Diese Rechte stehen dir zu
Muss ich meine Ferien in die Betriebsferien legen?

Schmiedest du gerade Ferienpläne für diesen Sommer? Dann solltest du dich mit der Rechtslage auskennen. Der Beobachter klärt Fragen und häufige Irrtümer.
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Vom Strand zurück auf die Baustelle?
Foto: Freepik – Illustration: Fabian Widmer

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Gitta Limacher und Alexandra Kaiser
Beobachter

Ungenutzte Ferientage vom Vorjahr verfallen generell per Ende März.

Stimmt nicht: Die Verjährungsfrist beträgt für Ferien fünf Jahre, egal, was im Reglement steht. Und Ferientage verjähren kaum je, weil man vom Ferienkonto immer zuerst das älteste Guthaben aufbraucht. Es sei denn, der Arbeitgeber macht spätestens mit dem Ferienbezug geltend, dass ein jüngeres Ferienkontingent zuerst aufgebraucht werden muss. Ohne einen Einwand wird automatisch das älteste Guthaben abgezogen.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Die Chefin kann mich nicht zwingen, alle Ferientage für das laufende Jahr zu nehmen.

Doch, kann sie. Das Gesetz schreibt vor, dass Ferien in der Regel im laufenden Dienstjahr (vertraglich wird häufig auf das Kalenderjahr abgestellt) zu beziehen sind. So wird sichergestellt, dass sich Arbeitnehmende regelmässig erholen können. Es ist zwar zulässig, hie und da ein paar Ferientage ins nächste Jahr zu verschieben, es müssen aber sowohl die Arbeitgeberin als auch die Angestellten damit einverstanden sein.

Ich entscheide selber, wann ich in die Ferien fahre.

Nein, grundsätzlich bestimmt das der Arbeitgeber. Er muss aber auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen, soweit das betrieblich möglich ist. Möchte der Arbeitgeber Ferien zuweisen, muss er das zwei bis drei Monate im Voraus tun, damit du planen kannst. Keinesfalls darf er Sie bei schlechter Auftragslage kurzfristig zum stunden- oder tageweisen Ferienbezug zwingen. Hinzu kommt: Mindestens zwei Wochen Ferien pro Jahr müssen zusammenhängen.

Kann die Chefin all meine Ferien in die Betriebsferien legen, ohne dass ich mitbestimmen kann?

Ja, das kann sie, auch wenn sie Rücksicht auf Ihre Interessen nehmen sollte, zum Beispiel auf die Schulferienzeit der Kinder. Wenn die Arbeitgeberin die Betriebsferien genügend früh festgelegt hat und dabei in angemessener Weise auf Ihre Wünsche eingegangen ist, darf sie den Zeitpunkt sämtlicher Ferienwochen festlegen. Vielleicht hilft ein frühzeitiges Gespräch mit der Chefin, damit sie im nächsten Jahr nicht wieder alle Ferienwochen mit Betriebsferien festlegt.

Vom 50. Altersjahr an habe ich pro Jahr fünf Wochen Ferien.

Tatsächlich sind viele Arbeitgeber so grosszügig. Aber: Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt lediglich vier Wochen. Nur Personen unter 20 Jahren haben nach Obligationenrecht fünf Wochen Ferien.

Wer halbtags arbeitet, hat nur halb so viele Ferienwochen.

Auch Teilzeitangestellte erhalten mindestens vier Wochen bezahlte Ferien. Dabei gilt: Eine Ferienwoche hat genau gleich viele Stunden wie eine Arbeitswoche.

Im Stundenlohn werden mir keine bezahlten Ferien ausgerichtet.

Doch, auch Stundenlöhner haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Bei stark schwankenden Arbeitszeiten ist es erlaubt, den Ferienzuschlag zum laufenden Lohn auszubezahlen. Der Zuschlag muss aber im Vertrag und in jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Bei vier Wochen Ferien beträgt der Zuschlag 8,33 Prozent, bei fünf Wochen 10,64 Prozent.

Mein alter Chef hat mir nie Ferien bezahlt. Lässt sich da etwas tun?

Ferienansprüche verjähren erst nach fünf Jahren. Du kannst für diese Zeit auch rückwirkend deine Ferien verlangen. Bist du bereits nicht mehr dort angestellt, muss das Ferienguthaben ausbezahlt werden.

Darf die Chefin mich einfach aus den Ferien zurückpfeifen oder die bewilligten Ferien streichen?

Das wäre nur im äussersten Notfall erlaubt, etwa wenn ein wichtiger Termin ansteht und viele Kollegen wegen Krankheit ausfallen. Die Arbeitgeberin müsste in einem solchen Fall sämtliche Annullierungs- oder Rückreisekosten übernehmen.

Der Chef darf keine Feriensperren durchsetzen – oder?

Doch, er darf die Weisung erlassen oder auch vertraglich regeln, dass zu einer bestimmten Zeit – zum Beispiel bei Rechnungsabschlüssen – keine Ferien eingegeben werden dürfen, weil mit besonders viel Arbeit zu rechnen ist. Die Vorgesetzten sollten das aber rechtzeitig ankündigen, am besten zu Beginn des Jahres. Verreist ein Arbeitnehmer dann trotzdem, darf der Arbeitgeber sogar fristlos kündigen.

