Immer noch in der Schweiz
Diese kriminellen Ausländer wurden nicht ausgeschafft

Blick zeigt fünf Beispiele von kriminellen Ausländern, die trotz verschiedener Taten eine Gemeinsamkeit haben. Alle fünf Täter wurden verurteilt, aber nicht ausgeschafft.
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Vor allem in den Westschweizer Kantonen wird nur ein Teil der angeordneten Landesverweise auch tatsächlich vollzogen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Ausschaffung krimineller Ausländer funktioniert in Schweizer Kantonen unterschiedlich gut
  • Fünf Fälle verurteilter Ausländer, die trotz gravierender Taten in der Schweiz blieben
  • Eritreer zu acht Jahren Landesverweis verurteilt – dieser aber nicht vollzogen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Karin FrautschiReporterin Blick

Wie gut funktioniert das Ausschaffen krimineller Ausländer in der Schweiz? Ein Blick in die Statistik zeigt: nicht überall gleich gut. Es gibt bemerkenswerte Unterschiede zwischen den Kantonen. Vor allem in den Westschweizer Kantonen wird nur ein Teil der gerichtlich angeordneten Landesverweise auch tatsächlich vollzogen.

Dazu kommen zahlreiche andere Fälle, bei denen kriminelle Ausländer das Land nicht verlassen müssen. Wie etwa beim Fall des Schaffhauser «Rollstuhl-Bombers» Osamah M., der seit Jahren hängig ist. Blick zeigt fünf Fälle von verurteilten kriminellen Ausländern, die trotzdem noch in der Schweiz sind. 

1

IS-Anhänger und «Rollstuhl-Bomber» Osamah M.

Osamah M. kam 2011 als Asylsuchender in die Schweiz. Im Jahr 2014 wurde der in Schaffhausen wohnhafte Iraker verhaftet, weil er als Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat Bombenanschläge in der Schweiz und Deutschland geplant haben soll. Drei Jahre später verurteilte ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten. Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit wies ihn das Bundesamt für Polizei (Fedpol) aus der Schweiz. 

Will in der Schweiz bleiben: Der Schaffhauser «Rollstuhl-Bomber» Osamah M. Er wurde wegen seiner Nähe zum IS verurteilt.
Foto: Zvg

Doch der Vollzug wurde vorübergehend aufgeschoben – und bis heute nicht umgesetzt. Weiterhin sind mehrere Verfahren zu seiner Ausweisung und seinem Aufenthaltsstatus hängig. Zuletzt urteilte das Bundesgericht im Sommer, dass die Ausschaffungshaft für den Schaffhauser Terrorhelfer nicht verlängert werden darf. Deshalb ist Osamah M. aktuell ein freier Mann.

2

Eritreer kassierte Landesverweis – und darf trotzdem bleiben

Der Eritreer Didinga E. musste sich 2021 in Biel vor Gericht verantworten. Seine Strafakte war lang: versuchte Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Schafen, Diebstahl, Drohung gegen Polizisten sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz. 

Eritreer Didinga E. wurde 2021 unter anderem zu einem Landesverweis von acht Jahren verurteilt.
Foto: Luisa Ita

Das Urteil der Richter: 20 Monate Gefängnis, eine stationäre Massnahme und ein Landesverweis von acht Jahren.

Allerdings war der Landesverweis in diesem Fall nicht mehr als ein Wort. Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Universität in Bern, erklärte damals gegenüber Blick, dass eine Ausschaffung unter Zwang in diesem Fall nicht infrage käme. «Eritrea ist eines der Länder, die keine Staatsbürger zurücknehmen wollen», so der Experte.

3

Kosovo-Delinquent Kushtrim D.

Rasen, Rauben, Sprengstoff-Attacke und Körperverletzung: Kushtrim D.* aus Oberglatt ZH startete seine Kriminal-Karriere bereits als Jugendlicher. Zusammen mit einem Kumpel fesselte er einen Mann und urinierte auf das Opfer, bevor er es ausraubte. Er wurde mit 70 km/h in einer 30er-Zone geblitzt – und warf einen Knallkörper in eine Shisha-Bar.

Der Kosovare Kushtrim D. gelangte schon in jungen Jahren auf die schiefe Bahn.
Foto: zVg

Im Juni 2017 überfiel er mit zwei Komplizen auf dilettantische Weise einen Geldtransporter der Hiltl-Restaurantkette und stahl 22'000 Franken. Trotzdem verzichtete das Zürcher Bezirksgericht Horgen im Sommer 2018 auf einen Landesverweis und begründete diesen Entscheid unter anderem damit, dass der Secondo in der Heimat Kosovo kaum Verwandte habe.

4

Serben-Schläger verprügelte seine schwangere Affäre

Ein Serbe versuchte 2016, das ungeborene Baby seiner Affäre zu töten. Dazu ging er mit einem Gummihammer auf die Frau los. Die Verletzte landete im Spital, das Baby überlebte und kam am Ende gesund zur Welt.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Täter zu drei Jahren Gefängnis, zwei davon bedingt, wegen versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruchs und Körperverletzung, verzichtet aber auf einen Landesverweis. Der Serbe sei «mustergültig integriert» und sei schon als kleines Kind in die Schweiz gekommen, begründete das Gericht.

5

Verurteilter Räuber lebte nie in Spanien

Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte einen Spanier wegen Raub und Verstössen gegen das Waffengesetz. Er kassierte eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Zudem wollte das Kantonsgericht den Täter für fünf Jahre aus der Schweiz ausweisen. Doch Ende 2018 revidierte das Bundesgericht diesen Entscheid, indem es zum ersten Mal die Härtefallklausel anwendete.

Der Grund: Der Verurteilte sprach zwar spanisch, hatte aber nie in Spanien gelebt, da er 1985 in der Schweiz geboren wurde. Dazu lebte zu diesem Zeitpunkt seine ganze Familie in der Schweiz – auch seine eigenen Kinder. Ausserdem sei er bis auf eine kurze Arbeitslosigkeit selber für seinen Lebensunterhalt aufgekommen. Daraus folgerte das Bundesgericht, dass eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Haftstrafe realistisch sei.

* Name geändert 

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