Über Füllerartikel gestolpert
Rentner muss wegen Temu-Bestellung vor Gericht antraben
Ein Rentner wollte sich auf Temu Regenschirme bestellen. Nur ein kleiner Betrag fehlte zum Mindestbestellwert und Gratisversand. Er wählte deshalb angezeigte Steinschleudern aus. Doch diese sind in der Schweiz verboten. Nun liegt der Fall beim Kantonsgericht.
04.02.2026, 17:02 Uhr