Mit einem Arztzeugnis kann ich Ferientage später nachholen.

Wenn du in den Ferien krank oder verletzt bist, muss der Arzt entscheiden, ob du dennoch zur Erholung fähig bist oder nicht – denn das ist ja der Zweck von Ferien. Die Ferien(un)fähigkeit wird dabei anders beurteilt als die Arbeits(un)fähigkeit. Solltest du tatsächlich ferienunfähig sein, kannst du die Ferien nachbeziehen.

Gilt das auch für Brückentage?

Nein. In vielen Betrieben werden übers Jahr verteilt Arbeitsstunden vorgeholt und an sogenannten Brückentagen eingezogen. Es handelt sich dabei aber bloss um eine Verschiebung von Arbeitszeit und nicht um Ferientage. Wer also an einem Brückentag krank ist, hat Pech und kann den Vorholtag nicht nachbeziehen – man ist dann einfach in der Freizeit krank.

Habe ich Anrecht auf unbezahlten Urlaub?

Nein, das ist Verhandlungssache. Mit einer Ausnahme: Arbeitnehmenden unter 30 Jahren sichert das Gesetz jährlich eine unbezahlte Ferienwoche für ausserschulische Jugendarbeit zu. Das gilt aber nur für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeiten.

Während der Ferien gibts weder Provisionen noch Schichtzulagen.

Falsch, während der Ferien hast du Anspruch auf den gleichen Lohn, wie wenn du gearbeitet hättest. Dazu gehören auch ein angemessener Durchschnitt der Provision sowie regelmässig anfallende Schichtzulagen.

Ich bin bis August krankgeschrieben, habe aber schon lange Ferien für Juli eingegeben. Darf ich dennoch in die Ferien fahren?

Das darfst du, sofern du ferienfähig bist. Die Tage zählen dann aber auch als Ferien. Ob du ferienfähig bist, muss ein Arzt beurteilen.

Die Arbeitgeberin darf mir nicht die Ferien kürzen, wenn ich krank bin.

Doch. Aber erst, wenn du länger als zwei Monate krank gewesen bist. Für den ersten Absenzmonat wird nicht gekürzt, anschliessend beträgt die Kürzung pro vollen Krankheitsmonat einen Zwölftel. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit dauert es entsprechend länger, bis eine Ferienkürzung erfolgen darf.

Gilt das auch, wenn man wegen Militär oder Mutterschaft fehlt?

Beim Militärdienst verhält es sich gleich wie bei Krankheit. Bei einer Schwangerschaft wird hingegen erst ab dem dritten vollen Absenzmonat gekürzt. Während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen nach der Geburt ist gar keine Kürzung erlaubt.

Wenn ich unverschuldet zu spät aus den Ferien zurückkomme: Erhalte ich trotzdem den Lohn?

Nein, es fällt nicht ins Betriebsrisiko des Arbeitgebers und ist auch nicht in deiner Person begründet, wenn sich deine Ferien ungewollt verlängern – zum Beispiel, weil nach Lawinenabgängen die einzige Strasse ins Tal verschüttet wurde. Hier liegt «höhere Gewalt» vor, und dafür trägst du das Risiko selbst – und hast für diese Zeit keinen Lohnanspruch.

Kann ich die Firma früher verlassen, wenn ich gegen Ende der Anstellung noch Ferientage habe?

Das wird häufig so gehandhabt. Ferien sind wenn immer möglich als Freizeit zu beziehen. Dies gilt auch während der Kündigungsfrist. Ob du die Ferien zum Schluss des Arbeitsverhältnisses oder zu einem anderen Zeitpunkt während der Kündigungsfrist nimmst, bestimmt in erster Linie die Arbeitgeberin (siehe Frage zum Ferienzeitpunkt). Falls die Arbeitgeberin triftige betriebliche Gründe hat, kann sie den Ferienbezug ganz verweigern und die Restferien ausnahmsweise auszahlen.

Wenn ich beim Austritt zu viele Ferientage bezogen habe: Gibt es dann Lohnabzug, oder muss ich länger bleiben?

Das Arbeitsverhältnis endet in jedem Fall am vorgesehenen Tag. Ob eine Rückforderung des zu viel bezogenen Ferienlohns zulässig ist, regelt das Gesetz selber nicht. Häufig finden sich im Personalreglement entsprechende Bestimmungen. In der Praxis ist zu unterscheiden: Hat der Arbeitnehmer die Ferien auf eigenen Wunsch bezogen und kündigt anschliessend selbst, kann der Arbeitgeber die zu viel bezogenen Ferien vom Lohn abziehen. Kündigt aber der Chef, ist er selber schuld, wenn der Arbeitnehmer die bezogenen Ferien noch nicht verdient hat. Ein Lohnabzug wäre dann nicht gerechtfertigt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Januar 2014 publiziert und wird laufend aktualisiert. 

Mehr zu Ferien und Absenzen

Ferien sind dazu da, sich von der Arbeit zu erholen. Einige Regelungen bezüglich Ferien und Kurzabsenzen sorgen jedoch immer wieder für Verwirrung. Mit einem Beobachter-Abo erfährst du, was im Allgemeinen sowie bei Sonderfällen wie unbezahltem Urlaub oder Ferien während Arbeitsunfähigkeit rechtlich gilt.

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