Darum gehts
- Ehepaar aus Stallikon kämpft seit 2025 um ihre Eigentumswohnung.
- Mieterin schuldet 32'000 Franken und wohnt weiterhin gratis in Wohnung.
- Rechtsstreit dauert an, gesundheitliche und finanzielle Belastung der Eigentümer wächst.
«Diesen Satz kriege ich nicht mehr aus dem Kopf», sagt Peter Widmer (81) und zupft an seinem roten Fussball-Shirt. «Wir Deutschen wissen uns zu wehren – ihr Schweizer seid alle dumm und blöd.» Er presst die Lippen zusammen, schaut zu seiner Frau Helen (81), die ihm gegenüber sitzt. Sie wischt sich die Tränen aus den Augen, sagt leise: «Ich kann nicht mehr.»
Seit über einem Jahr gibt es für die Eheleute vor allem ein Thema: ihre Wohnung. 3,5-Zimmer, Maisonette. Und deren Mieterin: Ursula P.* (61), Deutsche. Wobei «Mieterin» mittlerweile der falsche Ausdruck ist. Denn die Miete zahlt Ursula P. schon lange nicht mehr, der Mietvertrag wurde rechtsgültig gekündigt, vor Monaten bereits. Trotzdem wohnt sie weiterhin dort. Die Widmers hingegen dürfen ihre eigene Wohnung seit Monaten nicht einmal betreten. «Es ist unser Eigentum. Wir sehen nicht einmal, wie es aussieht», sagt Peter.
Wohnung gekündigt – Mieterin zieht vor Gericht
Die Widmers leben in einem Reihenhaus in Stallikon ZH. Vor zehn Jahren kauften sie die Maisonette-Wohnung als Altersresidenz – und vermieten sie seither.
Im April 2024 übernimmt Ursula P. den Mietvertrag. «Ihre Bewerbung sah gut aus», erinnert sich Peter. «Sie gab an, bei einer grossen Consulting-Firma zu arbeiten.»
Doch schon in den ersten Monaten zahlt Ursula P. die Miete unregelmässig. Im Januar 2025 kommt gar kein Geld an. Dasselbe im Februar. Und im März. Peter Widmer schickt Verwarnungen. Nichts passiert. Nach drei Monaten leitet er eine Betreibung ein und kündigt den Mietvertrag.
Ursula P. aber will davon nichts wissen. Sie reicht ein Gesuch um Mieterstreckung bei der Schlichtungsbehörde ein. Die Widmers nehmen sich eine Anwältin. Diese rät ihnen, die Sache direkt mit Ursula P. zu regeln. Also machen sie einen Vergleich: Die Mieterin darf bis Ende Dezember 2025 bleiben, insofern sie die Miete bezahlt.
Trotz Mietschulden fordert sie Heizungsreparatur
Ursula P. begleicht ihre Mietschulden zunächst. Im Juni 2025 aber zahlt sie wieder nicht. Der Vergleich ist damit hinfällig. Peter Widmer leitet wieder eine Betreibung ein, kündigt erneut den Mietvertrag – auf Ende Oktober. Das Kündigungsschreiben kommt zurück. Ursula P. hat es nicht abgeholt. Dennoch hoffen die Widmers, sie würde die Wohnung räumen.
Die Mietschulden häufen sich an. Mitte Oktober meldet sich Ursula P. bei Peter Widmer. Die Heizung funktioniere nicht. «Ich bin seit drei Wochen dauerhaft erkältet», meckert sie in einer E-Mail.
Peter antwortet, er kümmere sich darum, wenn sie die Miete bezahle. Ursula P. schreibt zurück, die Zahlungen hätten damit nichts zu tun. Es sei rechtswidrig, die Reparatur deshalb nicht zu veranlassen. Und setzt noch einen oben drauf: «Die von dir kalt gehaltene Wohnung erfüllt bereits seit Wochen den Strafbestand der Körperverletzung.» Sie droht, Anzeige zu erstatten.
Die ausgedruckte E-Mail liegt vor Peter auf dem Tisch. «Ich konnte es nicht fassen», sagt er. «Diese Dreistigkeit!» Dennoch lässt er die Heizung reparieren. «Unsere Anwältin meinte, wir müssten uns unbedingt korrekt und vorbildlich verhalten.»
Räumungsverfahren mit Einsprachen verzögert
Ende Oktober ist die Wohnung also warm – und Ursula P. macht keinerlei Anstalten, auszuziehen. «Sie besetzt unsere Wohnung widerrechtlich», ärgern sich die Widmers.
Das Paar stellt beim Bezirksgericht Affoltern ein Gesuch um Ausweisung. Knapp drei Monate vergehen.
Anfang Februar 2026 ordnet das Bezirksgericht die Räumung an. Ursula P. zieht den Entscheid ans Obergericht weiter. Der Grund: Das Bezirksgericht habe ihre Stellungnahme nicht berücksichtigt. Diese war einen Tag zu spät eingetroffen.
Das Obergericht schickt den Fall zurück ans Bezirksgericht. Dieses kommt erneut zum Schluss, dass Ursula P. die verspätete Eingabe nicht ausreichend begründen kann.
Doch statt auszuziehen, zieht Ursula P. erneut ans Obergericht. Dort ist der Fall zurzeit hängig.
Zehntausende Franken Schaden
Helen Widmer schlägt die Sache derweil auf die Gesundheit. Sie kann nicht mehr richtig essen. «Ich nehme ab, muss ins Spital. Dann komme ich nach Hause und muss bald wieder ins Spital», erzählt sie.
Währenddessen wohnt Ursula P. weiterhin in ihrer Wohnung. Gratis. Etwa 32'000 Franken Mietzins schuldet sie dem Paar inzwischen. Die Betreibung läuft. «Aber ich habe das Geld schon so gut wie abgeschrieben», sagt Peter Widmer.
Ursula P. bezieht inzwischen Sozialhilfe – ob sie die offenen Mietrechnungen begleichen kann, ist fraglich. Blick hat sie mit den Aussagen der Widmers konfrontiert. Sie bestreitet pauschal alle Vorwürfe des Ehepaars und will sich nicht weiter dazu äussern.
Die Eigentümer hingegen sorgen sich ebenfalls um den Zustand der Wohnung. Mehrfach haben sie Ursula P. gebeten, die Räume besichtigen zu dürfen. Sie lehnte jedes Mal ab. «Ich rechne damit, dass wir noch Zehntausende Franken für eine Renovierung blechen müssen», sagt Peter.
Hinzu kommen die Räumungskosten. Diese müssen die Widmers selber vorschiessen, sollte das Urteil irgendwann doch rechtskräftig werden. Helen Widmer sagt: «Wir fühlen uns einfach nach Strich und Faden verarscht.»
* Name geändert