Der Fall bewegte die Menschen weit über Deutschland hinaus, nun gibt es eine neue Wendung.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat eine frühere Entscheidung des Landgerichts teilweise korrigiert, wie die Juristen-Plattform «LTO» berichtet. Nach Ansicht des OLG gibt es nicht genügend Belege für den Verdacht, Christian Ulmen (50) habe Deepfake-Videos von Collien (44) Fernandes verbreitet oder selbst hergestellt.
Im Zentrum steht ein «Spiegel»-Artikel mit dem Titel «Du hast mich virtuell vergewaltigt». Darin ging es um schwere Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann. Ulmen bestritt die Vorwürfe und ging juristisch gegen die Berichterstattung vor.
Fake vielleicht, aber keine KI
Collien Fernandes warf Christian Ulmen laut «Spiegel» vor, jahrelang unter ihrem Namen Fakeprofile erstellt zu haben. Über diese Profile sollen Männer kontaktiert und Nacktfotos sowie Sexvideos verschickt worden sein, die Fernandes zeigen sollten. In der öffentlichen Debatte wurde daraus der Vorwurf, es handle sich um KI-generierte pornografische Deepfakes beziehungsweise um Material, das Fernandes täuschend ähnlich sehe.
Sogar die Schweizer Grünen forderten darauf Anfang April ein härteres Vorgehen gegen KI-Pornos.
Das jetzige Urteil bedeutet aber nicht, dass Ulmen von jeder Schuld reingewaschen wird. Das OLG bestätigte, dass der «Spiegel» über Vorwürfe berichten durfte, Ulmen habe Gewalt gegen Fernandes ausgeübt.
Der Entscheid zeigt, wie heikel Verdachtsberichterstattung bei digitaler Gewalt ist. Medien dürfen über schwere Vorwürfe berichten – müssen aber klar belegen können, welchen Verdacht sie konkret erwecken. Für Ulmen ist das Urteil deshalb ein Teilerfolg. Die Vorwürfe selbst sind damit aber nicht vom Tisch.