Darum gehts
- Im Kanton Zug gibt es überdurchschnittlich viele Topverdiener
- Immer mehr hoch qualifizierte Arbeitskräfte suchen in Zug eine neue Stelle
- Der maximal versicherte Monatslohn: 12'350 Franken.
Im Kanton Zug zeigt sich ein Bild, das viele so nicht erwarten würden: Während der Kanton seit Jahren als einer der reichsten Arbeitsplätze der Schweiz gilt und internationale Konzerne hohe Löhne prägen, landen nun vermehrt auch gut qualifizierte Fachkräfte beim RAV. Sprich: Selbst Personen aus Kaderpositionen müssen sich arbeitslos melden.
Dabei rückt ein Aspekt besonders in den Fokus: die Deckelung der Arbeitslosenentschädigung. Denn die Arbeitslosenversicherung ersetzt nicht den vollen bisherigen Lohn, sondern ist gesetzlich begrenzt – maximal auf einen versicherten Monatslohn von 12’350 Franken, woraus sich Taggelder von rund 80 Prozent ergeben. Wer zuvor deutlich mehr verdient hat, muss damit teils erhebliche Einbussen beim Lebensstandard hinnehmen.
Eine Frage der Fairness
In unserer Leserschaft sorgt diese Obergrenze für hitzige Diskussionen. Während die einen die aktuelle Regelung klar unterstützen, stossen sich andere genau an dieser Regelung. So schreibt Leser Hendric Wyss: «Diese Spitzenverdiener zahlen auch dieselben Lohnprozente in die ALV ein, genauso deren Arbeitgeber. Wieso sollten sie also prozentual weniger erhalten? Gäbe es keine solchen Spitzenverdiener und damit grosse Zahler, könnten die Kleinen gar nicht existieren und die Kassen unserer Sozialwerke wären noch leerer!»
Peter Keller argumentiert in eine ähnliche Richtung: «12’350 Franken ist der maximal versicherte Lohn, ALV-Beiträge zahlt man aber auf dem ganzen Lohn! ALV ist wie AHV: Die Leistungsträger schleppen den ganzen Rest mit, kriegen dafür aber rein gar nichts ausser noch Neid und Ablehnung. Danke für nichts.»
Stefan Gubser sieht die Deckelung ebenfalls kritisch: «Wer viel einbezahlt hat, sollte wie jeder andere auch Anspruch auf Leistungen der ALV haben. Es sind genau diese Menschen, die für viele andere mitbezahlen und das System überhaupt erst möglich machen.»
Befürworter der Obergrenze
Auf der anderen Seite der Diskussion stehen jedoch jene, die die Begrenzung ausdrücklich begrüssen. Thomas Honegger etwa gibt zu bedenken, dass die Ausgangslage nicht für alle gleich sei: «Ein Topverdiener kann auch mit gekürzten RAV-Geldern noch sehr gut leben.» Bei einem Normalverdiener sehe die Lage hingegen anders aus – dort könne ein entsprechender Einkommensverlust deutlich stärker ins Gewicht fallen.
Manuel Keller findet ähnliche Worte: «Wichtig ist doch, dass das System bezahlbar bleibt.» Eine Deckelung sorge dafür, dass die Solidarität nicht aus dem Gleichgewicht gerate und die Leistungen dort griffen, wo sie wirklich existenziell gebraucht würden. «Alles andere würde das Prinzip der Versicherung aus meiner Sicht verzerren», doppelt er nach.
Und auch Leser Kurt Weber meint: «Gut, dass es hier eine klare Obergrenze gibt. Die Arbeitslosenversicherung soll ein Sicherheitsnetz sein und nicht den bisherigen Lebensstandard eins zu eins weiterfinanzieren, schon gar nicht bei sehr hohen Einkommen. Wer viel verdient hat, konnte in dieser Zeit auch entsprechend Rücklagen bilden und hatte finanziell ganz andere Möglichkeiten als der Durchschnitt.»