Darum gehts
- Iraker bis zum Urteil nicht in Haft gehalten
- Ausschaffungshaft kann Sicherheitsmassnahmen nicht ersetzen
- Maximale Ausschaffungshaft dauert sechs Monate
Aus einer am Dienstag publizierten Verfügung des Bundesgerichts geht hervor, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Iraker Osamah M. (39) die vorläufige Aufnahme gewährt hat. Dies habe es basierend auf einem kürzlich ergangenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts getan.
Trotzdem ist das SEM ans Bundesgericht gelangt. Es verlangt die Aufhebung eines Entscheids des Schaffhauser Obergerichts, das eine Verlängerung der eigentlich maximal sechs Monate dauernden Ausschaffungshaft um weitere zwölf Monate als unzulässig erachtete.
«Rollstuhl-Bomber» nur vorerst auf freiem Fuss
Das Obergericht vertritt die Ansicht, gemäss Gesetz sei eine Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere zwölf Monate nur möglich, wenn die betroffene Person nicht mit den Behörden kooperiere und sich der Vollzug dadurch verzögere. Das sei vorliegend nicht der Fall.
Wie es sich damit verhält, muss das Bundesgericht noch entscheiden. Vorliegend ging es nur darum, ob der Iraker bis zum entsprechenden Urteil in Haft gehalten werden darf oder nicht. Diese Frage verneint das Bundesgericht.
Polizei hält ihn für gefährlich
Das SEM begründete sein Gesuch um diese vorsorgliche Massnahme damit, dass der Mann gefährlich sei. Dabei stützte es sich auf Informationen des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Das allein reicht jedoch nicht, um jemanden in Haft zu behalten, hält das höchste Schweizer Gericht fest.
Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausschaffungshaft nicht dazu dienen könne, allfällige vom Fedpol zu treffende Massnahmen zum Schutz der inneren und äusseren Sicherheit zu ersetzen.
Sicherheitspositiv kommt zum Zug
In seinen Erwägungen führt das Gericht zudem aus, dem Fedpol sei bekannt gewesen, dass die gesetzliche Höchstdauer der Ausschaffungshaft von sechs Monaten im März 2025 ablaufen würde. Es hätte damit rechnen müssen, dass die Haft möglicherweise nicht verlängert würde und entsprechende Massnahmen treffen müssen.
In einer Eingabe ans Bundesgericht bat das Fedpol im Falle einer Haftentlassung um eine entsprechende Vorwarnung, da die Sicherheitsbehörden eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen benötigten, um ein geeignetes Sicherheitsdispositiv einzurichten.
Osamah M. lebte in Schaffhausen
Der irakische Staatsbürger wurde in der Schweiz wegen Unterstützung des Islamischen Staates verurteilt. Er kam 2011 als Asylsuchender in die Schweiz und wurde 2014 verhaftet. Osamah M., der in den Medien als «Rollstuhl-Bomber» bekannt wurde, ist für die Unterstützung der Terrororganisation «Islamischer Staat» zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das war 2017. Ihm war vorgeworfen worden, Bombenanschläge in der Schweiz und Deutschland geplant zu haben.
Da er die Strafe zum Zeitpunkt des Urteils bereits verbüsst hatte, kam er frei und lebte fortan im Kanton Schaffhausen als Sozialhilfebezüger. Aufgrund seiner Aktivitäten im Umfeld einer als extremistisch geltenden Moschee in Neuhausen SH geriet er erneut ins Visier der Behörden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Herbst vergangenen Jahres entschieden, dass Osamah M. ausgeschafft werden soll.