»

Kritik aus Polizeikreisen und Politik

Im Erfassungsfeld «Typ» werden laut Communiqué neun Auswahloptionen beibehalten. Zur Auswahl stünden beispielsweise Adjektive wie nordeuropäisch, nordafrikanisch, asiatisch und südamerikanisch, hiess es in der Mitteilung.

Ursprünglich hatte das Fedpol das Auswahlfeld «Hautfarbe» gar nicht mehr bewirtschaften wollen. Dies, weil es von Polizistinnen und Polizisten ohnehin kaum verwendet werde. Das Vorhaben stiess in Polizeikreisen und Politik allerdings teilweise auf Kritik.

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