Darum gehts
- Sicherheitskommission will Fedpol-Entscheid zur Hautfarbe bei Fahndungen kippen
- Kritik aus Kantonen und Wissenschaft gegen Hautfarbe-Verbot bei Fahndungen
- Weniger als 1 % der Personenausschreibungen enthielten bisher Angaben zur Hautfarbe
So nicht! Die nationalrätliche Sicherheitskommission (SiK) will einen Entscheid des Bundesamts für Polizei (Fedpol) wieder kippen. Blick hatte aufgedeckt, dass der Bund den Kantonspolizeien untersagt hat, weiter die Hautfarbe im nationalen Fahndungssystem zu verwenden. Auslöser sei auch Kritik aus einem «asiatischen Land» gewesen. Das Merkmal sei aber ohnehin kaum genutzt worden, versichert die Behörde. Es sei wenig präzise – gerade weil immer öfter Bilder von Tätern vorlägen.
Nichts da!, findet hingegen die SiK. In Bundesbern hatte das Fedpol mit seinem Entscheid in ein Wespennest gestochen. Nun hat die Nationalratskommission auf Antrag von SVP-Mitglied Mauro Tuena (53) mit 15 gegen 9 Stimmen bei einer Enthaltung einer Kommissionsmotion zugestimmt, die den Bundesrat beauftragen will, die Verfügung wieder rückgängig zu machen.
Entscheid wird aus Kantonen kritisiert
Das Bundesamt habe die Änderung eigenmächtig vorgenommen, ohne vorher mit den Kantonen darüber zu sprechen, kritisieren die Sicherheitspolitiker. Rückfragen bei den kantonalen Polizeikorps hätten aber ergeben, dass die Angabe der Hautfarbe durchaus wichtig sei. «Polizisten leisten in einem gefährlichen Umfeld einen schwierigen Job. Mit solchen Aktionen aber würde ihre Arbeit noch mehr erschwert», begründet Tuena.
Auch der Zürcher Polizeidirektor Mario Fehr (67) hatte das Hautfarbe-Verbot als «wenig hilfreich» und «politisch motiviert» bezeichnet. Der Regierungsrat hatte denn auch klargestellt, dass die Kantonspolizei Zürich im eigenen Informationssystem Polis weiterhin wichtige äusserliche Merkmale wie Haarfarbe, Tattoos oder die Grösse vermerken wird: «Dazu gehört selbstverständlich auch, wenn jemand dunkelhäutig ist.» Im Unterschied zu Ripol, das auf nationaler Ebene die Daten aller Korps sammelt, wird Polis auf kantonaler Ebene eingesetzt.
Bedenken kamen auch aus der Wissenschaft. Patrice Zumsteg von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) betonte, es gebe verschiedene Formen von Profiling. Das deskriptive Profiling werde bei Fahndungen eingesetzt – es gehe darum, wie eine gesuchte Person aussieht: «Die Hautfarbe kann in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Kriterium sein.»
Problematisch werde es erst, wenn umgekehrt vorgegangen werde. Dann ist die Rede von Racial Profiling: Es gilt die Annahme, jemand sei kriminell, nur weil er oder sie einer bestimmten Ethnie angehört. Eine gezielte Fahndung und Racial Profiling seien aber nun mal nicht dasselbe, so Zumsteg.
Verfügung «missverständlich und unpräzise formuliert»
Aller Bedenken zum Trotz hatte Justizminister Beat Jans (61) die Fedpol-Verfügung im Nationalrat verteidigt. Schon bisher habe weniger als ein Prozent der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten. Präziser seien Angaben wie Asiate, Mitteleuropäerin, Nordafrikaner, Schwarzafrikanerin oder Südamerikaner.
Gleichzeitig räumte Jans aber ein, dass die Fedpol-Mitteilung an die kantonalen Polizeikorps «missverständlich und unpräzise formuliert» gewesen sei. Auch seien vorher nur punktuell Korps befragt worden. «Richtig wäre es gewesen, alle Beteiligten einzubeziehen.» Das Bundesamt habe daher beschlossen, zum Hautfarben-Entscheid doch noch eine formelle Konsultation durchzuführen. Dazu aber liegen noch keine Ergebnisse vor.