Darum gehts
- Streit um kopftuchtragende Lehrerin in Eschenbach SG löst Kontroverse aus
- Bundesgericht entschied 2015: Ein allgemeines Kopftuchverbot für Schülerinnen ist unzulässig
- 2024 in Wien: Lehrerin bekommt recht wegen Diskriminierung ohne Kopftuch
Der Streit um eine kopftuchtragende Lehrerin bebt weiter. Als die Lehrerin den Eltern ihrer künftigen Schüler in Eschenbach SG vorgestellt wurde, kam es zum Eklat. Denn die junge Frau trägt einen Hidschab, eine muslimische Kopfbedeckung. Das löste einen starken Protest unter den Eltern aus, die eine neutrale Bildung ihrer Kinder gefährdet sahen.
Die Konsequenz: Nach dem enormen Widerstand entschied sich die Schule schliesslich gegen die Einstellung der Lehrerin. Diese zeigte sich mittlerweile enttäuscht und bedauerte, dass kein Gespräch mit ihr gesucht worden sei. Immer wieder werden Diskussionen um dieses Thema angeheizt: sowohl in der Schweiz als auch bei unseren Nachbarn Deutschland und Österreich.
Primarschullehrerin in Genf entlassen
Ein generelles Kopftuchverbot an Schulen gilt in der Schweiz nicht. Doch Einzelfälle warfen in der Vergangenheit immer wieder Neupositionierungen in der Debatte auf. So wurde 1997 im Kanton Genf eine Primarschullehrerin entlassen, da sie während des Unterrichts ihr Kopftuch nicht ablegte. Die Frau legte Beschwerde ein, diese wies das Bundesgericht jedoch ab.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte letztinstanzlich: Das Recht der Schüler auf eine religionsneutrale Bildung an einer öffentlichen Schule sei höher zu gewichten als die Einschränkung der Religionsfreiheit. Die Beschwerde wurde deshalb für unzulässig erklärt.
Kopftuchverbot für Schülerinnen im Thurgau
Anders hingegen sah die Situation 2013 auf der Seite der Schülerinnen aus. Wegen eines Verbots von Kopfbedeckungen in der Schulordnung an der Schule von Bürglen TG gingen die Eltern zweier mazedonischer Mädchen 2011 vor das Verwaltungsgericht. Darüber berichtete die Menschenrechts-NGO Humanrights.ch. Die Eltern bekamen recht, worauf die Mädchen mit Kopftuch in der Schule erschienen.
Die Schule protestierte und zog mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht. 2013 befand dieses jedoch einstimmig: Das Kopftuchverbot sei unzulässig, denn es gebe keine rechtliche Grundlage.
Kopftuchverbot für Schülerin in St. Gallen
Der Fall einer kopftuchtragenden bosnischen Schülerin in St. Margrethen SG gab 2015 eine wegweisende Richtung innert der Schweizer Debatte zu dem Thema. Die Primarschule sah im Kopftuch der Schülerin ein «Integrationshindernis» und wollte das Tragen der Kopfbedeckung untersagen, wie Humanrights.ch berichtete. Die Eltern legten Beschwerde ein, und auch hier entschied das Bundesgericht zugunsten der Schülerin.
Denn wieder sei keine gesetzliche Grundlage gegeben. Zudem habe das Tragen des Kopftuches durch die Schülerin keine Störung der obligatorischen Disziplin und Ordnung für den Unterricht dargestellt. Das Bundesgericht kam zum entscheidenden Schluss: Ein allgemeines Verbot für Schülerinnen, an öffentlichen Schulen ein Kopftuch zu tragen, sei ein unverhältnismässig schwerer Eingriff in die Religionsfreiheit.
Pädagogin muss Baskenmütze ablegen
Auch in Deutschland gilt kein allgemeingültiges Kopftuchverbot an Schulen. Doch es gelten Ausnahmen: in Einzelfällen und bei konkreter Begründung für eine «tatsächliche Gefährdung der staatlichen Neutralität oder Störung des Schulfriedens», heisst es hierzu auf der Seite der deutschen Antidiskriminierungsstelle.
2006 ereignete sich in Düsseldorf ein abstruser Vorfall. Eine Gesamtschule untersagte einer muslimischen Sozialpädagogin das Tragen ihres Kopftuchs während des Unterrichts – aus Gefährdung der «Neutralität». Die Frau befolgte die Anweisung, setzte sich jedoch eine Baskenmütze auf, die ihre Haare komplett verdeckte. Eine Mahnung des Bezirksgerichts quittierte die Frau mit einer Klage. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied jedoch: Die Mütze sei in diesem Fall als Ersatz ebenso als religiöses Symbol zu werten und wurde deshalb verboten.
Lehrerin diskriminiert, weil sie kein Kopftuch trug
In Österreich wird die Debatte um das Tragen von Kopftüchern in Schulen ebenfalls hitzig geführt. 2024 kam es in Wien zu einem aussergewöhnlichen Urteil. Eine Lehrerin war von 2006 bis 2021 bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) tätig. Im Verlauf dieser Zeit entschied sie sich, ihr Kopftuch privat und auch im Unterricht nicht mehr zu tragen.
Als sie für ein besseres Angebot nach Wien wechseln wollte, soll ihr Arbeitgeber das Ansuchen jedoch nicht an die Bildungsdirektion weitergegeben haben, berichtete die Tageszeitung «Heute». Die Lehrerin beschuldigte die IGGÖ, ihr die Stelle aufgrund des fehlenden Kopftuches verweigert zu haben. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien gab diesem Vorwurf erstinstanzlich recht.
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