«Spiegel»-Bericht über Vorwürfe von Collien Fernandes
Christian Ulmen unterliegt vor Gericht

Ein Hamburger Gericht weist Christian Ulmens Klage gegen den «Spiegel» zurück. Die Berichterstattung über digitale Gewalt und Misshandlungsvorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes bleibt grösstenteils rechtmässig.
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Schauspieler Christian Ulmen hat vor Gericht eine Schlappe eingesteckt,
Foto: WireImage

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Collien Fernandes wirft Ex-Mann Christian Ulmen digitale und körperliche Gewalt vor
  • Hamburger Gericht erlaubt Berichterstattung über Deepfake-Vorwürfe gegen Ulmen
  • Ulmen verlor in fast allen Punkten, nur eine Korrektur gefordert
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Laszlo SchneiderTeamlead People-Desk

Collien Fernandes' (44) Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen (50) haben die deutsche Öffentlichkeit erschüttert – und nun auch das Landgericht Hamburg beschäftigt. Wie der deutsche «Spiegel» schreibt, bestätigte die Pressekammer des Landgerichts Hamburg am 7. Mai 2026 in weiten Teilen die Rechtmässigkeit der Berichterstattung derselben Zeitung über den Fall. Der Artikel hatte unter anderem den Verdacht digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe durch Ulmen thematisiert. Einzig in einem Detail zu einem Gerichtsverfahren in Spanien musste das Magazin nachbessern.

Die brisante Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für Ulmen und seine Anwälte. Besonders heikel: Das Gericht hält es für zulässig, den Verdacht zu verbreiten, dass Ulmen sogenannte Deepfake-Videos seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet haben könnte. Diese Videos, so die Recherchen des «Spiegel», sollen den Eindruck erweckt haben, Fernandes sei darin mit sexuellen Inhalten zu sehen. Ulmen und seine Anwälte hatten diesen Verdacht vor Gericht nicht angefochten.

«Zulässige Verdachtsberichterstattung»

Im März 2026 hatte das Hamburger Magazin unter den Schlagzeilen «Du hast mich virtuell vergewaltigt» und «Entblösst im Netz» enthüllt, dass Fernandes den Moderator in Spanien angezeigt hatte. Sie warf ihm vor, täuschend echte Fakeprofile von ihr in sozialen Medien erstellt zu haben. Über diese Accounts soll er Hunderte Männer kontaktiert und intime Inhalte verschickt haben, die angeblich Fernandes zeigten. Laut Gerichtsurteil durfte auch über den Verdacht berichtet werden, dass Ulmen körperlich übergriffig gegenüber Fernandes geworden sei.

In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass die Berichterstattung des «Spiegel» auf hinreichend belegbaren Tatsachen beruhte. Die Pressekammer entschied, dass die Publikation «eine zulässige Verdachtsberichterstattung» darstellte und weder «vorverurteilend» noch «prangerhaft» sei. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die von Fernandes vorgelegten Beweise – darunter eidesstattliche Erklärungen und Fotos von Verletzungen – glaubwürdig seien, insbesondere weil ihre Aussagen detailreich und ohne Übertreibungen geschildert wurden. Eine Bestätigung ihrer Schwester untermauerte die Vorwürfe zusätzlich.

Eine kleine Anpassung

Der Versuch von Ulmens Anwälten, die Berichterstattung zu unterbinden, bezog sich auf mehrere spezifische Vorwürfe: unter anderem, ob Ulmen Deepfake-Videos erstellt oder verbreitet habe, ob er körperlich übergriffig gewesen sei oder ob er Fernandes bei einem Vorfall 2023 auf Mallorca gewaltsam an der Flucht aus der gemeinsamen Wohnung gehindert habe. Auch eine E-Mail, in der Ulmen 2024 gegenüber seinem Anwalt einräumte, Fakeprofile erstellt und darüber Pornovideos verschickt zu haben, war Gegenstand des Verfahrens.

Ulmen erlitt jetzt in nahezu allen Punkten eine Niederlage. Besonders scharfe Kritik erntete der Moderator für den Versuch, den Unterschied zwischen echten, aber täuschend ähnlichen Videos und KI-generierten Deepfakes zu betonen. «Spiegel»-Anwalt Marc-Oliver Srocke bezeichnet diese Argumentation in einer Stellungnahme als «genauso gehaltvoll und überzeugend wie das Vorbringen, man habe das Unfallopfer mit einem BMW statt einem Audi überfahren».

Einzig in Bezug auf einen Gerichtstermin in Spanien gab das Gericht Ulmens Anwälten teilweise recht. Der «Spiegel» hatte berichtet, dass Ulmen bei einer Anhörung gefehlt habe, ohne zu erwähnen, dass er nicht geladen war. Diese Passage musste das Magazin korrigieren, plant jedoch, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

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