VBS verliert vor Gericht
Armee feuert Militärexperten – nun erhält er über 200'000 Franken

Jahrzehntelang arbeitet Militärexperte Mauro Mantovani für die Armee. Bis sie ihn ohne Vorwarnung auf die Strasse stellt. Ein kostspieliger Fehler, wie das zuständige Gericht nun entschieden hat.
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Mauro Mantovani, gefragter Strategieexperte in den Medien.
Foto: Ramona Schelbert

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Mauro Mantovani nach 25 Jahren beim VBS entlassen
  • Gericht spricht ihm 16 Monatslöhne wegen unverhältnismässiger Kündigung zu
  • Urteil kann noch am Bundesgericht angefochten werden
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Robin BäniRedaktor

Normalerweise wird Treue belohnt. Wer fünf Jahre beim selben Arbeitgeber durchhält, kassiert eine Prämie, vielleicht ein paar Ferientage extra. Mauro Mantovani (62) erhielt nach 25 Jahren die Kündigung. Das Verteidigungsdepartement (VBS) setzte ihn per Ende Juli 2024 vor die Tür.

Einst begnadeter Strategieexperte, Dozent an der ETH-Militärakademie, ein gefragter Kriegserklärer in den Medien. Dann plötzlich ein Kandidat fürs RAV. Das wollte Mantovani nicht auf sich sitzen lassen. Also zog er vor Gericht. Es kam zur erbitterten Paragrafen-Schlacht.

Happige Vorwürfe

Der geschasste Militärexperte bezeichnete sich als Opfer eines «versteckten Spiels». Die Kündigungsgründe seien «konstruiert». Sein Vorgesetzter habe ihn schlicht loswerden wollen. Blick berichtete über den Streit. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht hält fest, dass kein sachlicher Grund für eine Kündigung vorgelegen habe. Bei Bundesangestellten ist ein solcher zwingend vorgeschrieben, anders als in der Privatwirtschaft, wo Mitarbeiter grundlos entlassen werden können. Mantovani erhält deshalb acht Monatslöhne zugesprochen – und weil die Kündigung unverschuldet war, das Arbeitsverhältnis lange dauerte und Mantovani «ein bestimmtes Alter» erreicht hat, gibt es acht weitere Monatslöhne obendrauf.

Mantovani befand sich beim Bund in der Lohnklasse 30, mit einem monatlichen Bruttolohn von maximal 16'662.40 Franken. Da ihm das VBS nun nachträglich 16 Monatslöhne überweisen muss, erhält er weit über 200’000 Franken ausbezahlt.

Dabei hatte das VBS vor Gericht fleissig Zwischenfälle vorgetragen, die eine Entlassung rechtfertigen sollten. Die Studierenden hätten Mantovanis Vorlesungen als «monoton» empfunden, als «ermüdend und schwerfällig». Schuld sei seine «langsame Sprechgeschwindigkeit». Die Armee beurteilte seine Lehrtätigkeit mit der Note 1 von 4. Bei Wiederholungsprüfungen soll er unter anderem dieselben Fragen recycelt haben. Die ETH stellte ihm keinen neuen Lehrauftrag aus.

Entlassung «unverhältnismässig»

Mantovani war damit Dozent ohne Studierende. Das VBS wollte ihn versetzen – auf eine befristete Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter, in einer deutlich tieferen Lohnklasse. Dies sei «unzumutbar» gewesen, urteilt das Gericht, weil der angebotene Job befristet gewesen sei. Zudem hätte das VBS Mantovani Gelegenheit geben müssen, sich nach der negativen Leistungsbeurteilung zu verbessern. Zumal er jahrelang mehrheitlich gut bewertet worden sei. Die Entlassung sei deshalb «unverhältnismässig» und mangels vorgängiger Mahnung «ungerechtfertigt».

Allerdings erhält Mantovani nicht in allen Punkten recht. Mit seiner Klage auf «missbräuchliche Kündigung» blitzte er ab. «Schikanöses Verhalten» vonseiten des Vorgesetzten sei nicht zu erkennen, so das Gericht. Auch könne nicht die Rede sein von einem «versteckten Spiel». Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung beim VBS entfällt damit.

Mantovani ist erfreut über das Urteil und sieht sich rehabilitiert. Ob das VBS den Entscheid am Bundesgericht anfechten wird, ist noch offen. Die Paragrafen-Schlacht würde dann in die nächste Runde gehen.

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