Darum gehts
Die Blick-Enthüllung sorgte in Bundesbern für mächtig Wirbel: Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) schafft die Hautfarbe ab – zumindest im nationalen Fahndungssystem Ripol. Schweizer Polizistinnen und Polizisten ist es derzeit nicht mehr möglich, das Merkmal zu Personenbeschreibungen hinzuzufügen.
Gleich mehrere bürgerliche Politiker gingen auf die Barrikaden und reichten Vorstösse ein, um das Hautfarbe-Verbot zu streichen. Nun krebst der Bund zurück. Das Hautfarbe-Merkmal soll nun doch wieder erfasst werden können – allerdings in angepasster Form.
Kategorisierung wird überarbeitet
«Das Fedpol wird in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im Ripol sicherstellen», schreibt SP-Justizminister Beat Jans (61) in seiner Antwort auf die Vorstösse. «Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, sodass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen ‹gelb› und ‹rot› verzichtet werden kann.» Frühere Bezeichnungen wie «schwarz», «braun» oder «weiss» dürften demnach bleiben.
Beibehalten wird zudem die bisherige Typologisierungsmöglichkeit nach regionaler Herkunft wie beispielsweise «Asiate», «Mitteleuropäer» oder «Schwarzafrikaner». Allerdings sollen auch hier gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, «um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten».
Kantone für Korrektur
Die Korrektur erfolgt nach einer Konsultation von Anfang November bei den Kantonen. «Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet», so Jans.
Er betont gleichzeitig, dass das Hautfarbe-Merkmal in der Praxis kaum genutzt wurde, da es wenig präzise sei. «Die Auswertung der Ripol-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1 Prozent der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten.»
Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale wie Tattoos, Piercing, Narben etc. seien genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger.
Bund wehrt sich gegen Vorwurf
Der Bund wehrt sich zudem gegen den Vorwurf, er habe die Polizeiarbeit einschränken wollen. «Die erfolgte Praxisänderung hatte keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken», unterstreicht Jans. «Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern.»
Zuvor musste Jans viel Kritik einstecken. «Für eine wirksame Fahndung ist es zentral, dass die Polizei alle verfügbaren und für die Identifikation relevanten Merkmale erfassen darf», monierte etwa SVP-Nationalrat Mike Egger (33, SG) in seiner Motion. Die Streichung des Hautfarbe-Merkmals schwäche die Einsatzfähigkeit der Polizei und erschwere ihre Arbeit unnötig.
«Ein Verbot der Erfassung dieses Merkmals würde den Strafverfolgungsbehörden ein unverzichtbares Instrument entziehen und die Genauigkeit von Fahndungen beeinträchtigen», mahnte auch FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro (65, VD). Unter der Federführung von SVP-Nationalrat Mauro Tuena (53, ZH) reichte auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats eine entsprechende Motion ein.
Der Bundesrat lenkt nun ein. Daher erachtet er die Vorstösse als nicht mehr notwendig und empfiehlt sie zur Ablehnung.