Religion im Job – wo Rechte und Arbeit korrelieren
Buschauffeur betet während Standzeit vor seinem Bus

Ein Buschauffeur in Stäfa ZH betete während einer Standzeit vor seinem Bus auf einem Gebetsteppich. Der Vorfall an der Station Frohberg sorgt für Diskussionen über Religionsfreiheit und Arbeitsvorschriften.
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Vor anderthalb Wochen ereignete sich der Vorfall: Ein Chauffeur kniete sich vor seinen Bus und betete.
Foto: Weltwoche

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein Buschauffeur betete öffentlich in Stäfa ZH auf einem Gebetsteppich
  • Die Verkehrsbetriebe betonen, dass der Vorfall den Fahrbetrieb nicht störte
  • Ereignis fand vor rund 1,5 Wochen an der Endhaltestelle Frohberg statt
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Bernadette HoggRedaktorin Wirtschaft

Schon wieder gibt die Glaubensfreiheit in der Schweiz zu reden. Kürzlich ereignete sich in Stäfa ZH ein Vorfall, den Passagiere nicht jeden Tag zu sehen bekommen: Ein Buschauffeur rollte vor seinem Bus einen Gebetsteppich aus, kniete sich hin und betete. Die «Weltwoche» berichtete zuerst darüber, nachdem ihr ein Bild des betenden Fahrers zugespielt wurde. 

Erst dadurch wurden auch die Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) auf den Vorfall aufmerksam. Damit konfrontiert, sprechen die VZO gegenüber Blick von einem Einzelfall. So sei dies vor rund anderthalb Wochen an der Station Frohberg in Stäfa geschehen. «Der Vorfall ereignete sich an einer Endhaltestelle während einer planmässigen Standzeit des Busses», so der Sprecher. Das Gebet des Buslenkers habe demnach keine Auswirkungen auf die Pünktlichkeit oder den Fahrbetrieb gehabt. «Niemand war in Gefahr, der Busbetrieb wurde nicht verspätet», versichert der Sprecher.

Man gewähre den Mitarbeitenden geltendes Recht: «Die VZO respektiert die Religions- und Glaubensfreiheit», so der Sprecher. Aber: «Gleichzeitig erwarten wir, dass während der Arbeitszeit und bei der Erbringung des öffentlichen Verkehrs die dienstlichen Aufgaben, die Sicherheit sowie ein zuverlässiger Betrieb jederzeit im Vordergrund stehen.» Die Verkehrsbetriebe wollen die Sache deshalb intern angehen und mit dem Mitarbeitenden besprechen.

Kein Kopftuch erlaubt in der Politik?

Doch nicht nur im Busbetrieb korreliert in der Schweiz die Religionsfreiheit mit Arbeitsbedingungen. So trägt die Genfer SP-Politikerin Ela Öztürk etwa Kopftuch und sitzt derzeit auf dem ersten Ersatzplatz fürs Gemeindeparlament von Thônex GE. Sie strebt einen Sitz im Grossen Rat des Kantons an, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

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Einziger Knackpunkt: Dem Vorhaben steht eine knappe Mehrheit der kantonalen Bevölkerung gegenüber – in Genf befürworteten 51,4 Prozent der Wählerinnen und Wähler eine Verfassungsänderung, die es Parlamentsmitgliedern verbietet, religiöse Symbole zu tragen. Tritt diese Verfassungsänderung in Kraft, müsste Öztürk auf ihr Amt verzichten – weil sie ihr Kopftuch auf keinen Fall ablegen will. Stattdessen kündigt sie bereits rechtliche Schritte an.

Grosser Streit um religiöse Symbole

Mit dem Kopftuch-Problem ist Öztürk nicht allein. Auch an einer Schule in Eschenbach SG kam es 2025 zum Eklat: Eine Lehrerin wurde den künftigen Schülern vorgestellt und trug dabei einen Hidschab. Die Eltern protestierten, sie sahen durch die muslimische Kopfbedeckung der Lehrerin eine neutrale Bildung ihrer Kinder gefährdet.

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