Darum gehts
- Schweizer Bauarbeiter leiden unter der Hitzewelle mit bis zu 38 Grad am Montag
- Baumeisterverband und Gewerkschaft fordern frühere Arbeitszeiten für besseren Schutz
- Hitzeschutz: Suva empfiehlt Arbeitsunterbrechung ab 33 Grad, klare Regeln gefordert
Ohne Büezer stünde die Schweiz still: Sie bauen wichtige Infrastruktur wie Strassen und Häuser. Die aktuelle Hitzewelle kennt trotzdem keine Gnade mit ihnen. Bauarbeiter sind der brütenden Sonne ausgeliefert. Am Montag soll es in der Schweiz bis zu 38 Grad warm werden. Ein Baumeister schlägt deshalb Alarm. «Die Arbeiter sollten während Hitzewellen früher am Morgen starten dürfen, damit sie früher Feierabend machen können», sagt Kurt Furrer (53). Er ist Geschäftsführer der Lötscher Tiefbau AG mit rund 280 Angestellten und Sitz in Luzern. «Das wünschen sich viele Bauarbeiter. Schliesslich geht es um ihre Gesundheit. Doch in den Städten ist das praktisch unmöglich», führt er aus.
In Gewerbe- und Industriezonen sind flexiblere Startzeiten bereits heute teilweise möglich. In den meisten Gemeinden gilt gemäss kommunalem Reglement jedoch eine strikte Nachtruhe bis 7 Uhr. Davor dürfen keine lärmigen Arbeiten verrichtet werden. Städter und Dorfbewohner sollen also auf Schlaf verzichten, damit die Büezer weniger lange in der Nachmittagssonne leiden müssen.
«Wir wissen, dass nächste Woche eine Hitzewelle kommt. Könnten die Arbeiter um 6 Uhr starten, wären sie am Abend weniger ausgelaugt und könnten den Sommerabend mit ihren Familien geniessen», sagt Furrer. Seine Idee: Der Baumeisterverband und die Gewerkschaften sollen gemeinsam politisch aktiv werden – für mehr Flexibilität beim Arbeitsstart und somit auch zum Schutz der Mitarbeitenden.
Bereits heute machen einige Gemeinden Ausnahmen
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) fordert die Gemeinden und Kantone dazu auf, ihre Reglemente anzupassen. «Die hohen Temperaturen am Nachmittag, insbesondere ab etwa 15 Uhr, stellen für die Mitarbeitenden auf den Baustellen eine grosse Herausforderung dar», schreibt der SBV auf Anfrage von Blick. Der Verband spricht sich deshalb für flexiblere Rahmenbedingungen aus, damit Baustellen bei angekündigten Hitzetagen situativ früher beginnen und den Arbeitstag entsprechend früher beenden können. So soll im Sommer bei Bedarf immer ab 6 Uhr gearbeitet werden können.
«Während in vielen kleineren Städten und ländlichen Gemeinden ein Arbeitsbeginn bereits um 6 Uhr möglich ist, verbieten Städte mit hoher Bautätigkeit, wie Zürich, Basel oder Bern, lärmintensive Bauarbeiten vor 7 Uhr. Gleichzeitig bestehen oft längere Mittagsruhezeiten», schreibt der SBV. Diese gelten von 12 bis 13 Uhr.
Hitzefrei gibt es in der Schweiz nicht – ausser für Schwangere (Stopp ab 28 Grad am Arbeitsplatz) und Jugendliche (Stopp, wenn am Arbeitsplatz über längere Zeit mehr als 30 Grad herrschen). Für alle anderen gilt laut der Gewerkschaft Unia: Der Arbeitgeber muss ihre Gesundheit schützen. Heisst konkret:
- Die Firma muss Trinkwasser, Sonnencreme und Sonnenschutz kostenlos bereitstellen.
- Pause im Schatten: Angestellte dürfen öfter Pause machen und sich dafür ein Schattenplätzchen suchen.
- Weniger schweisstreibend: Arbeitsplätze sollten beschattet oder gekühlt und schwere körperliche Arbeit auf kühlere Zeiten verlegt werden.
- Früher Feierabend: Arbeitszeiten müssen angepasst werden (z. B. durch frühere Schichten).
- Im Notfall: Ist die Gesundheit trotz allem akut gefährdet, dürfen Angestellte die Arbeit unterbrechen – sich quasi selbst hitzefrei geben.
Hitzefrei gibt es in der Schweiz nicht – ausser für Schwangere (Stopp ab 28 Grad am Arbeitsplatz) und Jugendliche (Stopp, wenn am Arbeitsplatz über längere Zeit mehr als 30 Grad herrschen). Für alle anderen gilt laut der Gewerkschaft Unia: Der Arbeitgeber muss ihre Gesundheit schützen. Heisst konkret:
- Die Firma muss Trinkwasser, Sonnencreme und Sonnenschutz kostenlos bereitstellen.
- Pause im Schatten: Angestellte dürfen öfter Pause machen und sich dafür ein Schattenplätzchen suchen.
- Weniger schweisstreibend: Arbeitsplätze sollten beschattet oder gekühlt und schwere körperliche Arbeit auf kühlere Zeiten verlegt werden.
- Früher Feierabend: Arbeitszeiten müssen angepasst werden (z. B. durch frühere Schichten).
- Im Notfall: Ist die Gesundheit trotz allem akut gefährdet, dürfen Angestellte die Arbeit unterbrechen – sich quasi selbst hitzefrei geben.
Im Tessin bestehen bereits Regelungen, die eine Anpassung der Arbeitszeiten an Hitzewellen ermöglichen. Bei einer offiziellen Hitzewarnung können Bauarbeiten früher begonnen und an besonders belastenden Tagen bereits am frühen Nachmittag beendet werden.
Auch die Unia ist offen für einen früheren Start
Auch bei der Gewerkschaft Unia steht man diesem Vorschlag grundsätzlich offen gegenüber. «Es kann durchaus sinnvoll sein, bereits um 6 Uhr mit der Arbeit zu beginnen, damit der Arbeitstag früher beendet werden kann», sagt Chris Kelley (39), Co-Leiter Sektor Bau.
Allein bleibe dieser Vorschlag jedoch ein Tropfen auf den heissen Stein, so Kelley. «Denn damit verschiebt sich der Arbeitsschluss lediglich um eine Stunde – Extremtemperaturen von über 33 Grad können aber bereits am frühen Nachmittag erreicht werden.»
Deshalb sei entscheidend, dass in der Bauarbeitenverordnung endlich verbindlich geregelt wird, ab wann Arbeiten im Freien unterbrochen werden müssen – «nämlich ab 33 Grad, der höchsten Hitzestufe der Suva. Damit würde die Gesundheit der Bauarbeiter wirksam geschützt werden und gleichzeitig gäbe es klare und faire Spielregeln für alle Unternehmen», so Kelley.
Die Gewerkschaft sieht hierbei auch die Bauherren in der Pflicht: Die Auftraggeber von Bauprojekten müssten sich bei Endterminen kulanter zeigen. Für Kelley ist klar: «Die Gesundheit der Bauarbeiter, die tagtäglich unser Land bauen, muss vor dem Termin kommen.»