Darum gehts
- Polizei darf Hautfarbe bei Fahndungen nicht mehr angeben, dies löst Kontroverse aus
- Zürcher Polizeidirektor kritisiert Änderung als wenig hilfreich und politisch motiviert
- Wissenschaftler argumentiert, Hautfarbe kann bei deskriptivem Profiling hilfreiches Kriterium sein
Die Polizei darf bei Fahndungen die Hautfarbe der gesuchten Person nicht mehr angeben. Seit Freitag ist es nicht mehr möglich, einen entsprechenden Eintrag im nationalen Fahndungssystem Ripol zu machen. Dieser Entscheid führte zu viel Wirbel in Bundesbern – aber auch ausserhalb der Politik mehren sich nun die kritischen Stimmen.
Auslöser des Entscheids, den Blick enthüllte, war auch eine Beschwerde aus dem Ausland. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) begründet die Änderung damit, dass Hautfarbe ein subjektiv wahrgenommenes und somit nicht eindeutig definierbares Merkmal sei. Künftig sollen stattdessen nur noch Kategorien wie «asiatisch», «arabisch» oder «vom Balkan» verwendet werden dürfen.
Zürcher Kapo will weiterhin Hautfarbe vermerken
Doch die Änderung aus Bern stösst auf breiten Widerstand. Mario Fehr (66, parteilos), Polizeidirektor des Kantons Zürich, spricht Klartext. Er findet das Ganze «wenig hilfreich» und «politisch motiviert», wie er gegenüber der «NZZ» sagt.
Fehr macht sogleich klar, dass die Kantonspolizei Zürich auch weiterhin im eigenen Informationssystem Polis wichtige äusserliche Merkmale wie Haarfarbe, Tattoos oder die Grösse vermerken wird. «Dazu gehört selbstverständlich auch, wenn jemand dunkelhäutig ist», sagt der Regierungsrat zur «NZZ». Im Unterschied zu Ripol, das auf nationaler Ebene die Daten aller Polizeikorps sammelt, wird Polis auf kantonaler Ebene eingesetzt.
«Hautfarbe kann ein hilfreiches Kriterium sein»
Auch aus der Wissenschaft kommen Bedenken. Patrick Zumsteg von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) forscht und lehrt zu Grundrechten und Polizeirecht. Es gebe verschiedene Formen von Profiling, sagt er zu SRF. Das deskriptive Profiling werde bei Fahndungen eingesetzt – dabei gehe es darum, wie eine gesuchte Person aussehe. «Die Hautfarbe kann in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Kriterium sein», sagt Zumsteg.
Problematisch werde es erst, wenn umgekehrt vorgegangen werde. Dann spricht man von Racial Profiling: Es gilt die Annahme, jemand sei kriminell, nur weil er oder sie einer bestimmten Ethnie angehört. Eine gezielte Fahndung und Racial Profiling seien aber nun mal nicht dasselbe, so Forscher Zumsteg.